BundesratStenographisches Protokoll700. Sitzung / Seite 119

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einer Aussendung der Austria Presse Agentur, in der unter anderem zu lesen war: „Die für die Ermittlung des Bestbieters herangezogene Zahlungsvariante wurde erst im Zu­ge der Bewertung und nach Angebotseröffnung festgelegt und war letztlich ausschlag­gebend für die Typenentscheidung.“ „Die in einer Einsichtsbemerkung zum Endbericht der Bewertungskommission festgestellte annähernde Gleichwertigkeit der Angebote konnte vom Rechnungshof nicht nachvollzogen werden. Weiters fehlten in diesem Bericht die Preise für Simulatoren, Munition sowie die Höhe der anfallenden Steuern, Abgaben und Zölle.“

Ich hinterfrage: Warum wollte man der Öffentlichkeit verkaufen, dass die Abfangjäger sowieso eigentlich „eine billige Partie“ sind? Warum wollte man der Öffentlichkeit ver­kaufen, dass man keine Munition braucht, dass man sowieso keine Steuern zu bezah­len hat? Warum? Warum? Herr Minister! Auch darauf erwarte ich mir von Ihnen eine Antwort!

Herr Minister! Ihr konkretes Verhalten beziehungsweise das Verhalten von Bediens­te­ten Ihres Ressorts ist rechtlich folgendermaßen zu bewerten: Im Gegensatz zur von Ih­nen gewählten Vorgangsweise normiert § 5 des Rechnungshofgesetzes, dass das Er­gebnis der Überprüfung des Rechnungshofes den überprüften Stellen entweder unmit­telbar oder im Wege der sachlich in Betracht kommenden Oberbehörde bekannt zu ge­ben ist, dass diese längstens innerhalb von drei Monaten dazu Stellung zu nehmen haben, dass bis zur Veröffentlichung des Berichtes durch den Rechnungshof gemäß Art. 20 Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz alle mit Aufgaben der Bundes-, Landes- und Gemeindeverwaltung betrauten Organe, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, zur Verschwiegenheit über alle ihnen ausschließlich aus ihrer amtlichen Tätigkeit be­kannt gewordenen Tatsachen verpflichtet sind, deren Geheimhaltung im Interesse der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit, der umfassenden Landesverteidigung, der auswärtigen Beziehungen im wirtschaftlichen Interesse einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, zur Vorbereitung einer Entscheidung oder im überwiegenden Interesse der Parteien geboten ist.

Herr Bundesminister! Das heißt mit einem Wort: Sie sind zur Amtsverschwiegenheit ver­pflichtet!

Der Bundesrat ist gemäß Art. 52 Bundes-Verfassungsgesetz befugt, die Geschäfts­füh­rung der Bundesregierung zu überprüfen, deren Mitglieder über alle Gegenstände der Vollziehung zu befragen und alle einschlägigen Auskünfte zu verlangen.

Ihnen, Herr Bundesminister, soll mit dieser Dringlichen Anfrage die Möglichkeit gege­ben werden, Ihrer Informationspflicht gegenüber dem Bundesrat nachzukommen, den In­halt des Rechnungshofberichtes nicht nur den Medien, sondern auch ausgewählten Mandataren zur Verfügung zu stellen.

Die Aussagen Khols lassen aber zwingend darauf schließen, dass der Nationalrats­prä­si­dent offensichtlich den gesamten Rechnungshofbericht studiert hat, da seine Aus­sagen sonst als Täuschung der Öffentlichkeit qualifiziert werden müssten.

Noch bedenklicher ist natürlich der Umstand, dass auch der einfache ÖVP-Abgeord­nete Lopatka – ich denke, kein Unbekannter für Sie; seit 5. März dem Nationalrat an­gehörend – ebenfalls über den Inhalt des Rechnungshofberichtes voll informiert war. Ich frage Sie, Herr Bundesminister: Warum sind Herr Präsident Khol und Herr Lopatka vor den gewählten Mandataren – sprich: den Abgeordneten zum Nationalrat und den Mitgliedern des Bundesrats – informiert worden?

Sollte es zu Weitergaben des Berichtes an Khol und Lopatka oder von Teilen des Be­richtes an verschiedene Medien gekommen sein, ist davon auszugehen, dass Sie, Herr Bundesminister, allen Gesetzen entsprochen und keinen Grund für das Vorliegen der


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