BundesratStenographisches Protokoll700. Sitzung / Seite 108

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jetzt haben die Frauen – wie früher nicht! – die Möglichkeit, selbst zu entscheiden: Will ich zu Hause bei meinen Kindern bleiben? – Und dazu möchte ich Ihnen sagen, das ist etwas sehr, sehr Positives, nicht nur für die Persönlichkeitsentwicklung des Kindes, sondern auch für die Mutter. Ich war einige Zeit zu Hause, und ich möchte keinen Tag missen, den ich meinen Kindern gegönnt und gewidmet habe. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der Freiheitlichen.)

Die Frau kann sich heute auch entscheiden – und hat es relativ leicht –, Beruf und Kinder zu vereinbaren. Sie kann sich die erforderliche Kinderbetreuung dazukaufen, es wurde die Zuverdienstgrenze angehoben – das heißt, der Frau wird es heute nicht nur erleichtert – was früher nicht möglich war –, dazuzuverdienen, sondern es ist ihr dadurch auch möglich, den Kontakt zum Betrieb aufrechtzuerhalten, was für eine spä­tere Weiterbeschäftigung sehr, sehr wichtig ist. Sie ist dadurch zudem in der Lage, ihr Fachwissen à jour zu halten, was den Wiedereinstieg in den Beruf ebenfalls erleichtert.

Abgeordneter Riepl hat in seinem Debattenbeitrag im Nationalrat die familienpoliti­schen Leistungen Wiens hervorgehoben. Es sei mir deshalb gestattet – es verwundert mich: Kollege Winter ist jetzt leider nicht anwesend ... (Bundesrätin Schlaffer – auf Bundesrat Reisenberger zeigend –: Ja, aber es ist eh ein anderer da!) – Aber hier ist er jetzt nicht!

Und es verwundert mich, dass er in Niederösterreich einiges vermisst, was die Kinder­betreuung betrifft, daher sei es mir gestattet hervorzuheben, dass in Niederösterreich laut dem NÖ Kindergartengesetz ein Recht ... (Bundesrätin Schlaffer: ... Niederöster­reich ..., den Winter!) – Ich bin entsandt vom Land Niederösterreich und daher rede ich hier für Niederösterreich. Und außerdem gibt es eine Usance, dass man, wenn in diesem und jedem anderen Haus ein Abgeordneter zum ersten Mal redet, keine Zwi­schenrufe machen sollte. Es tut mir Leid, dass Sie das nicht schaffen. (Beifall bei der ÖVP. – Bundesrat Konecny: Das kommt darauf an, wie man redet! – Bundesrat Gasteiger: Es kommt aber darauf an, wie man redet!)

Das gilt auch für Sie, Herr Kollege! Es gilt auch für Sie: Das ist meine erste Rede. Es wäre schön, wenn Sie Usancen und Gebräuche beachten würden. (Neuerlicher Zwi­schenruf des Bundesrates Gasteiger.) – Genug jetzt! (Heiterkeit und neuerlicher Beifall bei Bundesräten der ÖVP.)

Also: Ich möchte erwähnen, was in Niederösterreich üblich ist – und das sei mir hier gestattet. Laut NÖ Kindergartengesetz besteht, wenn ein Elternteil und ein Kind in ei­ner Gemeinde hauptgemeldet sind, das Recht auf einen Kindergartenplatz ab drei Jah­ren. Es waren die Frauen im Niederösterreichischen Landtag, die sofort reklamiert haben, dass infolge des Kinderbetreuungsgeldes ein Problem für die Betreuung für ein halbes Jahr besteht, weil die Männer das großteils bedauerlicherweise nicht anneh­men. Daher wird das Kindergartengesetz novelliert werden, sodass es dann ein Recht darauf gibt, ab zweieinhalb Jahren einen Kindergartenplatz zu erhalten. Es gibt für die Zeit davor ein dichtes Netz an Tagesmüttern, es gibt die „flying nannys“, und ich kann nur sagen: Ich sehe von meinem Wissensstand her, dass es in Niederösterreich flä­chendeckende Kinderbetreuungseinrichtungen gibt.

Wie man heute von Kollegem Winter gehört hat, sei das in den kleinen Gemeinden nicht möglich. Warum nicht? – Ich bin Bürgermeisterin einer kleinen Gemeinde, und es liegt mir am Herzen, dass Frauen und Familien jene Infrastruktur vorfinden, dass sie sich in meiner Gemeinde wohl fühlen, dass ihre Bedürfnisse gedeckt werden, und somit gibt es in meiner Gemeinde auch das ganze Jahr über einen Kindergarten – mit Ausnahme der Weihnachtsferien. (Beifall der Bundesrätin Kerschbaum.)

Das heißt, die Gemeinde führt den Kindergarten – mit Ausnahme von Weihnachten – weiter. Während des ganzen Sommers, auch in den Energieferien und in der Kar-


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