Bundesrat Stenographisches Protokoll 697. Sitzung / Seite 77

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Bundesrat vom Nationalrat, wo bekanntlich die Möglichkeit besteht, in zweiter Lesung eine – sagen wir einmal – dissenting opinion zum Ausdruck zu bringen und in Ab­wägung der Gesamtmaterie in dritter Lesung zuzustimmen – oder auch nicht. Uns wird diese Möglichkeit vom verfassungsmäßigen Gesetzgebungsverfahren genommen; es ist dies eine Aufforderung implizit aus der Bundesverfassung, damit sensibel umzu­gehen.

Man muss nicht jeden Paragraphen gegeneinander abwägen, aber wenn mir jemand erklären kann, was Abfangjäger sachlich mit der Pensionsreform zu tun haben – außer die Pensionsreform dient zur Finanzierung derselben –, dann muss er schon gewaltige Interpretationskünste anwenden. Daher haben wir von der SPÖ hier die feste Überzeu­gung, dass diese Zusammenballung von Vorschlägen in einem Gesetz im Hinblick auf den Bundesrat verfassungswidrig ist.

Die sozialdemokratischen Bundesräte lassen es nicht dabei bewenden, gegen dieses Budgetbegleitgesetz zu stimmen. Sie haben auch einen Einspruchsantrag gestellt, der – ich werde ihn nicht verlesen – sowohl aus inhaltlichen Gründen als aus dem Grund, dass die finanziellen Auswirkungen auf die Länder völlig ungeklärt und vor allem unbedeckt sind und dass eben ein Verstoß gegen das freie Mandat des Bundes­rates, wie es in der Verfassung garantiert ist, vorliegt, formuliert wurde.

Viele Kolleginnen und Kollegen meiner Fraktion haben Ihnen in den letzten Stunden gesagt, Sie mögen sich doch Ihre Entscheidung nochmals überlegen. Wir glauben, dass über das eine oder andere Motiv dessen, was in dieser Gesetzesvorlage enthal­ten ist, natürlich zu debattieren ist, aber dass die Lösungen, die darin vorgeschlagen werden, inkonsistent, falsch und ihrer Zusammenballung im Übrigen verfassungswidrig sind.

Lassen Sie mich noch einen Satz zu der zweiten Vorlage sagen, die wir unter einem debattieren, was offenbar bisher weitgehend nicht geschehen ist. Ich mache das deshalb, weil ich auch nicht der Meinung bin, dass das, was wir heute in der Frage der Politikerpensionen und der Übergangsregelungen für ausscheidende Politiker beschlie­ßen, der Weisheit letzter Schluss ist. Unsere Vorschläge waren andere. Die sozial­demokratischen Abgeordneten im Nationalrat haben dazu Anträge gestellt, Vorschläge gemacht, die nicht gehört wurden. Sie haben in einer Auseinandersetzung zu guter Letzt gegen diesen Vorschlag gestimmt. Wir sozialdemokratische Bundesräte haben uns das gründlich überlegt und werden für die vorliegende Vorlage stimmen. Noch­mals: nicht weil wir sie für die klügste aller Lösungen halten, sondern weil wir meinen, dass es auf der einen Seite eine Begrenzungsmaßnahme ist, die manchem entgegen­kommt, was wir wollten, und dass wir uns zum Zweiten nicht den Vorwurf machen wollen, gegen eine solche Schlechterstellung und Mehrbelastung der Politiker zu sein. Wir haben diese Lösung nicht für die Beste gehalten – das tun wir auch jetzt nicht –, wir haben andere Vorschläge im Zusammenhang mit unserem Harmonisierungsmodell gemacht. Aber wenn das der Vorschlag ist, der auf dem Tisch liegt, so ist er besser als der bisherige Zustand und verdient daher unsere Zustimmung.

Ich wurde darauf aufmerksam gemacht, dass ich von dem langen Text des Einspru­ches entsprechend der Geschäftsordnung zumindest die Antragsformel vorzulesen habe.

Einspruch

der Bundesräte Professor Konecny und KollegInnen gem. §§ 20. Abs. 2 und 43 GO-BR gegen den Gesetzesbeschluss des Nationalrates betreffend das Budgetbegleitge­setz 2003 (59 und 111/NR sowie 6788 und 6790/BR d. B.)

 


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