BundesratStenographisches Protokoll700. Sitzung / Seite 98

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wertigkeiten im Hochschulbereich. Diesem Gesetz, welches die Anerkennung von akademischen Graden verankert, stimmen wir zu. (Beifall bei der SPÖ.)

13.57

 


Präsident Hans Ager: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesministerin Elisabeth Gehrer. – Bitte, Frau Bundesministerin.

 


13.57

Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer: Herr Präsident! Hohes Haus! Ich glaube, dass doch einige Klarstellungen notwendig sind.

Stichwort Studienförderungsgesetz. – Wir haben Verbesserungen eingebaut, gerade für jene, die es besonders brauchen: für behinderte Studierende, für Studierende mit Kindern, für die berufstätigen Studierenden. Das ist ein weiterer Schritt in die richtige Richtung, dass wir jenen, die das brauchen, die notwendige Unterstützung geben, und jene, die es sich leisten können, können ihre Studienbeiträge und ihren Unterhalt selbst berappen. In diesem Zusammenhang müssen wir schon sagen: Wirkliche Gerechtig­keit kann nur dann hergestellt werden, wenn wir jenen, die das brauchen, Unterstüt­zung geben.

Sie sehen die Entwicklung. Wir haben 34 000 junge Menschen, denen wir mit großen Förderungen unter die Arme greifen. Wir haben 145 Millionen € mehr an Förderungs­geldern, die wir an die jungen Menschen ausschütten. Ziehen wir den Vergleich zu Deutschland, so ist zu sagen, bei uns erhalten 20 Prozent der Studierenden eine Stu­dienförderung und damit die Rückvergütung der Studienbeiträge, was tatsächlich auch eine sehr große Unterstützung ist. Nach dem deutschen System, BAföG genannt, erhalten 15 Prozent aller Studierenden eine Förderung.

Wir stellen den jungen Menschen in den Mittelpunkt, diejenigen, die sich schwerer tun. Für diejenigen, die berufstätig sind, haben wir auch noch die Möglichkeit geschaffen, ihre Studienbeiträge von der Steuer abzusetzen. Wer in Österreich studieren will, wer dazu befähigt ist, der kann studieren – und das ist Aufgabe der Politik, dafür zu sorgen.

Zu dieser massiven Barriere im Leistungsnachweis, die Sie erwähnt haben, Frau Kollegin Auer, muss ich Ihnen sagen, beim Leistungsnachweis ist alles so geblieben, wie es vorher war. Das ist ein Gesetz, das aus Zeiten übernommen worden ist, in de­nen noch SPÖ-Minister für die Studienförderung verantwortlich waren. Was den Zu­gang zum Stipendium betrifft, ist alles so geblieben, wie es war.

Die zweite Frage, die Frage der Fachhochschule: Die Fachhochschule ist eine Erfolgs­geschichte der Bundesregierung, der Bildungspolitik der Bundesregierung – auch der vorhergehenden Bundesregierungen –, denn 90 Prozent der Betriebskosten der Fach­hochschulen werden aus dem Bundesbudget berappt. Wir haben den Fachhochschu­lentwicklungsplan II bereits voll erfüllt, wir haben im Herbst 2003 22 100 Studienplätze und 7 400 Anfängerstudienplätze. Wir sind mit dem Fachhochschulentwicklungsplan II bereits ein Jahr früher ans Ziel gelangt.

Die Frage der Finanzierung der Fachhochschulen muss für den Fachhochschul­ent­wicklungsplan III neu überprüft werden. Es ist ursprünglich festgestellt worden, dass 90 Prozent der Betriebskosten aus Bundesmitteln gefördert werden sollen. Wir stellen fest, dass das für manche Fachhochschul-Studiengänge zu viel ist und für manche an­dere zu wenig. Wir stellen fest, dass es Fachhochschulerhalter gibt, die aus diesen Betriebskosten, die wir fördern, auch die Infrastruktur mit abdecken. So war es nie gedacht! Die Infrastruktur – Haus, Einrichtung et cetera – ist einzig und allein von den Fachhochschulträgern zu investieren, während der Bund einen 90-prozentigen Zu­schuss zu den Betriebskosten gibt.

 


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