Meine Damen und Herren! Die Dividendeneinnahmen, und zwar nicht der Republik Österreich, sondern der ÖIAG, beliefen sich im Jahre 1997 auf 28 Millionen €, im Jahre 1998 auf 34,4 Millionen €, im Jahre 1999 auf 29 Millionen € und im Jahre 2000 auf 34,4 Millionen €.
Ich habe Ihnen schon einmal gesagt, dass der Verkaufserlös über 700 Millionen € betragen hat. Und damit komme ich zur Frage 11: Wann wäre der Verkaufspreis der ATW-Anteile erreicht gewesen bei einer Fortschreibung der Dividendenentwicklung aus den Jahren 1998 bis 2000?
Meine Damen und Herren! Bei etwa 30 Millionen € Dividende pro Jahr hätten wir mehr als 25 Jahre gebraucht, um den Verkaufspreis durch Dividendeneinnahmen hereinzubekommen. 25 Jahre! – und nicht, wie von Ihrer Seite oft behauptet wird, drei, vier, fünf Jahre, und dann sei das Ganze schon wieder zurückgezahlt. – Wirklich ein Unsinn, meine Damen und Herren!
Zu den Fragen 12 und 13:
Auf die Frage 12, ob die Überlegungen, dass kein Verkauf an strategische Investoren geplant ist, auch für andere zu privatisierende Unternehmen gelten, möchte ich antworten: Nein für Böhler-Uddeholm, VA Technologie AG , wie Sie es anführen. Für ÖIAG-Bergbauholding und Telekom Austria gilt der erste Privatisierungsauftrag, so wie er erteilt worden ist.
Zur Frage 12: Welche Privatisierungsschritte werden Sie bei den laut Ministerratsvortrag zur Privatisierung anstehenden Unternehmen wann vornehmen? möchte ich sagen: Wir haben, wie ich bereits ausgeführt habe, den Privatisierungsauftrag erteilt, und jetzt ist die ÖIAG am Zug. Das Verfahren wird folgendes sein: Privatisierungsprogramm, danach Privatisierungskonzept und dann Vornahme der bestmöglichen Privatisierung.
Zu den Fragen 14 und 15:
Dazu möchte ich sagen: Erstens verweise ich auf die schriftliche Anfrage vom 30.4.2003, Nummer 359/J. Ich möchte einleitend festhalten, dass im Sinne des Rückzuges des Staates auf seine unmittelbaren Kernaufgaben bereits in der abgelaufenen Legislaturperiode die Verwertung der Wohnbaugesellschaften begonnen hat. Da das Regierungsprogramm der XXII. Gesetzgebungsperiode die Fortführung der Privatisierung der Bundeswohnbaugesellschaften vorsieht, waren jetzt weitere Schritte zu setzen.
Zu diesem Zweck haben wir eine entsprechende Beratungsleistung ausgeschrieben, wir haben ein entsprechendes Privatisierungskonzept erarbeiten lassen, und wir haben – das möchte ich betonen! – unter höchstmöglicher Transparenz und unter Beachtung der einschlägigen vergaberechtlichen Bestimmungen gehandelt. Wir haben alle Akten und Unterlagen in diesem Zusammenhang auch während des Verfahrens dem Rechnungshof übergeben.
Im Vergabeverfahren zur Auswahl des Beraterteams für die Privatisierung der Bundeswohnbaugesellschaften waren aufgrund der Komplexität des Verfahrens drei externe Experten beratend tätig. Es handelte sich dabei um eine auf EU-weite Ausschreibungen spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei, einen Universitätsprofessor für Vertragsrecht und einen Universitätsprofessor für Betriebswirtschaft. Die Honorarkosten beliefen sich bei Professor Bogner auf 77 000 €, bei Professor Kletecka auf 102 000 € und bei Rechtsanwalt Dr. Schramm auf 506 000 €. Professor Bogner wurde auf Empfehlung von Rechtsanwalt Dr. Schramm als Berater beigezogen.
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