Bundesrat Stenographisches Protokoll 697. Sitzung / Seite 114

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drittens: Planung, Durchführung eines österreichweiten Dialoges mit dieser Zielgruppe Klein- und Mittelbetriebe;

viertens: Durchführung begleitender kommunikativer Maßnahmen;

fünftens: Dokumentation der Ergebnisse.

Der Budgetrahmen von 2 Millionen € exklusive Umsatzsteuer ist nicht ausgeschöpft worden. Tatsächlich bezahlt wurden 1,8 Millionen € exklusive Umsatzsteuer.

Ich möchte in diesem Zusammenhang auf andere Kampagnen verweisen, meine Damen und Herren, zum Beispiel auf eine von Caspar Einem, die damals unter seiner Verantwortung eine Größenordnung von knapp 3 Millionen € ausgemacht hat.

Ich möchte darauf hinweisen, dass wir in dieser Kampagne nichts anderes tun wollten, als jene einzubinden, die eine ganz wichtige Rolle im Sinne eines Rückgrates der österreichischen Wirtschaft spielen. Das heißt, wir müssen uns einfach darüber im Klaren sein, dass die Klein- und Mittelbetriebe in Österreich jene Betriebe sind, die Beschäftigung sichern, die einen Großteil der Wertschöpfung erwirtschaften und auch einen Großteil der Steuern zahlen.

Ich denke, viele von uns reden über Klein- und Mittelbetriebe, aber nur wenige haben tatsächlich Klein- und Mittelbetriebe direkt und konkret gefragt. Bisher war es noch nie der Fall, dass Klein- und Mittelbetriebe in die Erstellung einer wirtschafts- und finanz­politischen Programmatik für genau diese Klein- und Mittelbetriebe eingebunden wur­den.

Mit dieser Kampagne, meine Damen und Herren, haben wir 240 000 Klein- und Mittel­betriebe, 240 000 Unternehmerinnen und Unternehmer angesprochen. Es war die erste und größte Kampagne, die es für Klein- und Mittelbetriebe jemals in Österreich gab. (Beifall bei der ÖVP.) Und es ist daraus eine ganz klare Konzeption dafür, wie wir den Klein- und Mittelbetrieben helfen können, entstanden.

Ich möchte darauf hinweisen – und zwar wirklich stolz darauf hinweisen –, dass wir uns in der Umsetzung dieser Konzeption befinden. Meine Damen und Herren! Es wurde im Rahmen der Kampagne gesagt: Senkt bitte die Lohnnebenkosten! – Die österrei­chische Bundesregierung hat mit dem Budgetbegleitgesetz, das Ihnen heute vorliegt, diesen Schritt, den man in der letzten Legislaturperiode begonnen hat, fortgesetzt: Senkung der Lohnnebenkosten um 140 Millionen €.

Zweiter Punkt: Es ist herausgekommen: Begünstigt endlich nicht entnommene Ge­winne, damit wir dieses Geld im Betrieb lassen können, investieren können, für For­schung und Entwicklung einsetzen können! – Eine langjährige Forderung der Klein- und Mittelbetriebe: Mit diesem Budgetbegleitgesetz, 1. Jänner 2004, erste Etappe der Steuerreform, wird das umgesetzt!

Meine Damen und Herren! Die ersten 100 000 € werden zum halben Durchschnitts­steuersatz besteuert, das gilt für Einzelunternehmen beziehungsweise Personengesell­schaften. Das heißt, die ersten 100 000 € zu 25 Prozent oder weniger. Und das ist etwas, mit dem wir für das Eigenkapital von Klein- und Mittelbetrieben eine ganz, ganz wichtige Leistung erbringen, sie krisensicherer machen und damit auch Expansions­möglichkeiten und die Möglichkeit, mehr Mitarbeiter zu beschäftigen, entsprechend erhöhen.

Dritter Punkt: Wir haben die 13. Umsatzsteuer-Vorauszahlung abgeschafft, etwas, das immer wieder aufgegriffen wurde. Die Leute haben gesagt: Ein Jahr hat auch in Öster­reich nur 12 Monate, warum sollen wir 13 Mal eine Umsatzsteuer-Vorauszahlung leis­ten?!

 


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