Bundesrat Stenographisches Protokoll 697. Sitzung / Seite 105

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16.02

Bundesrat Albrecht Konecny (SPÖ, Wien): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Was immer Sie nachher in Ihren De­battenbeiträgen über unsere Dringliche Anfrage sagen werden – ich weiß schon, die Standardsätze lauten „unnotwendig“, „überflüssig“, „entbehrlich“ –, sie beschert diesem Haus immerhin den seltenen Genuss der Anwesenheit des Herrn Bundesministers. Er hätte sich in diesem Fall ja auch ein bisschen schwer getan, sich vom Herrn Staats­sekretär vertreten zu lassen, schließlich hat er ihm ja, um Befangenheitsgefühle oder
-eindrücke zu vermeiden, die Oberhoheit über Steuerverfahren und Finanzstrafverfah­ren im Haus übertragen. – Ich würde sagen, Herr Staatssekretär, passen Sie gut auf, was der Herr Minister antwortet, Sie werden es vielleicht in dieser Tätigkeit noch brauchen können.

Ich tue mir wirklich schwer mit diesem Thema, denn diese Lockerheit – der Herr Finanzminister hat sich ja auf seiner Homepage als „cool“ gepriesen oder preisen lassen –, also diese Art von Coolness und Lockerheit im Umgang mit fremdem Geld, das bereitet mir in höchstem Maße Unbehagen. Diese Methode, sich aus fremden Kassen politische Hilfestellung zu holen, die ja nicht nur der Herr Finanzminister praktiziert, gehört zu etwas, was im internationalen Bereich absolut unvorstellbar wäre.

Praktisch alle europäischen Staaten haben strenge, um nicht zu sagen, manchmal ge­radezu kasuistische Regelungen, um sicherzustellen, dass in der Demokratie ... (Bun­desrat Dr. Aspöck: Von der Frau Cresson haben Sie schon gehört?) – Bitte? Ich habe etwas gehört vom Herrn Berlusconi. Wollen Sie das dem Herrn Finanzminister vor­schlagen? Das ist ein Vorschlag! Wir machen einfach ein Gesetz Grasser: Was immer der Herr Finanzminister tut, ist juridisch korrekt, und wir reden nach seinem Ausschei­den aus dem Amt darüber weiter.

Wenn das Ihr Vorschlag ist, so greife ich ihn gerne auf. Es ist eine produktive Lösung, hat sich in unserem Nachbarland bewährt, aber ich glaube nicht, dass sie dem europäi­schen Rechtsstandard entsprechen würde. Stehen Sie zu Ihrem Vorschlag (Bundesrat Dr. Nittmann: Dann sind Sie bereit, Ihre Dringliche zurückzuziehen?), dann können wir vielleicht, wie Sie das heute getan haben, über eine Formulierung verhandeln!

Schauen Sie, der Herr Finanzminister ... (Weitere Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.) Sie brauchen nicht so zu schreien, ich verstehe Sie auch bei geringerem Stimmmittel­einsatz. (Bundesrat Dr. Aspöck: Die Frau Cresson kennen Sie schon!) – Bitte? (Bun­desrat Dr. Aspöck: Die Sozialistin Cresson kennen Sie schon!) Wen kenne ich? (Bundesrat Dr. Aspöck: Die Sozialistin Cresson! Die ist freiwillig zurückgetreten!) Wer ist freiwillig zurückgetreten? Entschuldigen Sie, ich verstehe Sie sachlich nicht – das mag ja an mir liegen –, aber wahr ist, dass es in allen europäischen Staaten rechtliche Regelungen gibt, die eine solche selbst nur den Anschein einer Abhängigkeit hervor­rufende Situation vermeiden helfen.

In Österreich haben wir auf diesem Gebiet bedauerlicherweise keine gesetzlichen Regelungen. Und so ist es offensichtlich völlig selbstverständlich, wenn Mitarbeiter etwa der Bundeswirtschaftskammer beim Bundeskanzler, im Bundeskanzleramt ihren Dienst ausüben als gewissermaßen lebende Subventionen. (Bundesrätin Haun­schmid: Wer soll das sein?) So geschehen bei Bundeskanzler Schüssel. Die Frage ist, ob hier der Gesichtspunkt, da spart sich, falls die Leute wirklich notwendig sind, die Republik zwei Dienstposten, zu berücksichtigen ist oder ob man nicht vielleicht doch darüber nachdenken könnte, wessen Interessen solche Dienstnehmer primär in den Vordergrund stellen.

Nun gibt es den wahrhaft grotesken Fall – ich nehme an, dass das mit Ausnahme von literarischen Gesellschaften oder Gesellschaften, die dem Andenken bedeutender


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