Bundesrat Stenographisches Protokoll 699. Sitzung / Seite 75

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Im Juli 2001 wurden dann auf Grund der Empfehlung des Landesverteidigungsrates drei Angebote eingeholt, einerseits F-16, andererseits Saab-Gripen und auch Euro­fighter. Wie Sie alle wissen, haben wir eine hervorragende Bewertungskommission mit 33 Leuten gehabt, die zum Ergebnis gekommen sind, dass Eurofighter Bestbieter ist. Darauf werde ich dann schlussendlich noch zurückkommen.

Am 2. Juli 2002 hat man auf Grund dieser Bewertung im Ministerrat den Beschluss gefasst, dass mit der Firma Eurofighter GmbH die Verhandlungen fortzusetzen und schlussendlich auch abzuschließen sind.

Ich als neuer Minister – ich habe das bereits einige Male, auch hier, mitgeteilt – habe mich sehr intensiv informieren lassen. Zum Zweiten war es mir sehr wesentlich, dass wir diese Verhandlungen auf einer guten Rechtsgrundlage weiterführen und ab­schließen. Schlussendlich ist es zu der Vertragsunterzeichnung gekommen, die heute hier kritisiert worden ist.

Ich bedanke mich bei Ihnen, geschätzter Herr Bundesrat, dass Sie es so gesagt ha­ben, wie es auch tatsächlich ist, nicht so wie gestern im Nationalrat. Im Nationalrat ist vermieden worden, zu sagen, dass diese Vertragsunterfertigung nur unter der auf­schiebenden Bedingung gemacht wurde: Wenn dieses Gesetz in Kraft getreten ist, wird auch dieser Vertrag Gültigkeit haben. Das haben Sie sehr korrekt ausgeführt, und so ist es.

Ich bin der Meinung, dass diese Vorgangsweise ebenfalls sehr seriös und richtig war. Im Wirtschaftsleben ist es eine Selbstverständlichkeit, dass man Verträge mit einer aufschiebenden Bedingung abschließt. Es kann überhaupt nichts passieren. Man weiß ja nie, was passieren kann, daher muss man als Politiker sorgsam vorgehen, wenn man Verantwortung trägt. Es ist also so, dass dieser Vertrag erst dann Gültigkeit hat, wenn dieses Gesetz in Kraft getreten ist. – Daher ebenfalls eine saubere und korrekte Vorgangsweise.

Warum ist es zu dieser Vertragsunterfertigung mit dieser aufschiebenden Bedingung gekommen?– Zum Ersten – und das ist wesentlich, das sage ich natürlich als Verteidi­gungsminister – habe ich im Hinblick auf die Sicherheit und den Schutz der Bevölke­rung großes Interesse daran, dass wir nicht nur auf dem Boden eine absolute Si­cherheit bieten können, sondern darüber hinaus natürlich auch in der Luft.

Schauen wir uns die Situation, schauen wir uns die Bedrohungslage an. (Bundesrat Konecny: Genau!) Es hat sich in der letzten Zeit einiges verändert. Der 11. September 2001 ist uns allen noch sehr gut in Erinnerung.

Ich als Verteidigungsminister trete an, dass diese Sicherheit und dieser Schutz nicht nur auf dem Boden gewährleistet sind, sondern diese Sicherheit und dieser Schutz wer­den natürlich auch in der Luft notwendig sein.

Schauen Sie sich die verschiedenen Einsätze an! Erst vorgestern hatten wir einen Alpha-Einsatz. Da haben wir die Information bekommen, dass von Deutschland ein unangemeldetes Flugzeug unterwegs ist. Ich als Verteidigungsminister bin daran interessiert, zu erfahren, was sich da abspielt. Die Draken sind hochgestiegen, sind hin zu diesem unangemeldeten Flugzeug und versuchten, Kontakt aufzunehmen. Es war kein Funkkontakt möglich, so wurde dieses unangemeldete Flugzeug begleitet. Da­durch wurde sichergestellt, dass nichts passiert.

Ich glaube, dass solch eine Vorgangsweise auch hinkünftig für die Souveränität eines Landes, nämlich der Republik Österreich, ganz besonders wichtig ist. Daher ist durch diese Unterschriftsleistung gewährleistet, dass wir in den nächsten 40 Jahren eine lückenlose Luftraumüberwachung und Luftraumsicherung haben werden.

 


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