Bundesrat Stenographisches Protokoll 698. Sitzung / Seite 5

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Vizepräsidenten Jürgen Weiss sehr herzlich dafür, dass er seine profunde Sachkennt­nis immer wieder, nicht nur für diesen Workshop, zur Verfügung gestellt hat. Gerade auch ich persönlich bin dir, verehrter Herr Präsident, für so ungemein viele Überlegun­gen sehr dankbar.

Mit dem Gesetz über dem Österreich-Konvent gibt es einen zweiten Tagesordnungs­punkt – wir haben das im Ausschuss auch schon erörtert –, nämlich ein Gesetz über eine Prämie für die parlamentarischen Mitarbeiter. Die Investition auch in die perso­nelle Infrastruktur der Bundesgesetzgebung ist gerade angesichts der immer komple­xeren und fordernderen Aufgabenstellungen absolut notwendig. Ich möchte aber an­merken, dass dies sich meiner festen Überzeugung nach nicht stets allein auf den Nationalrat beschränken kann, sondern dass auch die Bundesrätinnen und Bundesräte Bedarf und Anspruch darauf haben und dass wir uns in diesem Hause darüber einig sind.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! In diesem Sinne bitte ich Sie, dem Antrag des Bericht­erstatters gegen das Österreich-Konvent-Gesetz keinen Einspruch zu erheben, ein­stimmig Ihre Zustimmung zu geben. Ich halte diesen breiten Konsens in dieser für unseren Staatsaufbau so wichtigen Frage gerade angesichts der vielen kontroversen Debatten der letzten Monate und auch der letzten Stunden hier in diesem Saale für ein gutes und ermutigendes Zeichen für die Dialogfähigkeit und die gute demokratische Kultur in Österreich. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

23.07

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bun­desrat Konecny. – Bitte.

 


23.07

Bundesrat Albrecht Konecny (SPÖ, Wien): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Es ist mit Sicherheit richtig, dass unser Bundesstaat in vielen Hinsichten eine Überholung seiner Strukturen und seiner Kompetenzen braucht, damit er besser auf die Bedürfnisse der Menschen eingehen kann. Die Idee, das in einem Konvent – durchaus nach dem europäischen Muster – über die Bühne zu bringen, ist eine erwägenswerte, und es wird spannend sein, hier im Dialog zwischen Wissenschaft und Politik neue Modelle für vieles in unserem Staate zu entwickeln.

Klar dabei ist, dass an den Grundprinzipien unserer Republik, an ihrem föderalistischen Aufbau, an ihrer republikanisch-demokratischen Verfassung nicht gerüttelt werden kann. Aber wie wir heute Föderalismus definieren, ist mit Sicherheit etwas, was neu zu überdenken ist.

Ich kann da mit Herrn Präsidenten Hösele über weite Strecken, zumindest einmal im Arbeitsvorhaben, übereinstimmen, aber es muss auch klar gesagt werden – und das bei der ersten parlamentarischen Erörterung im Bundesrat –, dass jener Stufenbau der Demokratie, der Selbstentscheidung und Selbstverantwortung, der für unser Gemein­wesen charakteristisch ist, nicht bei den Ländern endet. Worum es geht, ist, ein Staats­gefüge nachzujustieren, in dem die Gemeinden, regionale Strukturen, wie immer wir sie nennen, die Bundesländer und natürlich der Gesamtstaat ganz spezifische Aufga­ben in möglichst klarer Definition und möglichst klarer Trennung zu erfüllen haben.

Das ist ein wichtiges Vorhaben, und es darf vor allem nicht ignoriert werden, dass es letztlich nicht um eine abstrakte verfassungsrechtliche Diskussion geht, sondern um die Bedürfnisse der Menschen.

Wer die Chance hat, in diesem Konvent mitarbeiten zu dürfen, wird sich dort, so hoffe ich, in einer breiten Form einbringen können. Wir werden in diesem Konvent sicherlich nicht in allen Fragen einer Meinung sein. Es wird ein Meinungsbildungsprozess von-


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