Bundesrat Stenographisches Protokoll 697. Sitzung / Seite 111

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weit ausgenommen, als diese den Besonderheiten der Tätigkeit im Büro eines Bundes­ministers zwingend entgegenstehen. Das bedeutet also, dass sie keinem fixen Dienst­plan unterliegen. Somit ist auf diese Bedienstete auch nicht die generelle Dienstzeit­regelung des Ressorts anwendbar.

Das bedeutet, wie ich schon in meiner Beantwortung der Dringlichen Anfrage im Natio­nalrat am 17. Juni 2003 dargelegt habe, dass die Mitarbeiter meines Büros ihre Arbeitsleistung je nach Arbeitsanfall erbringen und nicht zu bestimmten Uhrzeiten. Diese Regelungen unterscheiden sich nicht von jenen meiner Amtsvorgänger oder jenen, die in anderen Ministerbüros in Geltung stehen.

Weiters habe ich bei der erwähnten Anfragebeantwortung dargelegt, dass es die Auf­gabe meiner Mitarbeiter ist – das ist selbstverständlich in jedem politischen Kabinett –, politische Arbeit zu leisten. Auch darin unterscheidet sich mein Büro nicht von jenem meines Vorgängers beziehungsweise von anderen Ministerbüros.

Wie mir berichtet wird, haben auch meine Amtsvorgänger derartige Briefe beziehungs­weise Autogrammkartenwünsche, auf die Sie in Ihrer Anfrage reflektieren, beantwortet. Ich habe mir sogar ein paar Exemplare besorgt. Sie sehen, es gibt Autogrammkarten von Rudi Edlinger, von Andreas Staribacher, es gibt selbstverständlich auch eine von Ferdinand Lacina, und es gibt auch eine von mir. (Bundesminister Mag. Grasser hält einige Autogrammkarten von österreichischen Finanzministern in die Höhe. – Allge­meine Heiterkeit. – Ruf bei der ÖVP: Der Fescheste! – Bundesrätin Roth-Halvax: Der Edlinger ist nicht so fesch!) Rudi Edlinger ist hier mit etwas Weichzeichner dargestellt. (Vizepräsident Weiss übernimmt den Vorsitz.)

Ich darf dahingestellt lassen, wie zahlreich die Anfragen bei den einzelnen Ministern waren. Selbstverständlich wurde bei jedem anderen Minister die Antwort auch mit der Dienstpost abgefertigt.

Meine Damen und Herren! Ich möchte einfach realistisch und ohne jede Kleinkariert­heit auf Folgendes hinweisen: Ich bin der Überzeugung, dass niemand in der Bevölke­rung ein Autogramm von Karl-Heinz Grasser persönlich haben will, sondern er will eines vom Bundesminister für Finanzen. Daher sollte man jetzt auch nicht zu zerlegen anfangen, woher das angefragt wird und wer es tatsächlich bezahlt.

Meine Damen und Herren! Ob die Post über Fax, über E-Mail oder mittels Briefes oder wie auch immer kommt: Von mir wird das so gehandhabt wie in der Vergangenheit auch. Bei solchen Dingen mit einer Kriminalisierung anzufangen entbehrt einfach wirk­lich jeder Grundlage und zeugt meines Erachtens von einem traurigen, klein karierten Niveau der Debatte. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der Freiheitlichen.)

Sofern der Vorwurf hier gemacht wurde, möchte ich selbstverständlich den Verdacht auf Amtsmissbrauch auf das Allerschärfste zurückweisen. Niemals in meiner Zeit ist es vorgekommen oder wird es vorkommen, dass ein solches Verdachtsmoment auch nur irgendwo eine Basis haben könnte.

Was die Fragen 11 und 12 betrifft, so darf ich wie folgt antworten:

In meinem Büro sind mit Stand 1. Juni 2003 13 Personen und im Büro des Herrn Staatssekretärs Dr. Finz 7 Personen beschäftigt, wobei wir Bürohilfskräfte in diesen Zahlen nicht mitgerechnet haben.

Für diese in meinem Büro tätigen Personen sind Planstellen mit folgender besoldungs­rechtlicher Wertigkeit gebunden: eine Planstelle A 1.7, vier Planstellen A 1.6, zwei Planstellen A 1.4, zwei weitere Planstellen A 2.4, drei Planstellen A 3.4. Eine Person ist im Rahmen eines Werkvertrages tätig, wobei auf Grund der geringfügigen Beschäfti­gung keine Planstellenbindung erfolgte.

 


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