Bundesrat Stenographisches Protokoll 697. Sitzung / Seite 179

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„... und jedenfalls bis Ende des Jahres 2003 einen Gesetzesentwurf betreffend ein einheitliches Pensionsrecht für alle Erwerbstätigen zu erarbeiten und dem Parlament bis längstens 31. Dezember 2003 zur Beschlussfassung vorzulegen, ...“ 

Das fällt weit hinter das zurück, was die Bundesregierung bisher als Zeitplan angekün­digt hat! Das, was der Bundesrat darin zu fordern aufgefordert wird, ist, bis 31. Dezem­ber einen Begutachtungsentwurf – würde man in Wirklichkeit sagen – fertig zu bringen. Dann beginnt die Begutachtung, die öffentliche Debatte und das Gesetzgebungsver­fahren. – War nicht einmal von einem Geltungsbeginn 1. Jänner 2004 die Rede? Hat es da nicht Menschen gegeben, die die Hände über dem Kopf zusammengeschlagen haben, als diese „unverantwortlichen“ Vertreter der Sozialpartner angeboten haben, bis Ende September ein fertiges System auf den Tisch zu legen? – Jetzt kommt die „dra­matische“ Forderung: September muss es nicht sein. Bis 31. Dezember wollen Sie es packen.

Sehen Sie, so vergeudet man, wenn man angeblich so eilig unterwegs ist, die Zeit der Gesellschaft und die Zeit für Lösungen! (Beifall bei der SPÖ.)

Sollte – nach dem schüchternen Ja des Kollegen Böhm darf ich das annehmen – die­ser Entschließungsantrag eingebracht werden, dann werden wir von der SPÖ ihm naheliegenderweise nicht zustimmen – nicht nur, weil wir ja schwer dafür stimmen können, dass die Oppositionsparteien vom Runden Tisch per Auftrag des Bundesrates ausgeschlossen werden, auch wohl nicht deshalb, weil wir nicht guten Mutes sagen können, drei Monate später, als es die Sozialpartner vorgeschlagen haben, ist auch noch immer zeitgerecht, sondern auch deshalb, weil es ein Armutszeugnis ist – das sage ich ganz ehrlich –, wenn nach ganztägigen Beratungen aus Anlass dieser De­batte das als politischer Auftrag der Länderkammer herauskommt.

Ich würde mich als Bundesrat – jedweder Fraktion! – dafür schämen, wenn dieser An­trag als Ausdruck unseres Willens – des Willens der Mehrheit des Hauses, aber nichts­destoweniger dieser Kammer des Parlaments – ernsthaft das Licht der Öffentlichkeit erblicken würde. (Beifall bei der SPÖ.)

21.13

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Ing. Klamt. Ich er­teile ihm das Wort.

 


21.13

Bundesrat Ing. Gerd Klamt (Freiheitliche, Kärnten): Herr Präsident! Herr Staatssekre­tär! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe zum Thema Pensionen bereits in meinem ersten Redebeitrag Bedenken angemeldet.

Der Landeshauptmann von Kärnten, Dr. Jörg Haider, hat hier darauf hingewiesen, dass der Konsultationsmechanismus ausgelöst wurde und dass die Sorgen des Lan­des Kärnten nicht ausgeräumt wurden. Allein diese Tatsache würde schon ausreichen, dass ich als Kärntner dem Antrag, keinen Einspruch zu erheben, nicht zustimmen kann.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe noch weitere Bedenken: Eine Akzeptanz der Pensionsreform durch die breite Bevölkerung kann nur dann gegeben sein, wenn die Harmonisierung aller Pensionssysteme zügig vonstatten geht. Damit ist für mich die Harmonisierung die „schwierige Baustelle“. Die Harmonisierung ist aus meiner Sicht auch der Knackpunkt für eine weitere Pensionsreform, die unbedingt kommen muss.

Die Äußerungen prominenter ÖVP-Funktionäre ließen mich heute Vormittag daran zweifeln, dass der im Nationalrat verabschiedete Entschließungsantrag in Richtung Harmonisierung von der ÖVP wirklich ernst genommen wird. Ich meine – und ich bin


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