statten gehen, der Kompromisse, aber – wie wir das im Europäischen Konvent erlebt haben – auch Leitung erfordert, damit die Diskussion nicht zerflattert.
Seien wir optimistisch, dass daraus etwas wird, was unsere Republik zum Guten führen wird. Daher ist dieser Initiative ebenso zuzustimmen wie der zweiten Vorlage, die in einem ganz anderen Bereich ein kleines Stückchen Demokratiepolitik bedeutet. Ich kann jedoch nicht schließen, ohne anzumerken, dass zu den Dingen, die jeden Bundesrat immer wieder schmerzen, die Tatsache gehört, dass sich Abgeordnete zum Nationalrat auf die Hilfe von Mitarbeitern stützen können und dass sich die Republik nie entschließen konnte, den Mitgliedern des Bundesrates mutatis mutandis eine vergleichbare Unterstützung zu gewähren.
Das ist – auch mit Blick auf die
Uhr – nicht der Anlass und auch nicht der Moment, das breit zu
debattieren, aber im Protokoll deponiert möchte ich es doch haben! (Beifall
bei der SPÖ und den Grünen sowie bei Bundesräten der ÖVP und der
Freiheitlichen. – Bravorufe des Bundesrates Mag. Gudenus.)
23.11
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Schennach. – Bitte.
23.11
Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ja: Auf der Basis des bundesstaatlichen und des republikanischen Prinzip unserer Verfassung ist es wichtig, nach 80 Jahren gemeinsam zu schauen, wie wir den Föderalismus, der sich doch letztlich und zum Schluss in einem Einnahmenzentralismus und einem Ausgabenföderalismus dargestellt hat, der durch Hunderte – 1 500! – verfassungsrechtliche Bestimmungen auch nicht mehr in allen Punkten die Rechtssicherheit garantieren konnte – ebenfalls ein solches Prinzip unserer Bundesverfassung –, wie wir diesen Föderalismus neu auch als föderaler Staat in einem gemeinsamen Europa leben können und wie wir Aufgaben und Pflichten neu verteilen, ohne dabei zu vergessen, dass es notwendig ist, dabei Kontrollrechte, aber auch Minderheitenrechte zu stärken.
Wir müssen darauf achten, wie sich das Verhältnis zwischen Bund und Ländern gestalten wird und wie jene Einheit – nämlich die territoriale Selbstverwaltung, bei der es heute sicherlich eine Krise der Gemeinden und Städte gibt – eine entsprechende Berücksichtigung findet, die wir im Bereich der Föderalismusdiskussion doch schon etwas aus den Augen verloren haben.
Immerhin ist die wichtigste demokratische Keimzelle unserer Republik die Gemeinde und das Gemeinderecht. Da gilt es anzusetzen. Es besteht das Problem, dass viele Rechte der Gemeinden ja auch durch einen Zuwachs an Rechten für die Bezirkshauptmannschaften tangiert und auch verletzt wurden.
In der Verfassungsdiskussion des Jahres 1925 wurde ja seinerzeit auch in der vierten Ebene der Verwaltung daran gedacht, sogar eine direkt-demokratische Kontrolle einzuführen. All das werden Themen sein, die es zu behandeln gilt; all das werden Fragen sein, denen wir uns stellen müssen. Es wird auch eine Frage sein, wie weit den Ländern steuerliche Einnahmemöglichkeiten gegeben werden, in Folge derer sie dann aber auch Pflichten zu übernehmen haben, oder ob die Gesetzeskraft gänzlich an den Bund und die Umsetzung an die Länder geht und wie es mit dem Prinzip der Bundesverfassung aussieht, dass Bund und Länder gegenseitig Einfluss auf die Gesetzgebung nehmen.
Es wird die Zukunft der Landtage in Frage stehen, aber auch, wie sich der Bundesrat letztlich gestaltet. Ich habe bei der Rede des Herrn Schnider, aber auch beim Redebei-
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