Bundesrat Stenographisches Protokoll 699. Sitzung / Seite 24

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ein Bundesgesetz, mit dem das Wasserrechtsgesetz 1959 und das Wasserbauten­förderungsgesetz 1985 geändert werden sowie das Hydrografiegesetz aufgehoben wird,

Agrarrechtsänderungsgesetz 2003,

ein Bundesgesetz, mit dem das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienst­rechtsgesetz – LLDG 1985 geändert wird,

ein Übereinkommen zur Gründung der Internationalen Organisation für Rebe und Wein samt Note und

ein Bundesgesetz, mit dem das Weingesetz 1999 geändert wird.

Ich habe diese Beschlüsse den in Betracht kommenden Ausschüssen zur Vorberatung zugewiesen. Soweit die Ausschüsse ihre Vorberatungen darüber abschließen, werden sie Gegenstand der nächsten, also der 700. Sitzung des Bundesrates am 24. Juli 2003 sein.

Ankündigung von Dringlichen Anfragen

 


Präsident Hans Ager: Ich gebe bekannt, dass mir ein Verlangen im Sinne des § 61 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates auf dringliche Behandlung der schrift­lichen Anfrage der Bundesräte Hedda Kainz, Kolleginnen und Kollegen betreffend kein Ausverkauf der VOEST-Alpine an den Herrn Bundesminister für Finanzen vorliegt.

Im Sinne des § 61 Abs. 4 der Geschäftsordnung verlege ich die Behandlung dieser dringlichen Anfrage an den Schluss der Sitzung, aber nicht über 16 Uhr hinaus. (Bun­desrat Konecny: 14 Uhr, Herr Präsident!) – Da haben wir eine Änderung: Die dring­liche Anfrage wird um 14 Uhr zur Behandlung aufgerufen. Der Finanzminister ist um 14 Uhr hier; die Zustimmung des Finanzministers haben wir.

Weiters gebe ich bekannt, dass mir ein Verlangen im Sinne des § 61 Abs. 3 der Ge­schäftsordnung des Bundesrates auf dringliche Behandlung der schriftlichen An­frage der Bundesräte Professor Albrecht Konecny, Kolleginnen und Kollegen betref­fend falsche Grundsatzentscheidung bei der Ausschreibung der Abfangjäger, volle Trans­parenz über den Vertragsinhalt, Konsequenzen der vorzeitigen Unterschrifts­leis­tung und Offenlegung aller Gutachten an den Herrn Bundesminister für Landes­ver­tei­digung vorliegt.

Im Sinne des § 61 Abs. 4 der Geschäftsordnung verlege ich die Behandlung dieser dringlichen Anfrage an den Schluss der Sitzung, sie wird im unmittelbaren Anschluss an die Behandlung der dringlichen Anfrage an den Herrn Bundesminister für Finanzen aufgerufen werden.

Ich unterbreche die Sitzung bis 14 Uhr.

(Die Sitzung wird um 12.33 Uhr unterbrochen und um 14.04 Uhr wieder aufge­nom­men.)

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Meine Damen und Herren! Wir nehmen die unterbrochene Sitzung wieder auf.

 


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