Bundesrat Stenographisches Protokoll 699. Sitzung / Seite 17

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Nicht verstehe ich aber, eine Abstimmung von der Kenntnis dieser Einwendungen ab­hängig zu machen, denn in § 64 der Geschäftsordnung ist ganz klar geregelt, dass der Präsident über Einwendungen gegen das Amtliche Protokoll selbst entscheidet, ohne Debatte und ohne Abstimmung im Plenum, und das vor der Sitzung! Das hat er getan, und er hat auch begründet, warum er es getan hat. Man mag anderer Meinung sein, aber man kann, wenn man auf dem Boden der Geschäftsordnung bleiben will, die Rechtmäßigkeit des Vorganges, nämlich den Umgang mit diesen Einwendungen, nicht in Zweifel ziehen, weil ganz klar in der Geschäftsordnung verankert ist: Zu Einwen­dun­gen gegen das Amtliche Protokoll gibt es keine Debatte, gibt es keine Abstimmung. – Das ist das eine.

Das Zweite sind die Einwendungen gegen die Tagesordnung, die nicht, was auch mög­lich wäre, mit einem konkreten Antrag, etwas auf die Tagesordnung zu setzen, ver­bunden waren. Ich verstehe auch warum, denn ein rechtliches Nullum kann man nicht zum Gegenstand der Tagesordnung machen. (Beifall bei Bundesräten der ÖVP.)

Ich frage Sie: Was hätte der Herr Präsident auf die Tagesordnung setzen sollen? Einen Antrag eines Ausschusses, den es nicht gibt, einen sonstigen Antrag, den es auch nicht gibt? (Bundesrat Konecny: Den es gäbe!) Man muss davon wieder die Frage trennen, ob das Beschlussrecht des Bundesrates durch Nichtbeschluss konsumiert sein kann; das ist aber eine andere Frage. Heute geht es lediglich darum, über die Ein­wendung zu entscheiden, der Herr Präsident hätte etwas auf die Tagesordnung setzen sollen. Ich sage dazu: Er konnte gar nichts auf die Tagesordnung setzen, weil rechtlich letztlich nichts vorlag.

Ich sage ganz offen, das ist durchaus eine interessante Debatte, die man führen kann, aber ich wundere mich schon, dass man glaubt, auf diesem Weg, der eigentlich in der Geschäftsordnung ganz klar vorgezeichnet ist, zu einem anderen Ergebnis als der Herr Präsident kommen zu können. (Beifall bei der ÖVP.)

10.52

 


Präsident Hans Ager: Zur Geschäftsbehandlung: Herr Professor Konecny. – Bitte.

 


10.52

Bundesrat Albrecht Konecny (SPÖ, Wien) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsi­dent! Wir haben eine eigenartige Situation: Wir führen eine Debatte, nachdem nach Ihrer Meinung die Mehrheit des Bundesrates beschlossen hat, keine Debatte zu füh­ren. Wir sagen alle, dass wir zur Geschäftsordnung reden – und es war nicht Kollege Klamt allein, der das, sagen wir einmal, weitherzig interpretiert hat. Ich verzichte auch darauf, Herr Präsident, meine Ausführungen mit der Feststellung: „Ich bin am Wort“ einzuleiten. (Heiterkeit.) Das war genial, Herr Kollege Klamt! Das war sozusagen die körperliche Außerkraftsetzung der Geschäftsordnung.

Ich darf aber in aller Bescheidenheit daran erinnern, dass ich eine Einwendung gegen die Tagesordnung erhoben habe. Irgendwann sollte man über einen Geschäfts­ord­nungsantrag eigentlich auch abstimmen. Ich kann die Rechtsmeinung des Herrn Vize­präsidenten Weiss – Klammer auf: naturgemäß! Klammer geschlossen – nicht teilen, und ich sehe es als außerordentlich unergiebig an, wenn vom Fraktionsvorsitzenden der ÖVP der mündliche Zögernitz gegen den schriftlichen Zögernitz ins Feld geführt wird. (Heiterkeit bei der SPÖ und den Grünen.) Er ist noch anwesend. Ich sage ganz offen: Ich halte den hochgradigen Juristen Zögernitz für ungleich glaubwürdiger als den ÖVP-Klubdirektor. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

Beim Tarockieren sagt man: Was liegt, das pickt! Und geschrieben hat er es. (Bun­des­rat Steinbichler: ... hineininterpretieren! Das sind Sie!) – Aber lieber Kollege, ich inter­pretiere überhaupt nichts hinein! Falls Sie die Geschäftsordnung schon einmal in der


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