tionalrates über ein Budgetbegleitgesetz 2003“ diesen nicht neuerlich auf die Tagesordnung setzen darf.
Zur aufschiebenden Wirkung des Vertrages wird festgehalten, dass in dieser kein ÖNORM-Verstoß zu erblicken ist. – Das haben wir natürlich ebenfalls über Gutachten abgesichert, wobei es eine Selbstverständlichkeit ist, dass Verträge mit einer aufschiebenden Bedingung abgeschlossen werden können.
Zu Frage 40:
Das durch das
Bundesministerium für Landesverteidigung in Auftrag gegebene Gutachten
Professor Aicher ist noch nicht abgerechnet. (Bundesrat Konecny: Und die
anderen vier? Herr Minister, bitte, es sind fünf Gutachten, nur eines ist nicht
abgerechnet! Was haben die anderen vier gekostet? – Das sind ja keine
Antworten! Das ist unerhört!)
Ich möchte mit der Beantwortung der Fragen fortsetzen – ich komme ja noch auf Ihre Frage zurück.
Zu den Fragen 41 und 42:
Die wörtliche Wiedergabe der Gutachten würde den zeitlichen Rahmen der Anfragebeantwortung bei weitem sprengen.
Als wesentlicher Inhalt der Gutachten ist festzuhalten, dass eine Reduktion der Stückzahl vergaberechtlich zulässig ist, wenn durch diese Reduktion keine einseitige Bevorzugung des Bestbieters stattfindet. Eine solche ist nicht erfolgt.
Insgesamt wurden – jetzt beantworte ich Ihre Frage; ich bitte Sie um etwas Geduld, es werden alle Fragen beantwortet – für die eingeholten Gutachten durch das Bundesministerium für Landesverteidigung 30 600 € ausgegeben.
Lassen Sie mich dazu noch eine Bemerkung machen: Bei einem solch großen Beschaffungsvorhaben, dem größten Geschäft, das seit Bestehen der Zweiten Republik abgewickelt wird, werden diese Kosten von 30 600 € gerechtfertigt sein, damit wir uns auf einem sehr guten rechtlichen Boden befinden.
Zu Frage 43:
Der Inhalt des von
den Anfragestellern angesprochenen Gutachtens ist mir nicht bekannt. (Bundesrat Konecny: Was?!)
Zu Frage 44:
Die wörtliche Wiedergabe der Gutachten würde den zeitlichen Rahmen der Anfragebeantwortung bei weitem sprengen.
Dieses Gutachten bekräftigt die Zulässigkeit der Reduktion der Stückzahl von 24 auf 18 Stück.
Für dieses Gutachten der Finanzprokuratur sind dem Bundesministerium für Landesverteidigung keine Ausgaben entstanden.
Zu Frage 45:
Nein. Diesen Vorwurf hat auch der Rechnungshof nicht erhoben.
Der Rechnungshof merkte kritisch an, dass von den Gesamtaufträgen zirka 6 Prozent zu Zwecken erstellt wurden, die nicht überwiegend der militärischen Öffentlichkeitsarbeit zuordenbar sind.
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