aber ein Unterschied! (Beifall bei der
SPÖ. – Zwischenruf des Bundesrates Steinbichler.)
Herr Kollege! Wir sehen die ÖIAG als
Beteiligungsfirma, und das ist gut so! – Die jetzige Regierung sieht die
ÖIAG als reine Verkaufsfirma. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf
des Bundesrates Steinbichler.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Aus
diesem Grund fordern wir – die SPÖ-Fraktion – die Bundesregierung
auf, vom jetzigen ÖIAG-Anteil in Höhe von zirka 34,7 Prozent im
Einvernehmen mit dem Vorstand und der Belegschaftsvertretung nur einen Anteil
von 9,5 Prozent an österreichische Unternehmen –
Kollege Kneifel, Sie haben gemeint, nur an oberösterreichische Unternehmen,
aber ich möchte die anderen Bundesländer hier nicht ausschließen –
beziehungsweise in Form einer weiteren Mitarbeiterbeteiligung
abzugeben. – Danke. (Beifall bei der SPÖ. – Bundesrat Kneifel:
Ich habe auch deines genannt, die Steiermark!)
15.39
Vizepräsident Jürgen Weiss: Zu einer tatsächlichen Berichtigung unter den bekannten Bedingungen der Geschäftsordnung erteile ich Frau Bundesrätin Dr. Kanovsky-Wintermann das Wort. – Bitte.
15.39
Bundesrätin Dr. Renate Kanovsky-Wintermann (Freiheitliche, Kärnten): Selbstverständlich werde ich mich an die Geschäftsordnung und an deren Regulativ halten.
Zur Kollegin Frau Johanna Schicker muss ich Folgendes sagen: Frau Kollegin Schicker! Ich schätze Sie sonst immer als sehr korrekt und fair ein. Ich bin daher schon überrascht und befremdet, dass Sie hier einen Vorwurf in den Raum stellen, der durch nichts von Ihnen belegt wurde. Sie können und konnten keinen Wahrheitsbeweis antreten. Sie haben einfach behauptet, dass der Landeshauptmann von Kärnten die Donawitz-Mitarbeiter beschimpft und verunglimpft habe. (Bundesrätin Kainz: Das habe ich nicht gesagt! Das haben Sie jetzt gesagt!) In dieser Art haben Sie das vorgetragen.
Das ist ein unerhörter Vorwurf, den ich auf
das Schärfste zurückweise! (Bundesrat Konecny: Wo ist die Berichtigung? Das ist
keine tatsächliche Berichtigung!)
Ich möchte darauf hinweisen, dass der Vorwurf von falschen Tatsachen auch gemäß Strafgesetzbuch als Ehrenbeleidigung gilt und sogar sanktioniert werden kann. (Bundesrat Konecny: Also bitte!) Ich hoffe, dass es nicht so weit kommt, bitte aber, in Zukunft die Dinge, die man hier sagt, doch tatsächlich auf den Wahrheitsgehalt zu überprüfen, bevor man so etwas behauptet. (Zwischenruf des Bundesrates Boden. – Vizepräsident Weiss gibt das Glockenzeichen.)
Ich möchte abschließend darauf hinweisen, dass gerade der Landeshauptmann von Kärnten dem Aufblühen des Wirtschaftsstandortes Kärnten und der Mitarbeiterbeschäftigung einen sehr hohen Stellenwert einräumt. Das beweist zum Beispiel auch die Tatsache, dass wir derzeit in Kärnten ...
15.41
Vizepräsident Jürgen Weiss: Frau Kollegin! Ich bitte Sie nochmals, sich an die Bestimmungen der Geschäftsordnung hinsichtlich einer tatsächlichen Berichtigung zu halten! Diese muss den zu berichtigenden Sachverhalt und den tatsächlichen Sachverhalt umfassen!
Bevor ich Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer das Wort erteile, gelangt noch Frau Bundesrätin Schicker zu einer tatsächlichen Berichtigung zu Wort. Es muss sich aber um eine wirkliche tatsächliche Berichtigung handeln! – Bitte sehr.
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