Bundesrat Stenographisches Protokoll 697. Sitzung / Seite 182

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21.25

Bundesrat Ludwig Bieringer (ÖVP, Salzburg): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nachdem heute für mein Dafürhalten genug Worte gewechselt wurden, darf ich nun folgenden Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Bundesräte Bieringer, Dr. Böhm, Kolleginnen und Kollegen betreffend einheitliches Pensionsrecht für alle Erwerbstätigen (Harmonisierung)

Der Nationalrat hat am 11. Juni 2003 folgende Entschließung gefasst:

„Die Bundesregierung wird ersucht, unter Einbindung der Sozialpartner, der Länder und der Pensionsreformkommission bis Ende des Jahres 2003 einen Gesetzesentwurf betreffend ein einheitliches Pensionsrecht für alle Erwerbstätigen zu erarbeiten und dem Nationalrat bis längstens 31. Dezember 2003 zur Beschlussfassung vorzulegen.“

Dann werden in diesem Entschließungsantrag 19 Punkte angeführt.

Der Bundesrat schließt sich der darin enthaltenen Auffassung an.

Meinungsumfragen bestätigen eine große Zustimmung der Bevölkerung zur Harmoni­sierung der Pensionssysteme.

Der Bundesrat regt an, bei der Umsetzung der Harmonisierung die Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger zu erreichen und deren Vorstellungen und Ideen zu berück­sichtigen.

Der Bundesrat schlägt weiters vor, die notwendigen verfassungsrechtlich vorgesehe­nen Mittel zur Umsetzung der Harmonisierung der Pensionssysteme heranzuziehen.

Die unterfertigten Bundesräte stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Bundesrat wolle beschließen:

Der Bundesrat begrüßt die bereits begonnenen Gespräche der Bundesregierung mit den Sozialpartnern am „runden Tisch“ und ersucht die Bundesregierung, unter Einbin­dung der Sozialpartner, der Länder und der Pensionsreformkommission die Harmoni­sierung aller Pensionssysteme nach den genannten Prinzipien unverzüglich in Angriff zu nehmen und jedenfalls bis Ende des Jahres 2003 einen Gesetzesentwurf betreffend ein einheitliches Pensionsrecht für alle Erwerbstätigen zu erarbeiten und dem Parla­ment bis längstens 31. Dezember 2003 zur Beschlussfassung vorzulegen, um auch in Zukunft das beste soziale Pensionssystem für unsere Bürgerinnen und Bürger sicher­zustellen.

*****

Meine Damen und Herren! Als Fraktionsvorsitzender der ÖVP halte ich ausdrücklich fest, dass unter den verfassungsrechtlich vorgesehenen Mitteln zum Beispiel auch die Beschlussfassung von Verfassungsbestimmungen im breiten Konsens, Artikel-15a-Vereinbarungen, Petitionen und Bürgerinitiativen, Volksbefragungen und Volksabstim­mungen subsumiert sind. Ich glaube, dass wir mit dieser Präzisierung dem Wunsch der freiheitlichen Fraktion Rechnung getragen haben (ironische Heiterkeit bei der SPÖ), und wir werden diesem Entschließungsantrag gerne die Zustimmung geben. (Beifall bei der ÖVP.)

 


21.29

 


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