Bundesrat Stenographisches Protokoll 697. Sitzung / Seite 112

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Im Büro des Staatssekretärs Dr. Alfred Finz stellt sich die Situation wie folgt dar: drei Planstellen A 1.4, drei Planstellen A 2.4, eine Planstelle A 3.5. Bei einem Mitarbeiter, der auf Werkvertragsbasis tätig ist, erfolgte keine Planstellenbindung, ebenfalls auf Grund der geringfügigen Beschäftigung.

Zur Frage 13, der Frage nach den Überstundenregelungen:

In meinem Büro erhalten drei Personen ihre Überstunden pauschal abgegolten, zwei Personen rechnen ihre Überstunden einzeln ab. Bei allen anderen Angehörigen meines Büros erfolgt keine Überstundenabgeltung, weil ihr Bezug ein All-in-Bezug ist.

Im Büro des Herrn Staatssekretärs stellt sich die Situation so dar, dass fünf Personen Einzelüberstunden-Abrechnungen legen, bei den anderen liegen wiederum All-in-Be­züge vor.

Zur Frage 14:

Fünf Mitarbeiter meines Büros beziehungsweise im Büro von Staatssekretär Dr. Alfred Finz sind auf Grund von Arbeitsleihverträgen mit der Arbeitskräfteüberlassungs-Firma flexwork und fünf auf Grund von Arbeitsleihverträgen mit der Firma Manpower beschäf­tigt. Ein Mitarbeiter ist auf Grund eines Arbeitsleihvertrags mit dem Bildungswerk der Industrie in meinem Büro beschäftigt, selbstverständlich wird das aber voll bezahlt.

An Kosten fielen für diese Verträge im Zeitraum Juni 2002 bis Mai 2003 859 808 € an. Im Jahr 2000 beliefen sich die Kosten beider Büros zusammen auf 1 250 000 €. – Ich weise deshalb darauf hin, weil es hier einen Erhebungsbericht für den Rechnungshof­unterausschuss vom Juni des Jahres 2001 gibt und damit sozusagen auch eine objek­tivierte Information vorliegt.

Ich darf hinzufügen, dass diesem Erhebungsbericht auch zu entnehmen ist, dass sich die Kosten für das Büro meines Amtsvorgängers beziehungsweise des ihm zugeteilten Staatssekretärs im Jahr 1999 auf insgesamt 1 642 000 € beliefen, was doch sehr deut­lich höher ist! (Ah-Rufe bei der ÖVP.)

Da ich gerade bei Vergleichen bin: An anderer Stelle wurden zum Beispiel auch Reprä­sentationsausgaben hinterfragt. Man hat uns diesbezüglich vorgeworfen, nicht spar­sam mit dem Geld des Steuerzahlers umzugehen. Ich glaube, dass das auch für den Bundesrat eine durchaus wesentliche Information ist.

Meine Damen und Herren! Es wurde in den Jahren 2000, 2001 und 2002 – also in knapp drei Jahren Bundesminister Grasser und Staatssekretär Alfred Finz – in etwa so viel ausgegeben wie in einem Jahr Rudolf Edlinger, nämlich 1998. (Beifall und Zwi­schenrufe bei der ÖVP.) Man sieht also, dass wir sehr sparsam mit dem Geld des Steuerzahlers umgegangen sind.

Ich möchte auch zu unseren Werbungskosten und unseren Werbeaufwendungen einen Vergleich bringen, da man gesagt hat, sie wären zu hoch: Die Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit in der Verantwortung Rudolf Edlinger betrugen 1998 knapp über 3 Millionen €, die Ausgaben des BMF in meiner Verantwortung im Jahr 2002 beliefen sich ebenso auf knapp über 3 Millionen €. – Das heißt, man kann wirklich nicht davon sprechen, dass die Werbeaufwendungen und die Aufwendungen für Öffentlichkeits­arbeit in meiner Zeit beziehungsweise der von Staatssekretär Finz ein höheres Aus­maß angenommen hätten, als das bei Rudolf Edlinger der Fall war.

Ich darf in Bezug auf die Frage 14 noch auf diverse Anfragebeantwortungen im Natio­nalrat verweisen, zum Beispiel auf die Nummer 3397/J vom 13. Februar 2002, auf die Nummer 2336/J vom 5. April 2001, auf die Nummer 2102/J vom 12. März 2001 und auf die Nummer 1746/J vom 18. Jänner 2001. Sie sehen, es hat eine Reihe von schrift-


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