Präsident Hans Ager: Eingelangt ist weiters die
Anfragebeantwortung 1899/AB, die dem Anfragesteller übermittelt wurde.
Die
Anfragebeantwortung wurde vervielfältigt und ist bereits allen Mitgliedern des
Bundesrates zugegangen. In diesem Zusammenhang verweise ich auf die im Saal
verteilte Liste der eingelangten Anfragebeantwortungen.
Ich gebe
überdies bekannt, dass ein Schreiben des Bundeskanzlers betreffend Nominierung
eines Mitgliedes des Ausschusses der Regionen gemäß Artikel 23c
Abs. 4 B-VG eingelangt ist.
Ich
ersuche die Schriftführung um Verlesung dieses Schreibens.
Schriftführer Christoph Hagen:
„An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn
Hans Ager
Parlament,
1017 Wien
„Sehr
geehrter Herr Präsident!
Nach dem
Ausscheiden von Herrn Bürgermeister a.D. Alfred Stingl als Mitglied im Ausschuss
der Regionen war für die verbleibende Amtsperiode bis 2006 ein Nachfolger zu
ernennen.
Gemäß
Artikel 23c Abs. 5 B-VG kann ich Ihnen mitteilen, dass die
Bundesregierung bei ihrer Sitzung vom 1. Juli 2003 beschlossen hat,
aufgrund eines gemäß Artikel 23c Abs. 4 B-VG erfolgten Vorschlages
des Österreichischen Städtebundes Herrn Bürgermeister Dr. Heinz Schaden
als Mitglied des Ausschusses der Regionen zu nominieren.
Mit
freundlichen Grüßen
Dr. Schüssel“
Präsident Hans Ager: Danke.
Ferner
eingelangt sind zwei Beschlüsse des Nationalrates vom 8. Juli 2003 über
ein Bundesgesetz betreffend Verwertung der Bundeswohnbaugesellschaften und ein
Bundesgesetz über österreichische Beiträge zu internationalen Finanzinstitutionen
(IFI-Beitragsgesetz 2003).
Diese
Beschlüsse unterliegen im Sinne des Artikels 42 Abs. 5 B-VG
nicht dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates. Eine weitere
geschäftsordnungsmäßige Behandlung der vorliegenden Beschlüsse durch den
Bundesrat ist daher nicht vorgesehen.
Eingelangt
sind ein Bericht des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft gemäß § 44 UVP-G 2000 über die Vollziehung der Umweltverträglichkeitsprüfung
und ein Bericht der Bundesregierung über die innere Sicherheit in Österreich
(Sicherheitsbericht 2002).
Ich habe
diese Berichte dem Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft beziehungsweise dem Ausschuss für innere Angelegenheiten zur
weiteren geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen.
Eingelangt sind auch Beschlüsse des Nationalrates vom 8. Juli 2003, und zwar:
ein Bundesgesetz, mit dem das Öffnungszeitengesetz 2003 erlassen wird und die Gewerbeordnung 1994, das Arbeitsruhegesetz und das Sonn- und Feiertags-Betriebszeitengesetz geändert werden,
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