Bundesrat Stenographisches Protokoll 699. Sitzung / Seite 11

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Es findet daher keine Debatte statt. (Bundesrat Konecny: Das ist ungeheuerlich! – Bun­desrat Gasteiger: Auszählen! – Ruf bei der SPÖ: Da müssen wir schon aus­zählen!)

Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Bundesrat Professor Böhm zu Wort gemeldet.

 


10.27

Bundesrat Dr. Peter Böhm (Freiheitliche, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Damen und Herren des Hohen Hauses! Der geschätzte Herr Kollege Schennach hat mir einen „juristischen Hochseilakt“ vorgeworfen und in diesem Zusammenhang die Be­hauptung aufgestellt, ich wisse, dass meine Auslegung im Geschäftsordnungs­ge­setz nicht gedeckt sei.

Nun handelt es sich bei Auslegungsfragen natürlich um Wertungsfragen, aber die Aus­sage, ich wisse, dass meine Ansicht im Gesetz nicht gedeckt sei, ist die Unterstellung, dass ich eine Rechtsauslegung wider besseres Wissen erstattet hätte.

Das weise ich in aller gebotenen Schärfe zurück! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

10.28

 


Präsident Hans Ager: Danke schön. – Zu einer weiteren tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Bundesrat Professor Konecny zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


10.28

Bundesrat Albrecht Konecny (SPÖ, Wien): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Professor Böhm hat hier in seiner Darstellung der letzten Sitzung, wie sich anhand des Protokolls leicht verifizieren lässt, die Abfolge der Abstimmungen vertauscht: Er hat gemeint, es sei zunächst über den Ausschussantrag und dann über den Einspruch abgestimmt worden.

Darf ich Sie diskret daran erinnern: Es war genau umgekehrt! (Bundesrat Gasteiger: Bravo!) Hätte nämlich der Einspruchsantrag eine Mehrheit gefunden, dann wäre ja die zweite Abstimmung nicht erforderlich gewesen. (Bundesrat Gasteiger: So ist es!)

Damit ist aber auch klar, dass der Einspruchsantrag als solcher konsumiert ist – mit oder ohne Party. Es ist auch der Zustimmungsantrag, also Nichteinspruchs-Antrag, konsumiert. Aber es ist völlig klar, dass ein anderer Einspruchsantrag innerhalb of­fener Frist der gesamten 8 Wochen von diesem Haus auf die Tagesordnung gesetzt werden kann!

Es gehört zu den Kuriosa dieser Diskussion, dass Professor Funk mit der Ansage zitiert wurde, der Bundesrat könne sich nicht zwei Mal mit der Vorlage beschäftigen, obwohl er das genaue Gegenteil gesagt hat: Der Bundesrat kann natürlich nicht zwei Mal über denselben Antrag abstimmen. – Bitte schön, das ist etwas anderes!

Der Antrag, den wir, in zahlreichen Punkten, gestellt haben, hat keine Mehrheit gefun­den. Es gibt aber aus unserer Sicht eine Reihe von Gründen, um gegen diesen Geset­zesbeschluss des Nationalrates Einspruch zu erheben. Das lässt sich in vielfältiger Hinsicht anders formulieren.

Herr Präsident! Ich darf damit zu meinen Ausführungen zur Geschäftsbehandlung übergehen:

Ich meine nicht, dass Sie den Willen des Hauses bei der vorangehenden Abstimmung richtig erkannt haben, und ersuche Sie, die Abstimmung unter Auszählung der Stim­men nochmals vorzunehmen. (Beifall bei der SPÖ. – Bundesrat Gasteiger – auf den mit Bundesrat Mag. Gudenus sprechenden Bundesrat Dr. Böhm weisend –: Schau, wie


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