Hand hatten, rate ich Ihnen: Lesen Sie sie noch einmal! (Bundesrat Steinbichler: Gegen welche Tagesordnung haben Sie berufen?) Herr Kollege Zögernitz hat aus nahe liegenden politischen Bedürfnissen – ich habe ja Verständnis dafür, für Sie nicht, aber für Kollegen Zögernitz habe ich Verständnis – in einer klaren politischen Notwendigkeit sich selber interpretiert.
Ich bin ja kein Unmensch und sage nicht, das darf man nicht. Wenn man im Nebenberuf ÖVP-Klubdirektor ist, dann wird man an den eigenen wissenschaftlichen Arbeiten ja noch ein bisschen herumfeilen dürfen. (Heiterkeit bei der SPÖ.) Wie gesagt: kollegiales Verständnis dafür – nicht als Klubdirektor, aber als jemand, der auch schon einmal in die Situation gekommen ist, sich umzuinterpretieren! Damit habe ich kein Problem.
Herr Präsident! Im Widerspruch zu Herrn Vizepräsidenten Weiss ... (Bundesrat Steinbichler – Herrn Bundesrat Boden eine A3-Kopie überreichend –: Bitte sehr! Lesen! „Kann“ steht da!) – Natürlich „kann“, müssen tut er nicht! (Heiterkeit bei der SPÖ.)
Herr Kollege, bevor Sie sich in juridischen
Fragen exponieren, würde ich bitten, den Rat des Herrn Fraktionsvorsitzenden
oder des Herrn Vizepräsidenten in Anspruch zu nehmen: „Kann“ ist genau das,
worum es geht! (Bundesrat Steinbichler: Wunderbar!) Darüber
diskutieren wir jetzt seit geraumer Zeit. Wenn Sie es nach 55 Minuten
schon erkannt haben, dann gratuliere ich Ihnen. (Heiterkeit bei der SPÖ.)
Ich komme zurück: Ich bin nicht der Meinung des Herrn Vizepräsidenten Weiss, dass es hier um ein Nullum geht. Ich bin auch nicht seiner Meinung, dass kein entsprechender Antrag mit meiner Einwendung verbunden ist. Ich wiederhole: Der Antrag oder das Ersuchen, das Begehren der sozialdemokratischen Bundesräte, diese Sondersitzung abzuhalten, geschah mit dem Ziel – und das ist schriftlich in unserem Begehren, unterschrieben von 21 Mitgliedern des Bundesrates, festgehalten; das liegt in irgendeinem Ordner der Bundesratskanzlei und kann von jedem eingesehen werden, auch von der grünen Gruppe, wenn man nachfragt – einer neuerlichen Behandlung des Budgetbegleitgesetzes.
Gestützt auf seine Rechtsmeinung – ich
kritisiere das jetzt nicht! – hat der Herr Präsident ... (Zwischenruf des Bundesrates Steinbichler.) – Bitte, Herr
Kollege, seien Sie so lieb und versuchen Sie ein bisschen bei der
Geschäftsordnungsdebatte zu bleiben. Wir bieten Ihnen nachher noch Dringliche,
da können Sie Ihr urtümliches Schimpfen gerne ausleben.
Ich glaube, dass es zulässig ist, dass der Herr Präsident meint, dem auf Grund der Tagesordnung nicht Rechnung tragen zu können. Aber es ist ebenso zulässig, dass der Bundesrat – und darum ersuche ich jetzt endlich um Abstimmung – durch seinen Beschluss festhält, dass der ursprüngliche, von 21 Bundesräten verlangte Tagesordnungsentwurf zur Anwendung kommt.
Es verlangt die Geschäftsordnung, dass wir einer von uns verlangten Sondersitzung einen Inhalt geben. Das haben wir getan. Das ist kein freundlicher Vorschlag, sondern ein durch die Geschäftsordnung gedecktes Begehr. Ich ersuche, durch Beschluss des Bundesrates den Zustand herzustellen, dass diese Sondersitzung mit der beantragten Tagesordnung stattfindet. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)
10.58
Präsident Hans Ager: Danke schön, Herr Professor.
Zu Ihrer Wortmeldung möchte ich Folgendes sagen: Das Verfahren der Verhandlung des Gegenstandes Gesetzesbeschluss des Nationalrates vom 11. Juni 2003 betreffend Budgetbegleitgesetz 2003 wurde mit den beiden ohne Mehrheit gebliebenen Abstimmungen in der 698. Sitzung des Bundesrates am 23. Juni 2003 beendet.
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