Bundesrat Stenographisches Protokoll 699. Sitzung / Seite 7

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Im Kommentar zur Geschäftsordnung des Bundesrates von Dr. Zögernitz, den ich aus diesem Anlass sehr herzlich bei uns begrüße, ist mit hinlänglicher Deutlichkeit – und ich zitiere diese Formulierung – festgehalten:

„Fasst der Bundesrat bei der Verhandlung über einen Gesetzesbeschluss des Na­tionalrates weder den Beschluss, einen Einspruch zu erheben, noch den Beschluss, keinen Einspruch zu erheben“ – genau das war der Fall –, kann er – da einer solchen Vorgangsweise weder Bestimmungen des Bundes-Verfassungsgesetzes noch der Ge­schäftsordnung entgegenstehen – innerhalb der Frist von 8 Wochen denselben Ge­set­zesbeschluss neuerlich in Verhandlung ziehen und einen der obgenannten Be­schlüsse fassen.“

Ich möchte daher meine Einwendung gegen die Tagesordnung wie folgt konkretisieren: Sie richtet sich ausdrücklich gegen die Nicht-Aufnahme des Gesetzesbeschlusses des Nationalrates betreffend das Budgetbegleitgesetz 2003. Es erscheint mir für das Ansehen des Bundesrates unbedingt notwendig, dass dieser – wie auch Zögernitz ausführt – alle verfassungsrechtlichen Möglichkeiten wahrnimmt, um seine ihm durch die Bundesverfassung übertragenen Pflichten zu erfüllen.

Ich appelliere zunächst einmal an Sie, Herr Präsident, dem Bundesrat die Chance zu geben, seine Aufgaben wahrzunehmen. Sollten Sie meinen Einwendungen nicht selbst Rechnung tragen, dann ersuche ich Sie, die in der Geschäftsordnung vorgesehene Abstimmung einzuleiten.

Gleichzeitig nehme ich das zum Anlass, alle meine Kolleginnen und Kollegen in die­sem Haus aufzufordern und an sie zu appellieren, unserem Bundesrat, dessen Exis­tenz von Präsidenten anderer parlamentarischer Körperschaften in Frage gestellt wird, eine Chance zu geben, zu demonstrieren, wie ernst wir unsere Aufgaben nehmen und wie sehr wir im Kräfteverhältnis dieser Republik eine Rolle zu spielen haben. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

10.12

 


Präsident Hans Ager: Danke, Herr Professor. Einer Usance entsprechend, wie Sie wissen, werde ich auch je einen Vertreter der anderen im Bundesrat vertretenen Par­teien hören. Ich erteile Herrn Bundesrat Ludwig Bieringer das Wort.

 


10.13

Bundesrat Ludwig Bieringer (ÖVP, Salzburg) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Prä­sident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Namens der ÖVP-Fraktion darf ich festhalten, dass das Gesetzgebungsverfahren zum Budgetbegleitgesetz, soweit es den Bundesrat betrifft, als abgeschlossen gilt.

Herr Kollege Konecny hat freundlicher Weise den Geschäftsordnungsexperten in die­sem Haus, den Geschäftsordnungsexperten für beide Kammern dieses Hauses, näm­lich unseren Klubdirektor Professor Dr. Zögernitz zitiert. Ich darf ebenfalls Zögernitz zitieren, was er dazu zu sagen hat. Er bezieht sich auf seinen Kommentar und sagt:

 „,Da dies allerdings nicht der Fall war‘“ – Einwendungen während der letzten Sitzung haben nicht stattgefunden, ein Antrag auf Vertagung oder Rückverweisung wurde nicht gestellt und auch nicht beschlossen –, „,sondern der Bundesrat in der Sache selbst entschieden hat – dies ist auch dann der Fall, wenn weder der Beschluss, Einspruch zu erheben, noch der Beschluss, keinen Einspruch zu erheben, die Mehrheit gefunden hat –, halte ich mangels Verhandlungsgegenstand eine weitere Beratung im Plenum des Bundesrates für nicht mehr möglich‘, so Zögernitz. Es sei vielmehr davon auszu­gehen, dass das Gesetzgebungsverfahren im Bundesrat durch die Abstimmung abge­schlossen ist.

 


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