Bundesrat Stenographisches Protokoll 697. Sitzung / Seite 103

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diesem Zusammenhang mit dem Instrument einer Volksabstimmung umgehen sollte. Wenn man sagt, dass man eine Volksbefragung abhalten will und das in der Hand des Nationalrates liegt, wo man auch in der Fragestellung ein bisschen flexibler ist, dann ist das ein anderes Thema. Wenn die Volksabstimmung aber hier als unerlässliche Vor­aussetzung einer Zustimmung hochstilisiert wird, dann wäre es für uns eine wichtige Entscheidungsgrundlage, zu wissen, was damit tatsächlich gemeint sein soll. (Beifall bei der ÖVP sowie der Bundesrätin Kainz.)

15.54

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Herr Kollege Boden! Wir haben jetzt nur noch ungefähr 6 Minuten, bis die Dringliche aufgerufen wird. Daher frage ich Sie: Reicht diese Zeit für Ihre Ausführungen? (Bundesrat Boden bejaht dies.) – Diesfalls erteile ich Ihnen das Wort.

 


15.54

Bundesrat Karl Boden (SPÖ, Niederösterreich): Frau Präsidentin! Herr Staatssekre­tär! Sehr geschätzte Damen und Herren! Ich möchte die Aussage des Kollegen Pührin­ger nicht hier im Raum stehen lassen, dass jeder die Pensionsreform braucht und sie jeder verlangt.

Herr Kollege Pühringer, denken Sie nur zurück: Bundeskanzler Schüssel hat vor der Nationalratswahl behauptet, die Pensionen seien auf Jahre gesichert. – Heute aber verlangt jeder eine Pensionsreform!

Ebenso, Herr Kollege Ager, kann ich mich der Ansicht nicht anschließen, dass man je­mandem, nur weil er Tiroler ist, alles glauben kann! Ich meine auch, dass Herr Verteidi­gungsminister Platter ein sehr kompetenter Mann ist. Ich glaube aber nicht, dass man ihm nur deshalb vertrauen kann, weil er Tiroler ist. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Keine Frage!

Geschätzte Damen und Herren! Wer sind wirklich die Gewinner dieser Pensionsre­form? (Ruf bei der ÖVP: Die Jungen!) Nein, falsch! Die Gewinner bei dieser Pensions­reform sind der Herr Finanzminister, die Banken und die Versicherungen. Letztere sind die alleinigen Gewinner dieses Pensionsreformgesetzes.

Noch eine Anmerkung: Was machen wir mit jenen Berufsgruppen, die nach dem 60. Lebensjahr ihren Beruf nicht mehr ausüben dürfen? Hat man sich diesbezüglich schon Gedanken gemacht? Was macht ein Pilot, der nach seinem vollendeten 60. Le­bensjahr nicht mehr fliegen darf, aber bis zum 65. Lebensjahr arbeiten muss? (Bundes­rätin Schicker: Kennst du die Aussagen von Kollegen Tancsits nicht?) Nein, ich kenne sie nicht! (Bundesrätin Schicker: Er hat gesagt: Es gibt ja andere Berufe im Touris­mus, die ein Pilot ergreifen kann! Er könnte etwa Fremdenführer oder Bademeister werden!)

Das einzige Mögliche wäre, dass Sie noch ein Gesetz beschließen, nach welchem man verlangt, dass niemand älter als 60 Jahre werden darf. Das ist die einzige Mög­lichkeit, die wir diesen Menschen bieten können.

Auch meiner Meinung nach trifft nicht zu, dass eine reine Beitragserhöhung alle Pro­bleme dieser Pensionsreform lösen wird. (Bundesrat Dr. Nittmann: Bleib am Boden, Boden!) Eine reine Beitragserhöhung kann nicht die Lösung sein! Die Tatsache, dass der Vizekanzler, der dieses Gesetz ursprünglich ausgearbeitet hat, dann einen Runden Tisch beim Bundespräsidenten braucht, der die Sozialpartner zur Diskussion einlädt, spricht allein für sich Bände! Genau das zeigt, was dieses Gesetz wirklich ist, nämlich ein Pfusch beziehungsweise ein Husch-Pfusch-Gesetz! (Zwischenruf des Bundesrates Steinbichler.) Wenn wir jetzt sowieso bis zum Jahresende brauchen, um die Harmoni-


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