das nicht
eine Sache der Entscheidung der Mehrheit ist, sondern dass dem stattgegeben
wird.
Sie
brechen damit, Herr Präsident, und ich bedauere es sehr, dass Sie das gleich in
der ersten Sitzung Ihrer Amtszeit tun.
Im
Übrigen vermerke ich: Sie haben heute im Zusammenhang mit Ihrer Entscheidung
ausgeführt, dass ein Einspruch in der Präsidiale verteilt wurde. Nachdem nicht
alle Mitglieder des Hauses in der Präsidiale sitzen und ich diesen Einspruch
nicht kenne, kann ich daher auch Ihre Ausführungen nicht würdigen, weil mir
nicht bekannt ist, auf welchen Einspruch Sie sich beziehen. Ich ersuche Sie
daher dringend, diesen Einspruch allen Mitgliedern dieses Hauses hier zur
Kenntnis zu bringen, und zwar im Anschluss an diese Einwendungsdebatte.
Im
Übrigen verweise ich dennoch auf den § 20, welcher klar Folgendes besagt:
„Fasst
der Bundesrat bei der Verhandlung über einen Gesetzesbeschluss des Nationalrates
weder den Beschluss, einen Einspruch zu erheben, noch den Beschluss, keinen
Einspruch zu erheben, kann er – da einer solchen Vorgangsweise weder Bestimmungen
der Bundes-Verfassungsgesetzes noch der Geschäftsordnung entgegenstehen –
innerhalb der Frist von 8 Wochen denselben Gesetzesbeschluss neuerlich in
Verhandlung ziehen ...“
Meine
Damen und Herren! Wir haben heute alle Herrn Professor Zögernitz zitiert, aber
es sind auch andere Rechtsgelehrte dieser Meinung, wie zum Beispiel der Verfassungsrechtler
Theo Öhlinger, der gemeint hat, dass dieses Gesetz selbstverständlich, da bei
der Freiheitlichen Partei keine Willensbildung erkennbar war, jederzeit in Verhandlung
zu nehmen ist. Somit ist eine Nicht-Zulassung dieser Debatte meiner Meinung
nach ein Willkürakt.
Weil Herr Nationalratspräsident Professor Khol meinte, der Bundesrat habe in seiner damaligen Sitzung sein Mitwirkungsrecht „konsumiert“, möchte ich schon betonen, meine Damen und Herren: Wir sind hier nicht auf einer Party (Heiterkeit der Bundesrätin Schicker – Bundesrat Dr. Böhm: Das ist Rechtssprache!), wo man, wenn die Sandwichbrötchen gegessen sind, konsumiert hat und abtreten kann! – Es geht hier wohl insofern auch um das Ansehen, Herr Professor Khol, und um dieses Ansehen sollte sich vor allem die Freiheitliche Partei jetzt sehr bemühen. Nachdem sie sich weder zu einem Ja noch zu einem Nein durchringen konnte und das ganze Haus in der öffentlichen Debatte einen Schaden erlitten hat (Bundesrätin Schicker: So ist es! So ist es!), wäre es hoch an der Zeit, dass auch jene geschätzten neun Bundesräte – Sie sind ausgenommen, Herr Professor Böhm, weil Sie ja eine andere Meinung zum Ausdruck brachten – nun ebenfalls ihre Meinung hier zum Ausdruck bringen, damit heute und hier eine ordentlichen Debatte über das abzuführen ist, was seither die Medien beschäftigt und was dem Bundesrat in seinem Ansehen mehr als geschadet hat.
Ich ersuche daher um Zulassung
beziehungsweise um Aufnahme dieses Tagesordnungspunktes. (Beifall bei der
SPÖ sowie der Bundesrätin Kerschbaum.)
10.26
Präsident Hans Ager: Danke schön. – Frau Vizepräsidentin Haselbach hat gemäß § 49 den Antrag auf Durchführung einer Debatte gestellt.
Ich lasse
sogleich über diesen Antrag, eine Debatte durchzuführen, abstimmen und bitte jene Mitglieder
des Bundesrates, die diesem Antrag ihre Zustimmung geben, um ein
Handzeichen. – Dies ist die Minderheit.
(Rufe bei der SPÖ: Wo? Wo?) Der
Antrag ist somit abgelehnt.
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