recht! Wieso ist es ungerecht? – Ein Beispiel:
Eine Arbeiterin, die ihr ganzes Leben brav Beiträge gezahlt hat, aber immer nur
auf einem sehr niedrigen Niveau; weiters eine Studentin, die lang studiert hat,
und auf einmal, als sie mit 32 Jahren mit dem Studium fertig war, eine
Top-Managerin geworden ist. Letztere hat auf die Lebensverdienstsumme
gerechnet dieselben Beiträge eingezahlt, bekommt aber die dreifache Höhe der
Pensionsleistung wie die „kleine“ Arbeiterin heraus. –Da können doch Sie
von den Sozialdemokraten nicht sagen, so ein System müsse man aufrecht
erhalten! Das kann doch nicht gerecht sein!
Dieses System, meine Damen und Herren, gehört
geändert, sodass man eben mit der Höhe seiner Beiträge
auch die Höhe der Pension bestimmt. So wird dieses Systems dann auch
ausschauen: Wer Pensionsbeiträge eingezahlt hat – natürlich kommt dann
noch die Leistungskomponente hinzu, etwa bei Frauen mit Kindern; weiters ist zu
klären, ob jemand beim Bundesheer war oder etwa die Möglichkeit der
„Sterbekarenz“ in Anspruch genommen hat, wo dann jemand „einspringen“ muss, der
diese Beiträge zahlt –, wenn also jemand Beiträge gezahlt hat, jedoch
früher in Pension gehen möchte, wie Sie das gesagt haben, Herr Bundesrat
Reisenberger, dann muss er natürlich auch in Kauf nehmen, dass er eine
niedrigere Pensionsleistung erhält. Das kann man doch nicht völlig unabhängig
von der Beitragssituation machen und sagen: Das muss eine Wahlfreiheit sein,
wann ich in Pension gehe, zahlen soll es die Allgemeinheit!
Meine Damen und Herren! Wir müssen vom rein
leistungsorientierten Pensionssystem zu einem beitragsorientierten
Pensionssystem kommen! Das ist ein wichtiger Schritt! (Beifall bei der ÖVP.)
Folgendes möchte ich auch hier festhalten: Der
öffentliche Dienst, die Beamten, wurden in diese Reform gleichermaßen mit
einbezogen. Auch dort wird im gleichen Zeitraum die Frühpension abgeschafft,
und es wird im gleichen Zeitraum die Durchrechnung eingeführt. Leider –
leider! – ist das nicht in allen Bundesländern so. Vor allem in Wien zum
Beispiel ist das anders: Wien hat nicht einmal noch die Pensionsreform 1997
nachvollzogen. In Wien kann man noch immer mit 60 Jahren in Pension
gehen. – Das tatsächliche
Pensionsantrittsalter in Wien liegt bei 57 Jahren! Die Abschläge sind
niedriger und so weiter; all das wurde in Wien nicht
nachvollzogen!
Leider gibt es Bundesländer, für die das Wort
„Harmonisierung, obwohl dieses Wort von den Sozialdemokraten so oft in den Mund
genommen wird – und bei den Sozialdemokraten sollten eigentlich der
Begriff „Harmonisierung“ und somit auch der Begriff „Solidarität“ wichtig
sein – offensichtlich doch nicht so etwas Ernstes ist.
Hoffentlich geben Sie uns dann eine
verfassungsrechtliche Mehrheit dazu, dann können wir das nämlich auch im Bund,
eben mit einem Bundesgesetz beschließen, dass auch dort in gleicher Weise
harmonisiert werden muss.
Im Programm dieser Bundesregierung – und das ohne irgendwelche äußere Zurufe – steht ganz klar, dass wir die Harmonisierung wollen, ist das doch der Schlüssel zu einem gerechten Pensionssystem. Da ist es relativ einfach, wenn man sagt: Ab 1. Jänner haben alle, die ein neues Dienstverhältnis antreten, dasselbe Pensionsrecht! Das geht relativ leicht. – Schwierig wird es allerdings dort, wo man von verschiedenen Pensionssystemen aus einsteigen muss. Wenn man – so wie bei der öffentlichen Hand, und das gilt für alle Gebietskörperschaften, nicht nur für den Bund – als Arbeitgeber nie Pensionsbeiträge gezahlt hat, wenn man von Bediensteten jene Pensionsbeiträge, die höher waren als im ASVG, nie einem Pensionskonto hat zufließen lassen, sondern das ins allgemeine Budget hat einfließen lassen, dann tut man sich natürlich schwer, zu sagen: So, du bist jetzt auch in einem harmonisierten System, du bist in einem Einheitspensionssystem!, weil sich dann natürlich die Frage ergibt: Was ist mit
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