Bundesrat Stenographisches Protokoll 697. Sitzung / Seite 173

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Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gemeldet ist Herr Vizepräsident Weiss. – Bitte.

 


20.43

Bundesrat Jürgen Weiss (ÖVP, Vorarlberg): Frau Präsidentin! Meine Herren Staats­sekretäre! Sehr geschätzte Kolleginnen und Kollegen! In der Diskussion, die hier herin­nen und draußen stattgefunden hat, spielt die Frage der Harmonisierung der Pensions­systeme, der damit verbundenen Vorteile und Probleme eine große Rolle. Es ist viel­leicht interessant, einen Erfahrungsbericht aus einem Bundesland zu hören, das im Bereich des öffentlichen Dienstes diese Harmonisierung bereits durchgeführt hat. Ich berichte kurz aus Vorarlberg. Die Kollegen aus Oberösterreich können das vielleicht noch ergänzen, wo man ebenfalls Ähnliches gemacht hat.

Wir führen seit dem Jahre 2001 keine Pragmatisierungen mehr durch. Neue Bediens­tete finden eine attraktive Gehaltskurve verbunden mit einer ASVG-Pension vor. Wir haben auch Abschied genommen von der Bezahlung nach Ausbildung oder Vorbil­dung, sondern bezahlt wird nach dem, was an einem Arbeitsplatz und von dessen Stel­leninhaber erwartet wird und was er als Arbeitsleistung einbringt, unabhängig davon, ob er einen Volksschul- oder Universitätsabschluss hat.

In der Zwischenzeit, nach etwa zwei Jahren, stellen wir fest, dass nur mehr 65 Prozent jener, die es sein könnten, noch im alten System sind, weil die Bediensteten von sich aus – jetzt abgesehen von den Neueintretenden – für das attraktivere neuere System votiert haben. Ähnliche Erfahrungen wird man auch in Oberösterreich gemacht haben und, ich denke, wohl auch in der Steiermark, wo Ähnliches in Angriff genommen wurde.

Das zeigt also, es gibt auch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern selbst Interesse an dieser Harmonisierung. Ich weiß selbst von vielen jüngeren Beamten, die sich für dieses neue System entschieden haben, dass sie sagen, mir ist ein interessanter Aktiv­bezug lieber als eine Pension im Jahre 2030, von der ich heute wirklich nicht abschät­zen kann, wie sie dann letztlich aussehen wird.

Eine wichtige Voraussetzung spielt dabei natürlich schon eine Rolle: Das ist die Frage der Investitionen in eine solche Systemumstellung, sofern ich sie nicht nur auf jene be­schränke, die neu eintreten, sondern auch die bestehenden Dienstverhältnisse erfas­sen will. Wenn ich davon ausgehe, dass man die Finanzierung nicht aus dem System selbst heraus machen kann, weil das eine Umverteilung zulasten einzelner Bedienste­tengruppen wäre, dann muss bewusst sein, dass das für den Dienstgeber natürlich Geld kostet, das man aufbringen muss. Und das ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass es soziale Akzeptanz findet und funktioniert. Ich denke, das sollte man auch im Auge behalten, wenn man über die Harmonisierung unter großem Zeitdruck redet.

Wir hatten heute einen – wie das im Bundesrat häufig der Fall ist – durchaus höflichen Austausch von unterschiedlichen Standpunkten, und daher möchte ich am Schluss auch nicht so unhöflich sein, nicht näher zu erläutern, warum wir dem Einspruchsan­trag der SPÖ nicht zustimmen. Er gliedert sich in drei Teile. Der erste Teil ist allgemein politischer Art und bezieht sich auf die Pensionsreform an sich, zu der wir einen unter­schiedlichen Standpunkt haben. Wir halten es für unsozial, die Reform nicht zu machen und weiter aufzuschieben. Zwei andere Punkte sind für die Länderkammer interessant, weil sie Rechte und Interessen der Länder ansprechen, und darauf möchte ich kurz eingehen.

Das Erste ist der Hinweis auf das Begutachtungsverfahren und den Zusammenhang mit dem Konsultationsmechanismus. Nun ist auf den ersten Blick ohne Zweifel zu­nächst einmal verständlich, wenn man die Stellungnahmen der Landesregierungen


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