Bundesrat Stenographisches Protokoll 699. Sitzung / Seite 81

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den Draken haben, werden wir auch künftig aufbringen müssen, die darüber hinaus gehenden Ausgaben im Rahmen der Betriebskosten werden vom Bundesminister für Finanzen zur Verfügung gestellt, mit einer Deckelung von knapp unter 50 Millionen €.

Zu Frage 32 – ich habe sie eigentlich schon beantwortet –:

Ich verweise in diesem Zusammenhang auf den Ministerratsvortrag vom 2. Juli 2002 und vom 1. Juli 2003.

Zu den Fragen 33 und 34:

Diesen Aussagen liegt offensichtlich ein Irrtum zu Grunde.

Es ist gemäß Ministerratsvortrag festgelegt, dass die Anschaffungs- und Betriebs­kosten – im Sinne der Beantwortung der Frage 31 – für den Eurofighter dem Bun­desministerium für Landesverteidigung zusätzlich zur Verfügung gestellt werden.

Tatsächlich stehen dem österreichischen Bundesheer bereits in den Jahren 2003 und 2004 jeweils zusätzlich 60 Millionen € zur Verfügung.

Mit diesen zusätzlichen Mitteln können wir ein klares Signal in Richtung Truppe, in Richtung Soldaten setzen. Es war auch in diesen Verhandlungen immer mein be­sonderes Bestreben, dass einerseits die Finanzierung der Luftraumüberwachungs­flugzeuge vom Finanzministerium vorgenommen wird und andererseits neben dieser wichtigen Beschaffungsmaßnahme gleichzeitig ein klares Signal in Richtung Truppe gesetzt wird.

Wenn Sie sich mit den Soldatinnen und Soldaten unterhalten, werden Sie erfahren: Es ist sehr gut angekommen, dass wir jetzt 10 000 Kampfanzüge anschaffen – Ausliefe­rungen werden derzeit schon durchgeführt –, dass wir im Bereich des Fuhrparks einiges tun, dass wir eine Sanierung der Kasernen, auch der Nassräumlichkeiten durch­führen.

Wir gehen hier wirklich einen ausgezeichneten Weg mit dem Signal, für eine hervor­ragende Luftraumsicherung vorzusorgen, und mit dem klaren Signal in Richtung Truppe.

Zu den Fragen 35 bis 37:

Ich habe die Anordnung gegeben, dass die entsprechenden Verhandlungen umgehend nach Rechtswirksamkeit des Vertrages aufgenommen werden sollen. Eine Beant­wortung dieser Fragen zum derzeitigen Zeitpunkt ist daher nicht möglich.

Zu Frage 38:

Gutachten wurden von Universitätsprofessor Dr. Lang, Universitätsprofessor DDr. Gra­ben­warter, Universitätsprofessor Dr. Aicher, Universitätsprofessor Dr. Zögernitz und Bun­desratsdirektor Dr. Labuda zur Frage der Zulässigkeit der Unterzeichnung und des Standes des Gesetzgebungsverfahrens erstellt.

Zu Frage 39:

Die wörtliche Wiedergabe der Gutachten würde den zeitlichen Rahmen der Anfra­gebeantwortung bei weitem sprengen. (Bundesrat Konecny: Sie können sie ja schicken!) Sie werden mir Recht geben, dass es unmöglich wäre, hier die gesamten Gutachten vorzulesen. (Bundesrat Konecny: Sie können sie uns übergeben, wir nehmen sie auch schriftlich!)

Als wesentlicher Inhalt wird in den Gutachten über die Rechtswirkung der Beschluss­fassung im Bundesrat am 23. Juni 2003 festgestellt, dass der Präsident des Bundes­rates wegen Erledigung des Verhandlungsgegenstandes „Gesetzesbeschluss des Na-


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