Bundesrat Stenographisches Protokoll 697. Sitzung / Seite 151

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waren, die auch gesagt haben: Uns trifft es genauso, wir verstehen das, und wir unter­schreiben das auch nicht!

Nur: Schauen Sie sich doch bitte an! Ab einer gewissen Größe gibt es eben dann die Möglichkeit, etwas schuldig zu bleiben, etwas länger schuldig zu bleiben. (Bundesrätin Zwazl: Was ist eine „gewisse Größe“?) Da geht es schon um beachtliche Größen. (Bundesrätin Zwazl: Was?) – Ein Betrieb mit 30, 40 oder 50 Leuten hat diese Mög­lichkeit in der Regel nicht! Da ist man relativ schnell weg davon, aber je größer die Betriebe sind, desto mehr haben sie die Möglichkeit, dass dann auf „politischer Ebene“ – unter Anführungszeichen – Aufschub gewährt wird, und es kann sein, dass es zu einem Nimmerwiedersehen dieses Aufschubs kommt. (Bundesrätin Zwazl: Nein, stimmt nicht!)

11,6 Milliarden, Frau Kollegin ... (Bundesrätin Zwazl: Sind uneinbringlich!) – Die sind nicht uneinbringlich! 11,6 Milliarden ist ganz einfach eine Riesensumme, und 11,6 Milliarden darf uns allen nicht egal sein! Daher bin ich froh, wenn Sie so empört sind, denn dann werden Sie vielleicht auch mithelfen, diese Summe – zumindest Teile davon – einzubringen und den Österreicherinnen und Österreichern wieder zur Verfü­gung zu stellen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

19.13

 


Präsident Herwig Hösele: Zu Wort gemeldet ist als Nächster Herr Staatssekretär Finz. Ich erteile es ihm.

 


19.13

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz: Sehr verehrter Herr Präsident! Hoher Bundesrat! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich glaube, wir hatten heute hier eine äußerst interessante Diskussion; das Budgetbegleitgesetz bietet ja viel. (Bundesrätin Bachner: Für wen?) Es ist ein äußerst wichtiges Gesetz, werden doch für die nächsten Jahre beziehungsweise sogar Jahrzehnte Zukunftsfragen gelöst. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Die Bundesregierung hat damit, wie ich meine, eine ganz wichtige Gesetzesvorlage vorgelegt. Es ist auch wichtig, die unterschiedlichen Positio­nen dazu herauszuarbeiten.

Selbstverständlich war die Pensionsreform, vor allem die Reform der ersten Säule, ein wichtiger Bestandteil. – Herr Bundesrat Reisenberger, selbst in der Juristerei gibt es keine „ewigen Verträge“, sondern da gibt es eben auch Begrenzungen. Wenn sich Lebensumstände ändern und wenn sich wirtschaftliche Veränderungen ergeben, dann kann man auch ein Dauerschuldverhältnis ändern, wenn eben etwas nicht mehr be­zahlt werden kann, weil eben die ökonomischen Funktionen ganz andere geworden sind.

Folgendes kann doch nicht bestritten werden: In Österreich gibt es immer weniger Kinder, die dieses System erhalten. Unbestritten ist auch, dass wir immer älter werden, und da muss man eben handeln. Seit den neunziger Jahren wird dieses Thema dis­kutiert: dass eben eine Pensionsreform gemacht werden muss. – Herausgekommen ist jedoch, abgesehen jeweils von einem großen Beginn, immer nur eine „kleine Maus“ sozusagen.

Jetzt endlich ist der richtige Schritt gesetzt worden, nämlich der einzig richtige Schritt, dass wir, der höheren Lebenserwartungen entsprechend, natürlich auch das Pensions­antrittsalter auf das gesetzliche Pensionsalter von 65 Jahren anheben müssen. Das ist ein grundrichtiger Schritt gewesen, ein Schritt, zu dem diese Bundesregierung steht.

Richtig ist auch die Überlegung, die Pensionsbeiträge mit der Pensionshöhe in Ein­klang zu bringen. Das derzeitige System ist höchst ungerecht, wenn für die Berech­nung nur die besten 15 Jahre genommen werden! Nochmals: Dieses System ist unge-


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