BundesratStenographisches Protokoll700. Sitzung / Seite 122

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Zweitens: Zusätzlich dazu hat der Rechnungshof bei diesem Prüfvorgang das Ressort ersucht, jene Punkte zu bezeichnen, die nach Auffassung des Bundesministeriums für Landesverteidigung einer besonderen Geheimhaltung unterliegen sollten. Eine Veröf­fentlichung geheimer Tatsachen ist jedenfalls dann nicht möglich, wenn dadurch die berechtigten Geheimhaltungsinteressen von Bietern berührt werden, sowie Tatsachen, die unter die militärische Geheimhaltungsverpflichtung fallen. – Dies wird derzeit sei­tens meines Ressorts überprüft, und ich betone, sehr sensibel überprüft! (Bundesrat Konecny: Nachdem Sie es getan haben, wird es geprüft!)

Daher: Eine vorzeitige Veröffentlichung des Rohberichtes durch das Bundesministe­rium für Landesverteidigung ist deshalb nicht vorgesehen.

Ich werde jetzt auf Ihre Fragen eingehen. (Bundesrat Manfred Gruber: Sie haben es weitergegeben! – Bundesrat Konecny: Sie haben!)

Ich werde jetzt auf Ihre Fragen eingehen und sage Ihnen Folgendes: Wenn in der Öf­fentlichkeit immer wieder der Vorwurf der Korruption, der Manipulation gemacht wird, und ich im ORF gefragt werde, ob das der Fall ist, dann werde ich zu Recht eine Zitie­rung machen können, dass einerseits die Beschaffung und die Bestbieter-Ermittlung zu Recht erfolgt sind und es andererseits keine Manipulation und keine Geschenk­an­nahme gegeben hat! – Bitte nehmen Sie das zur Kenntnis! (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Dr. Böhm.)

Nun zur Anfragebeantwortung.

Zu Frage 1:

Der gegenständliche Bericht ist am Mittwoch, den 16. Juli 2003, im Bundesministerium für Landesverteidigung eingelangt. Ich habe den Rohbericht des Rechnungshofes am Donnerstag, den 17. Juli 2003, erhalten.

Zu Frage 2:

Ja.

Zu Frage 3:

In der Bezug habenden Nachrichtensendung des ORF habe ich auf Grund der kon­kreten, mir gestellten Fragen betreffend die Vorwürfe der Korruption, der Schiebung und der Manipulation folgende Aussagen getätigt:

Als Bestbieter wurde das Kampfflugzeug Eurofighter zu Recht ermittelt. Das war die Diktion vom Rechnungshof. Bei seinen Erhebungen konnte der Rechnungshof keinen Hinweis auf Manipulation, keinen Hinweis auf Geschenkannahme feststellen, und zum Dritten hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren zurückgelegt.

Das heißt, für den Rechnungshof war dieser Beschaffungsvorgang eindeutig, schlüssig und nachvollziehbar beziehungsweise transparent!

Diese sinngemäße Vermittlung von Inhalten erfolgte im Rahmen meiner Zuständigkeit als Ressortleiter. Und wenn Sie die gesetzlichen Grundlagen kennen, dann wissen Sie, das diese Möglichkeit besteht.

Zu Frage 4:

Ich habe keine Teile des Rohberichtes an die Medien weitergegeben. Nehmen Sie das zur Kenntnis! Ich habe keinen Auftrag erteilt, Teile des Rohberichtes an die Medien weiterzugeben. (Bundesrat Manfred Gruber: Wer dann? Wer aus Ihrem Ressort?) – Dieser Sachverhalt wird einer entsprechenden Überprüfung zugeführt werden.

 


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