weit ausgenommen, als diese den Besonderheiten der Tätigkeit im Büro eines Bundesministers zwingend entgegenstehen. Das bedeutet also, dass sie keinem fixen Dienstplan unterliegen. Somit ist auf diese Bedienstete auch nicht die generelle Dienstzeitregelung des Ressorts anwendbar.
Das bedeutet, wie ich schon in meiner Beantwortung der Dringlichen Anfrage im Nationalrat am 17. Juni 2003 dargelegt habe, dass die Mitarbeiter meines Büros ihre Arbeitsleistung je nach Arbeitsanfall erbringen und nicht zu bestimmten Uhrzeiten. Diese Regelungen unterscheiden sich nicht von jenen meiner Amtsvorgänger oder jenen, die in anderen Ministerbüros in Geltung stehen.
Weiters habe ich bei der erwähnten Anfragebeantwortung dargelegt, dass es die Aufgabe meiner Mitarbeiter ist – das ist selbstverständlich in jedem politischen Kabinett –, politische Arbeit zu leisten. Auch darin unterscheidet sich mein Büro nicht von jenem meines Vorgängers beziehungsweise von anderen Ministerbüros.
Wie mir berichtet wird, haben auch meine Amtsvorgänger
derartige Briefe beziehungsweise Autogrammkartenwünsche, auf die Sie in Ihrer
Anfrage reflektieren, beantwortet. Ich habe mir sogar ein paar Exemplare
besorgt. Sie sehen, es gibt Autogrammkarten von Rudi Edlinger, von Andreas
Staribacher, es gibt selbstverständlich auch eine von Ferdinand Lacina, und es
gibt auch eine von mir. (Bundesminister Mag. Grasser hält einige
Autogrammkarten von österreichischen Finanzministern in die Höhe. – Allgemeine
Heiterkeit. – Ruf bei der ÖVP: Der Fescheste! – Bundesrätin Roth-Halvax:
Der Edlinger ist nicht so fesch!) Rudi Edlinger ist hier mit etwas Weichzeichner
dargestellt. (Vizepräsident Weiss übernimmt den Vorsitz.)
Ich darf dahingestellt lassen, wie zahlreich die Anfragen bei den einzelnen Ministern waren. Selbstverständlich wurde bei jedem anderen Minister die Antwort auch mit der Dienstpost abgefertigt.
Meine Damen und Herren! Ich möchte einfach realistisch und ohne jede Kleinkariertheit auf Folgendes hinweisen: Ich bin der Überzeugung, dass niemand in der Bevölkerung ein Autogramm von Karl-Heinz Grasser persönlich haben will, sondern er will eines vom Bundesminister für Finanzen. Daher sollte man jetzt auch nicht zu zerlegen anfangen, woher das angefragt wird und wer es tatsächlich bezahlt.
Meine Damen und Herren! Ob die Post über Fax, über E-Mail oder mittels Briefes oder wie auch immer kommt: Von mir wird das so gehandhabt wie in der Vergangenheit auch. Bei solchen Dingen mit einer Kriminalisierung anzufangen entbehrt einfach wirklich jeder Grundlage und zeugt meines Erachtens von einem traurigen, klein karierten Niveau der Debatte. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der Freiheitlichen.)
Sofern der Vorwurf hier gemacht wurde, möchte ich selbstverständlich den Verdacht auf Amtsmissbrauch auf das Allerschärfste zurückweisen. Niemals in meiner Zeit ist es vorgekommen oder wird es vorkommen, dass ein solches Verdachtsmoment auch nur irgendwo eine Basis haben könnte.
Was die Fragen 11 und 12 betrifft, so darf ich wie folgt antworten:
In meinem Büro sind mit Stand 1. Juni 2003 13 Personen und im Büro des Herrn Staatssekretärs Dr. Finz 7 Personen beschäftigt, wobei wir Bürohilfskräfte in diesen Zahlen nicht mitgerechnet haben.
Für diese in meinem Büro tätigen Personen sind Planstellen mit folgender besoldungsrechtlicher Wertigkeit gebunden: eine Planstelle A 1.7, vier Planstellen A 1.6, zwei Planstellen A 1.4, zwei weitere Planstellen A 2.4, drei Planstellen A 3.4. Eine Person ist im Rahmen eines Werkvertrages tätig, wobei auf Grund der geringfügigen Beschäftigung keine Planstellenbindung erfolgte.
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