Bundesrat Stenographisches Protokoll 697. Sitzung / Seite 152

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recht! Wieso ist es ungerecht? – Ein Beispiel: Eine Arbeiterin, die ihr ganzes Leben brav Beiträge gezahlt hat, aber immer nur auf einem sehr niedrigen Niveau; weiters eine Studentin, die lang studiert hat, und auf einmal, als sie mit 32 Jahren mit dem Studium fertig war, eine Top-Managerin geworden ist. Letztere hat auf die Lebensver­dienstsumme gerechnet dieselben Beiträge eingezahlt, bekommt aber die dreifache Höhe der Pensionsleistung wie die „kleine“ Arbeiterin heraus. –Da können doch Sie von den Sozialdemokraten nicht sagen, so ein System müsse man aufrecht erhalten! Das kann doch nicht gerecht sein!

Dieses System, meine Damen und Herren, gehört geändert, sodass man eben mit der Höhe seiner Beiträge auch die Höhe der Pension bestimmt. So wird dieses Systems dann auch ausschauen: Wer Pensionsbeiträge eingezahlt hat – natürlich kommt dann noch die Leistungskomponente hinzu, etwa bei Frauen mit Kindern; weiters ist zu klären, ob jemand beim Bundesheer war oder etwa die Möglichkeit der „Sterbekarenz“ in Anspruch genommen hat, wo dann jemand „einspringen“ muss, der diese Beiträge zahlt –, wenn also jemand Beiträge gezahlt hat, jedoch früher in Pension gehen möchte, wie Sie das gesagt haben, Herr Bundesrat Reisenberger, dann muss er natür­lich auch in Kauf nehmen, dass er eine niedrigere Pensionsleistung erhält. Das kann man doch nicht völlig unabhängig von der Beitragssituation machen und sagen: Das muss eine Wahlfreiheit sein, wann ich in Pension gehe, zahlen soll es die Allgemein­heit!

Meine Damen und Herren! Wir müssen vom rein leistungsorientierten Pensionssystem zu einem beitragsorientierten Pensionssystem kommen! Das ist ein wichtiger Schritt! (Beifall bei der ÖVP.)

Folgendes möchte ich auch hier festhalten: Der öffentliche Dienst, die Beamten, wurden in diese Reform gleichermaßen mit einbezogen. Auch dort wird im gleichen Zeitraum die Frühpension abgeschafft, und es wird im gleichen Zeitraum die Durch­rechnung eingeführt. Leider – leider! – ist das nicht in allen Bundesländern so. Vor allem in Wien zum Beispiel ist das anders: Wien hat nicht einmal noch die Pensionsre­form 1997 nachvollzogen. In Wien kann man noch immer mit 60 Jahren in Pension gehen. – Das tatsächliche Pensionsantrittsalter in Wien liegt bei 57 Jahren! Die Ab­schläge sind niedriger und so weiter; all das wurde in Wien nicht nachvollzogen!

Leider gibt es Bundesländer, für die das Wort „Harmonisierung, obwohl dieses Wort von den Sozialdemokraten so oft in den Mund genommen wird – und bei den Sozial­demokraten sollten eigentlich der Begriff „Harmonisierung“ und somit auch der Begriff „Solidarität“ wichtig sein – offensichtlich doch nicht so etwas Ernstes ist.

Hoffentlich geben Sie uns dann eine verfassungsrechtliche Mehrheit dazu, dann können wir das nämlich auch im Bund, eben mit einem Bundesgesetz beschließen, dass auch dort in gleicher Weise harmonisiert werden muss.

Im Programm dieser Bundesregierung – und das ohne irgendwelche äußere Zurufe – steht ganz klar, dass wir die Harmonisierung wollen, ist das doch der Schlüssel zu einem gerechten Pensionssystem. Da ist es relativ einfach, wenn man sagt: Ab 1. Jänner haben alle, die ein neues Dienstverhältnis antreten, dasselbe Pensionsrecht! Das geht relativ leicht. – Schwierig wird es allerdings dort, wo man von verschiedenen Pensionssystemen aus einsteigen muss. Wenn man – so wie bei der öffentlichen Hand, und das gilt für alle Gebietskörperschaften, nicht nur für den Bund – als Arbeit­geber nie Pensionsbeiträge gezahlt hat, wenn man von Bediensteten jene Pensions­beiträge, die höher waren als im ASVG, nie einem Pensionskonto hat zufließen lassen, sondern das ins allgemeine Budget hat einfließen lassen, dann tut man sich natürlich schwer, zu sagen: So, du bist jetzt auch in einem harmonisierten System, du bist in einem Einheitspensionssystem!, weil sich dann natürlich die Frage ergibt: Was ist mit


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