Es findet
daher keine Debatte statt. (Bundesrat Konecny: Das ist
ungeheuerlich! – Bundesrat Gasteiger: Auszählen! – Ruf bei
der SPÖ: Da müssen wir schon auszählen!)
Zu einer tatsächlichen
Berichtigung hat sich Herr
Bundesrat Professor Böhm zu Wort gemeldet.
10.27
Bundesrat Dr. Peter Böhm (Freiheitliche, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Damen und Herren des Hohen Hauses! Der geschätzte Herr Kollege Schennach hat mir einen „juristischen Hochseilakt“ vorgeworfen und in diesem Zusammenhang die Behauptung aufgestellt, ich wisse, dass meine Auslegung im Geschäftsordnungsgesetz nicht gedeckt sei.
Nun handelt es sich bei Auslegungsfragen natürlich
um Wertungsfragen, aber die Aussage, ich wisse, dass meine
Ansicht im Gesetz nicht gedeckt sei, ist die Unterstellung, dass ich eine
Rechtsauslegung wider besseres Wissen erstattet hätte.
Das weise ich in aller gebotenen Schärfe
zurück! (Beifall bei den Freiheitlichen
und der ÖVP.)
10.28
Präsident Hans Ager: Danke
schön. – Zu einer weiteren tatsächlichen Berichtigung hat
sich Herr Bundesrat Professor Konecny zu
Wort gemeldet. – Bitte.
10.28
Bundesrat Albrecht Konecny (SPÖ, Wien): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Professor Böhm hat hier in seiner Darstellung der letzten Sitzung, wie sich anhand des Protokolls leicht verifizieren lässt, die Abfolge der Abstimmungen vertauscht: Er hat gemeint, es sei zunächst über den Ausschussantrag und dann über den Einspruch abgestimmt worden.
Darf ich Sie diskret daran erinnern: Es war genau
umgekehrt! (Bundesrat Gasteiger: Bravo!) Hätte
nämlich der Einspruchsantrag eine Mehrheit gefunden, dann wäre ja die zweite
Abstimmung nicht erforderlich gewesen. (Bundesrat Gasteiger: So ist
es!)
Damit ist aber auch klar, dass der Einspruchsantrag
als solcher konsumiert ist – mit oder ohne Party. Es ist auch der Zustimmungsantrag,
also Nichteinspruchs-Antrag, konsumiert. Aber es ist völlig klar, dass ein anderer
Einspruchsantrag innerhalb offener Frist der gesamten 8 Wochen von diesem
Haus auf die Tagesordnung gesetzt werden kann!
Es gehört zu den Kuriosa dieser Diskussion, dass
Professor Funk mit der Ansage zitiert wurde, der Bundesrat könne sich nicht
zwei Mal mit der Vorlage beschäftigen, obwohl er das genaue Gegenteil gesagt
hat: Der Bundesrat kann natürlich nicht zwei Mal über denselben Antrag
abstimmen. – Bitte schön, das ist etwas anderes!
Der Antrag, den wir, in zahlreichen Punkten,
gestellt haben, hat keine Mehrheit gefunden. Es gibt aber aus unserer Sicht
eine Reihe von Gründen, um gegen diesen Gesetzesbeschluss des Nationalrates
Einspruch zu erheben. Das lässt sich in vielfältiger Hinsicht anders
formulieren.
Herr Präsident! Ich darf damit zu meinen
Ausführungen zur Geschäftsbehandlung übergehen:
Ich meine nicht, dass Sie den Willen des Hauses bei der vorangehenden Abstimmung richtig erkannt haben, und ersuche Sie, die Abstimmung unter Auszählung der Stimmen nochmals vorzunehmen. (Beifall bei der SPÖ. – Bundesrat Gasteiger – auf den mit Bundesrat Mag. Gudenus sprechenden Bundesrat Dr. Böhm weisend –: Schau, wie
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