Bundesrat Stenographisches Protokoll 699. Sitzung / Seite 82

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tionalrates über ein Budgetbegleitgesetz 2003“ diesen nicht neuerlich auf die Tages­ordnung setzen darf.

Zur aufschiebenden Wirkung des Vertrages wird festgehalten, dass in dieser kein ÖNORM-Verstoß zu erblicken ist. – Das haben wir natürlich ebenfalls über Gutachten abgesichert, wobei es eine Selbstverständlichkeit ist, dass Verträge mit einer aufschie­benden Bedingung abgeschlossen werden können.

Zu Frage 40:

Das durch das Bundesministerium für Landesverteidigung in Auftrag gegebene Gut­ach­ten Professor Aicher ist noch nicht abgerechnet. (Bundesrat Konecny: Und die anderen vier? Herr Minister, bitte, es sind fünf Gutachten, nur eines ist nicht abge­rechnet! Was haben die anderen vier gekostet? – Das sind ja keine Antworten! Das ist unerhört!)

Ich möchte mit der Beantwortung der Fragen fortsetzen – ich komme ja noch auf Ihre Frage zurück.

Zu den Fragen 41 und 42:

Die wörtliche Wiedergabe der Gutachten würde den zeitlichen Rahmen der Anfrage­beantwortung bei weitem sprengen.

Als wesentlicher Inhalt der Gutachten ist festzuhalten, dass eine Reduktion der Stück­zahl vergaberechtlich zulässig ist, wenn durch diese Reduktion keine einseitige Bevor­zugung des Bestbieters stattfindet. Eine solche ist nicht erfolgt.

Insgesamt wurden – jetzt beantworte ich Ihre Frage; ich bitte Sie um etwas Geduld, es werden alle Fragen beantwortet – für die eingeholten Gutachten durch das Bundes­ministerium für Landesverteidigung 30 600 € ausgegeben.

Lassen Sie mich dazu noch eine Bemerkung machen: Bei einem solch großen Be­schaf­fungs­vorhaben, dem größten Geschäft, das seit Bestehen der Zweiten Republik abgewickelt wird, werden diese Kosten von 30 600 € gerechtfertigt sein, damit wir uns auf einem sehr guten rechtlichen Boden befinden.

Zu Frage 43:

Der Inhalt des von den Anfragestellern angesprochenen Gutachtens ist mir nicht be­kannt. (Bundesrat Konecny: Was?!)

Zu Frage 44:

Die wörtliche Wiedergabe der Gutachten würde den zeitlichen Rahmen der Anfrage­beantwortung bei weitem sprengen.

Dieses Gutachten bekräftigt die Zulässigkeit der Reduktion der Stückzahl von 24 auf 18 Stück.

Für dieses Gutachten der Finanzprokuratur sind dem Bundesministerium für Landes­verteidigung keine Ausgaben entstanden.

Zu Frage 45:

Nein. Diesen Vorwurf hat auch der Rechnungshof nicht erhoben.

Der Rechnungshof merkte kritisch an, dass von den Gesamtaufträgen zirka 6 Prozent zu Zwecken erstellt wurden, die nicht überwiegend der militärischen Öffentlichkeits­arbeit zuordenbar sind.

 


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