den Beiträgen? Wer zahlt die jetzt nach? Die
öffentliche Hand soll das schlagartig nachzahlen?
Die Gemeinde Wien hat wieder einmal sofort
angemerkt: Diese Harmonisierung können wir uns nicht leisten! Was bedeutet
das? – Das bedeutet, dass die öffentliche Hand, neben den laufenden
Beiträgen, dann auch alle restlichen Beiträge nachzahlen und natürlich auch
noch eine Pensionskassenfinanzierung durchführen muss! Das sind die
Schwierigkeiten – abgesehen davon, dass es im Unternehmensbereich oder
etwa auch in der Landwirtschaft von der Beitragssituation her eine ganz andere
Ausgangslage gibt.
Das sind die Schwierigkeiten, aber man darf
doch vor schwierigen Fragen nicht die Augen verschließen, angehen muss man sie,
beginnen muss man endlich mit diesem System. Daher sind gerade die
Gewerkschaften herzlich eingeladen, an einem gerechten System mitzuarbeiten. (Bundesrätin Haselbach: Wir sind schon wieder eingeladen!)
Es freut mich auch – ich habe es heute bereits erwähnt –, dass wir die zweite Säule, die Pensionskassen, in diesem System mit reformiert haben und dass die Befürchtungen oder die Behauptungen, auch hier werde gekürzt, überhaupt nicht zutreffen. Kein Leistungsempfänger, der derzeit eine Zusatzpension aus diesem Pensionskassensystem erhält, bekommt weniger.
Weil immer gesagt wird: Jetzt seht ihr, wie das mit dem kapitalgedeckten Verfahren ist, nur das Umlageverfahren ist gut! – Bitte, wenn ich die Performance, also die Valorisierung der ersten mit der zweiten Säule, seit den neunziger Jahren vergleiche, dann sehe ich: Wir haben seit 1990 trotz der letzten zwei schlechten Jahre eine durchschnittliche Performance von jährlich nahezu 7 Prozent. Wenn ich die ASVG-Pension vergleiche, dann sehe ich: Wir haben eine Performance, die zwischen 1 und 2 Prozent liegt. Also so schlecht ist die zweite Säule nicht, noch dazu, wenn – wie jetzt bei der dritten Säule – das Kapital gesichert wird und auf jeden Fall erhalten bleibt. Da ist ja das Risiko, das ich bei derartigen Pensionssystemen eingehe, relativ gering.
Zur Steuerreform und dazu, dass immer gesagt wird: Wie kann sich ein „Kleiner“ eine Zusatzpension leisten?, möchte ich sagen: Wenn er die „Abfertigung neu“ in Anspruch nimmt, indem er sie verrenten lässt, dann braucht er überhaupt keinen Beitrag zu zahlen, denn das tut der Unternehmer. Er muss das Geld nur liegen lassen – Erster Punkt.
Für den Beitrag wird keine Steuer gezahlt, für die Veranlagung wird keine Steuer gezahlt, und wenn er die Verrentung dann in Anspruch nimmt, braucht er auch keine Steuer zu zahlen. Das ist das einzige System in Europa, bei dem man für ein Zusatzpensionssystem in keiner Phase eine Steuer bezahlen muss. In allen anderen Ländern ist es zumindest so, dass man dann bei der Pensionsauszahlung eine Steuer bezahlen muss. Unser System ist ein Spitzensystem! Nach demselben Prinzip ist die Zukunftsvorsorge eingerichtet. Das sind sehr attraktive Zusatzpensionssysteme.
Durch unsere Steuerreform werden, wenn sie auch nur einen Bruchteil der Steuerersparnis dafür nützen, vor allem auch junge Leute in die Lage versetzt, diese Systeme wirklich in Anspruch zu nehmen. Das ist finanzierbar, und zwar durch die beiden Steuerreformschritte, die wir jetzt machen.
Der erste Schritt einer großen Steuerreform ist die Steuerbefreiung der Kleinsteinkommen. Der zweite großer Schritt dient der Wirtschaft, gerade der kleinen Wirtschaft, nämlich die steuerliche Entlastung bei nicht entnommenen Gewinnen. Eine weitere steuerliche Entlastung erfolgt in Bezug auf ältere Arbeitnehmer. Sie haben ganz richtig gesagt, Herr Bundesrat: Wenn ein Unternehmer die Wahl zwischen einem jungen und
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