Sie sehen, wir haben nicht nur eine Kampagne gemacht, wir haben nicht nur Klein- und Mittelunternehmer eingebunden, sondern wir sind mitten in der Umsetzung der Ergebnisse dieser Kampagne, ich glaube, sehr zum Vorteil des Wirtschafts- und Arbeitsstandortes, sehr zum Vorteil der Klein- und Mittelbetriebe in Österreich. (Beifall bei der ÖVP.)
Zur Frage 21:
Diese umfassende Darstellung wurde bereits an die zuständigen Finanzämter übermittelt.
Zur Frage 22:
Herr Professor Konecny hat in dieser Frage auch Dr. Doralt zitiert. Dazu darf ich ausführen: Der Kommentar zum Finanzstrafgesetz von Reger/Hacker/Kneidinger in der dritten Auflage führt zur Bestimmung des § 29 Finanzstrafgesetz über die Selbstanzeige Folgendes aus – ich darf zitieren –: Die Selbstanzeige ist die Darlegung eines Finanzvergehens durch den Täter. Und weiter heißt es – wieder Zitat –: Damit überhaupt von einer Selbstanzeige gesprochen werden kann, ist es erforderlich, dass die Zuwiderhandlungen gegen die Abgabenvorschriften der Behörde bekannt gegeben werden. – Zitatende.
Meine Damen und Herren! Ich betone, dass das, was Konecny ausgeführt hat, nämlich dass ich eine Selbstanzeige gemacht hätte, nicht richtig ist (Ruf bei der ÖVP: Schau, schau!), sondern meine umfassende Darstellung beinhaltet eine gutachterliche Beurteilung aller steuerlichen Aspekte im Zusammenhang mit der Erstellung und dem Betrieb der Homepage www.karlheinzgrasser.at durch den Verein zur Förderung der New Economy. Sie kommt in keiner Weise zum Ergebnis, dass eine Verkürzung von Abgaben vorliegt und beinhaltet in diesem Zusammenhang ein Ersuchen an die Finanzbehörden nach dem Auskunftspflichtgesetz. Sie ist daher keine Selbstanzeige, weder ausdrücklich noch implizit.
Herr Professor Konecny, wenn Sie sagen, ich hätte Selbstanzeige erstattet, um mir die rechtlichen Konsequenzen zu ersparen, darf ich Ihnen Folgendes sagen: Das ist nicht notwendig, weil ich selbstverständlich als Bundesminister für Finanzen in steuerlichen Fragen – aber nicht nur in diesen, sondern auch in allen anderen – immer die größte Korrektheit gewährleistet habe, weil ich mir immer ganz sicher war, dass hier alles völlig in Ordnung ist. Aber trotzdem kann man natürlich die Vorwürfe, die erhoben wurden, wenn man einem Bundesminister für Finanzen vorwirft, Steuerhinterziehung betrieben zu haben, nicht im Raum stehen lassen. Daher war meine Überlegung: Wer kann als außenstehender, unabhängiger Experte die größte Glaubwürdigkeit in dieser Frage haben? Ich habe mich daher quasi an mein Pendant gewandt, an den obersten Steuerberater und Wirtschaftstreuhänder, den es in Österreich gibt, an Herrn Dr. Brogyányi, der zurzeit der Präsident der Kammer der Wirtschaftstreuhänder in Österreich ist.
Ich habe ihm von der gesamten Sache, die er leider ohnehin schon gekannt hat, berichtet, und er hat gesagt, Ernst & Young, also seine Kanzlei, sei selbstverständlich bereit, diese Frage gutachterlich zu prüfen – als außenstehender, unabhängiger, objektiver Experte.
Meine Damen und Herren! Ich habe dieses Gutachten heute bekommen und darf Ihnen versichern, dass dieses Gutachten völlig eindeutig ist: Dieses Gutachten beweist ganz klar und deutlich, dass es weder eine Einkommensteuerpflicht noch eine Schenkungssteuerpflicht von meiner Seite her gibt. Das heißt, dass alle steuerlichen Fragen von mir selbstverständlich immer völlig korrekt behandelt wurden.
Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite