Bundesrat Stenographisches Protokoll 697. Sitzung / Seite 139

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rung. Mit der vorliegenden Novelle zum Arbeitslosenversicherungsgesetz, Arbeits­marktförderungsgesetz soll aus dieser personenbezogenen Förderung – Vollversiche­rung: Pensions-, Arbeitslosen-, Krankenversicherung – die Arbeitslosenversicherung herausgenommen werden, sprich wegfallen. Dies bedeutet, dass diese Personen­gruppe, sollte sie nach der Qualifizierung keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, aus dem Titel dieser Beihilfe auch kein Arbeitslosengeld bekommen wird.

Den Betroffenen werden Lebensunterhaltsmittel weggenommen – zur Finanzierung der aktiven Arbeitsmarktpolitik! Und das sind vor allem wieder Frauen, WiedereinsteigerIn­nen und Jugendliche, die eine Verschlechterung ihrer persönlichen Situation erfahren.

Weiters müssen für spezielle Personengruppen, Jugendliche bis unter 25 Jahren und Männer und Frauen ab 50 Jahren, seitens des AMS Qualifizierungsmaßnahmen ver­pflichtend angeboten werden. – Im Prinzip eine gute Sache, nur: Wir haben im letzten Jahr 6 100 Jugendliche unter 25 gehabt, und 5 870 ältere. Die verpflichtende Teil­nahme dieser Zielgruppen an Qualifizierungsmaßnahmen würde bedeuten, dass die budgetären Mittel der aktiven Arbeitsmarktpolitik schon für diese Zielgruppen gebun­den sind. Für die Personengruppen über 25 und unter 50 würden keine Mittel mehr vorhanden sein. Obwohl Sie, Herr Staatssekretär, im Finanzausschuss gesagt haben, es gebe mehr Mittel, schaut es derzeit nicht so aus.

Wir sind in den regionalen Geschäftsstellen derzeit bei der Planungsarbeit. Mit dem Budgetansatz der Landesgeschäftsstellen würde ich allein in meiner Geschäftsstelle 25 Prozent weniger Mittel für die aktive Arbeitsmarktpolitik bekommen. So, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, schauen Praxis und Realität aus.

Die Reduzierung der Arbeitslosigkeit sowie die Integration der Betroffenen in den Arbeitsmarkt müssen Ziel einer aktiven Arbeitsmarktpolitik bleiben. Dies ist nur dann möglich, wenn entsprechende Rahmenbedingungen gegeben sind: entsprechende Arbeitsplätze für Jugendliche, Frauen und Ältere, aber auch entsprechende finanzielle Mittel für die Integration und Qualifikation.

Beides wird mit diesem Gesetz nicht erreicht, daher ist es abzulehnen! (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

18.26

 


Präsident Herwig Hösele: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Manfred Gruber. Ich erteile es ihm.

 


18.27

Bundesrat Manfred Gruber (SPÖ, Salzburg): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht, mir ist im Zusammenhang mit den Budgetbegleitgesetzen ein sehr wichtiges Wort verloren ge­gangen, Herr Staatssekretär, nämlich das Wort „Nulldefizit“. Es war dies in den letzten Jahren ein Wort mit hohem Stellenwert. Sparen um jeden Preis – wir haben vermutlich auch manches kaputt gespart, was sich erst in der Zukunft zeigen wird.

Jetzt haben wir eine neue Vorgabe: Wir versuchen, den Menschen in diesem Lande einen über den Konjunkturzyklus ausgeglichenen Haushalt schmackhaft zu machen beziehungsweise zu verkaufen.

Budgetentwürfe, Doppelbudgets, erstellt in wirtschaftlich unsicheren Zeiten, lassen aber massive Zweifel daran aufkommen, dass die angestrebten Ziele auch erreicht werden können – genauso wenig wie das Nulldefizit in Wirklichkeit jemals erreicht wurde oder auch jene Steuerreform, an der die Regierung Schüssel I letztendlich gescheitert ist. Ich habe aber auch große Bedenken, dass die angekündigte „größte Steuerreform der Zweiten Republik“ jemals kommen wird, denn der Herr Finanzminis-


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