Bundesrat Stenographisches Protokoll 697. Sitzung / Seite 108

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dings zu, dass mich die Argumentationskette von Professor Doralt sehr beeindruckt hat, insbesondere auch der Hinweis darauf, dass Sie vermutlich aus dem Schneider sind, weil jene von Ihnen angekündigte und angeblich auch weitergeleitete umfang­reiche Sachverhaltsdarstellung rechtlich natürlich nichts anderes darstellt als eine Selbstanzeige bei der Finanzstrafbehörde, die, sofern die Erhebungen noch nicht be­gonnen haben, natürlich strafbefreiend wirkt. Man kann das nennen, wie man will, aber vom rechtlichen Gehalt her haben Sie eine Selbstanzeige erstattet, was nicht gerade elegant ist, aber Ihnen vermutlich die Strafkonsequenzen erspart.

Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang darauf verweisen, dass die sozialdemokra­tische Bundesratsfraktion am heutigen Tag direkt an die Adresse des Nationalrates einen Gesetzesantrag eingebracht hat, der – zugegebenermaßen aus aktuellem An­lass, aber keineswegs als gegen Sie persönlich gerichtet zu verstehen – eine Novellie­rung des Unvereinbarkeitsgesetzes für Oberste Organe und öffentliche Funktionäre durch Hinzufügung eines neuen § 3a vorschlägt. Dieser § 3a soll klarstellen, dass Mit­glieder der Bundesregierung und Staatssekretäre während ihrer Amtstätigkeit keine Geschenke annehmen dürfen, welche im Wert die Bagatellegrenze übersteigen, dass Ehrengeschenke, die bei Staatsbesuchen oder ähnlichen Gelegenheiten überreicht werden, ins Eigentum des Ressorts übergehen und dass – und das erscheint mir eben­falls wichtig – Mitglieder der Bundesregierung und Staatssekretäre weder für sich noch für ein Ministerium die unentgeltliche Zurverfügungstellung von Personalressourcen in Anspruch nehmen dürfen.

Für die anderen Obersten Organe des Bundes, nämlich jene, die während ihrer Amts­tätigkeit keinen Beruf mit Erwerbsabsicht ausüben dürfen, wären nach diesem Vor­schlag, den ich Sie in aller Sachlichkeit zu prüfen ersuche, angenommene Geschenke, die im Wert die Bagatellegrenze übersteigen, dem Unvereinbarkeitsausschuss des Nationalrates zu melden, der seinerseits dem Nationalrat darüber zu berichten hätte.

Das wäre eine Lösung, die in etwa dem europäischen Standard entspräche, die Sauberkeit in diesem Bereich garantieren würde und die außerdem sicherstellt, dass diese Verquickung von Wirtschaft und Politik, von Geld und Politik in diesem Land nicht Platz greifen kann.

Herr Bundesminister! Wie gesagt, wir haben Sie mit einer Dringlichen Anfrage konfron­tiert, in der wir – sehr im Detail, das gebe ich zu – versuchen, Klarheit in diesem Sach­verhalt zu schaffen.

Ich habe nicht die Absicht, hier mit Pauschalverdächtigungen oder mit Unterstellungen zu operieren. Sie werden gut daran tun, diese Fragen so detailliert zu beantworten, wie sie gestellt sind, wenn Sie jenem ziemlich schiefen Licht, in das Sie in der letzten Woche geraten sind, einigermaßen entgehen wollen.

Mit bloßen Versicherungen, Sie seien sich bewusst, nichts Falsches getan zu haben, Sie hätten ein ruhiges oder ein reines Gewissen, kommen Sie aus dieser Sache nicht heraus. Sie müssen Farbe bekennen und Sie müssen gewärtigen, dass Ihre Verbin­dungen zu Wirtschaftskreisen und zu bestimmten Personen damit in einer Art und Weise und in einer Intensität in den Blickpunkt der Öffentlichkeit gerückt sind, die noch Stoff für viele weitere politische Auseinandersetzungen und für viele weitere Dringliche Anfragen bietet.

Sie sollten sich darüber im Klaren sein, dass Sie Ihrer Stellung als Bundesminister dieser Republik und keinen anderen Interessen verpflichtet sind. Verhalten Sie sich dementsprechend! (Beifall bei der SPÖ.)

 


16.21

 


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