BundesratStenographisches Protokoll700. Sitzung / Seite 121

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Ihre permanenten, nicht haltbaren Vorwürfe auch Bedienstete des Bundesministeriums für Landesverteidigung und schädigen damit das Ansehen des Bundesheeres und der gesamten Landesverteidigung in der Öffentlichkeit. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Dr. Böhm.)

Ich möchte daher hier und heute die Gelegenheit wahrnehmen, den Bediensteten, den Beamten, den Offizieren und Unteroffizieren im Verteidigungsministerium meinen Dank zum Ausdruck zu bringen. Es war eine schwierige Aufgabe, diesen Beschaffungs­vor­gang gut über die Bühne zu bringen. Herzlichen Dank dafür, und auch einen Dank der begleitenden Kontrolle! (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Dr. Böhm.)

Mein Dank gilt darüber hinaus aber auch der objektiven Arbeit der Bediensteten des Rechnungshofes.

Meine Damen und Herren! Im übrigen Europa wird diese Diskussion, die jetzt in Österreich stattfindet, mit Kopfschütteln und Unverständnis zur Kenntnis genommen. Das schadet letzten Endes dem Ansehen nicht nur der Landesverteidigung, sondern auch der Glaubwürdigkeit der Republik Österreich im sicherheitspolitischen Bereich. (Ironi­sche Heiterkeit des Bundesrates Konecny.)

Ich gestatte mir daher, die Frage zu stellen, meine Damen und Herren von den Oppo­sitionsparteien: Welche Ziele verfolgen Sie mit einer derartigen Oppositionspolitik? – Betrachtet man die Interessen Österreichs im sicherheitspolitischen Umfeld, dann er­kennt man, Sie bleiben konkrete Konzepte schuldig, stellen aber alle Regierungs­maß­nahmen im Zusammenhang mit der Luftraumüberwachung und der Luftraumsicherung als sinnlose Geldverschwendung und korrupte Beschaffungsvorgänge dar. Darüber hinaus patzen Sie permanent Regierungsmitglieder an, frei nach dem Motto: Irgend­etwas wird schon hängen bleiben! (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Dr. Böhm. – Ironische Heiterkeit des Bundesrates Konecny.)

Zum Ablauf des Prüfverfahrens des Rechnungshofes halte ich Folgendes fest: Es wird und wurde mehrfach behauptet, dass das Bundesministerium für Landesverteidigung den Umfang der Prüfung selbst festgelegt habe. – Das ist nicht richtig, denn der Rech­nungshof führte seine Aufgabe nur im Wege der nachgängigen Prüfung abgeschlos­sener Gebarungsfälle und nicht als begleitende Kontrolle durch. Ich möchte in diesem Zusammenhang erwähnen, dass wir in unserem Haus eine ausgezeichnete beglei­tende Kontrolle haben, für die es auch Lob vom Rechnungshof gegeben hat.

Das Ersuchen um Prüfung des Vorganges durch meinen Amtsvorgänger Bundes­minis­ter Scheibner vom 27. September 2002 konnte sich klarerweise nur auf die zu diesem Zeitpunkt bereits abgeschlossene Phase der Ermittlung des Bestbieters und die Typen­entscheidung beziehen. Der Prüfauftrag war daher in keiner Weise eingeschränkt. Dem Rechnungshof wurde selbstverständlich, wie im Bundesministerium für Landes­verteidigung schon immer üblich, der ungehinderte Zugang zu allen Unterlagen ge­währt.

Meine Damen und Herren! Zu den geäußerten Vorwürfen betreffend der Problematik der Amtsverschwiegenheit ist Folgendes festzustellen:

Erstens: Das Rechnungshofgesetz sieht für die überprüfte Stelle die Möglichkeit vor, zu einem Rohbericht innerhalb von drei Monaten Stellung zu nehmen. Diese Frist hat den Sinn, der geprüften Einrichtung eine objektive inhaltliche Bewertung der Kritikpunkte zu ermöglichen. Eine vorzeitige Veröffentlichung würde den Zielen eines geordneten Prüf­verfahrens zuwiderlaufen. (Beifall bei der ÖVP. – Ironische Heiterkeit und de­monst­rativer Beifall des Bundesrates Konecny. – Bundesrat Manfred Gruber: Sie sind doch selbst an die Öffentlichkeit gegangen! Das versteht doch kein Mensch mehr!)

 


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