Bundesrat Stenographisches Protokoll 699. Sitzung / Seite 49

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aber ein Unterschied! (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Bundesrates Stein­bich­ler.)

Herr Kollege! Wir sehen die ÖIAG als Beteiligungsfirma, und das ist gut so! – Die jet­zige Regierung sieht die ÖIAG als reine Verkaufsfirma. (Beifall bei der SPÖ. – Zwi­schenruf des Bundesrates Steinbichler.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Aus diesem Grund fordern wir – die SPÖ-Fraktion – die Bundesregierung auf, vom jetzigen ÖIAG-Anteil in Höhe von zirka 34,7 Pro­zent im Einvernehmen mit dem Vorstand und der Belegschaftsvertretung nur einen Anteil von 9,5 Prozent an österreichische Unternehmen – Kollege Kneifel, Sie haben gemeint, nur an oberösterreichische Unternehmen, aber ich möchte die anderen Bundesländer hier nicht ausschließen – beziehungsweise in Form einer weiteren Mit­arbeiterbeteiligung abzugeben. – Danke. (Beifall bei der SPÖ. – Bundesrat Kneifel: Ich habe auch deines genannt, die Steiermark!)

15.39

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Zu einer tatsächlichen Berichtigung unter den be­kannten Bedingungen der Geschäftsordnung erteile ich Frau Bundesrätin Dr. Ka­novsky-Wintermann das Wort. – Bitte.

 


15.39

Bundesrätin Dr. Renate Kanovsky-Wintermann (Freiheitliche, Kärnten): Selbst­ver­ständlich werde ich mich an die Geschäftsordnung und an deren Regulativ halten.

Zur Kollegin Frau Johanna Schicker muss ich Folgendes sagen: Frau Kollegin Schicker! Ich schätze Sie sonst immer als sehr korrekt und fair ein. Ich bin daher schon überrascht und befremdet, dass Sie hier einen Vorwurf in den Raum stellen, der durch nichts von Ihnen belegt wurde. Sie können und konnten keinen Wahrheitsbeweis antre­ten. Sie haben einfach behauptet, dass der Landeshauptmann von Kärnten die Dona­witz-Mitarbeiter beschimpft und verunglimpft habe. (Bundesrätin Kainz: Das habe ich nicht gesagt! Das haben Sie jetzt gesagt!) In dieser Art haben Sie das vorgetragen.

Das ist ein unerhörter Vorwurf, den ich auf das Schärfste zurückweise! (Bundesrat Ko­necny: Wo ist die Berichtigung? Das ist keine tatsächliche Berichtigung!)

Ich möchte darauf hinweisen, dass der Vorwurf von falschen Tatsachen auch gemäß Straf­gesetzbuch als Ehrenbeleidigung gilt und sogar sanktioniert werden kann. (Bundesrat Konecny: Also bitte!) Ich hoffe, dass es nicht so weit kommt, bitte aber, in Zukunft die Dinge, die man hier sagt, doch tatsächlich auf den Wahrheitsgehalt zu über­prüfen, bevor man so etwas behauptet. (Zwischenruf des Bundesrates Boden. Vizepräsident Weiss gibt das Glockenzeichen.)

Ich möchte abschließend darauf hinweisen, dass gerade der Landeshauptmann von Kärnten dem Aufblühen des Wirtschaftsstandortes Kärnten und der Mitarbeiter­beschäf­tigung einen sehr hohen Stellenwert einräumt. Das beweist zum Beispiel auch die Tat­sache, dass wir derzeit in Kärnten ...

15.41

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Frau Kollegin! Ich bitte Sie nochmals, sich an die Be­stimmungen der Geschäftsordnung hinsichtlich einer tatsächlichen Berichtigung zu halten! Diese muss den zu berichtigenden Sachverhalt und den tatsächlichen Sachver­halt umfassen!

Bevor ich Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer das Wort erteile, gelangt noch Frau Bun­desrätin Schicker zu einer tatsächlichen Berichtigung zu Wort. Es muss sich aber um eine wirkliche tatsächliche Berichtigung handeln! – Bitte sehr.

 


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