BundesratStenographisches Protokoll700. Sitzung / Seite 125

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Hier ist das, was man von jedem Mitglied des öffentlichen Dienstes erwarten kann, ganz offensichtlich, wenn ich Ihrer Argumentation folge, gröblichst verletzt worden! Und eigentlich würde ich davon ausgehen, dass Sie als dafür verantwortlicher Bundes­minis­ter es nicht bei einer internen Untersuchung bewenden lassen, sondern Strafanzeige, zunächst einmal gegen unbekannt, erstatten. Vielleicht können Sie uns noch sagen, ob das der Fall ist.

Da der Rechnungshof-Rohbericht ja nicht vorliegt, kann ich nicht überprüfen, ob Ihre öffentlich geäußerten Worte sozusagen unter Anführungszeichen erfolgt sind oder oh­ne solche Anführungszeichen. Sie haben jedenfalls bestimmte Inhalte dieses Roh­be­richtes an die Öffentlichkeit weitergegeben. Die Unterstellung, die ich jetzt mache – es waren jene Inhalte, die Ihnen gefallen haben –, ist wohl nicht ganz weit hergeholt. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

Tatsache ist, dass in der Zwischenzeit – ob das derselbe „Maulwurf“ oder ein anderer war, ist unklar – auch andere Teile des Rechnungshofberichtes bekannt geworden sind, die zum Beispiel monieren, dass die von Ihrem Amtsvorgänger stammenden und später auch von Ihnen übernommenen Preisvorstellungen grotesk unterzeichnet wa­ren, weil sie nur einen Teil der tatsächlichen Kosten dieses konkreten Angebotes be­rücksichtigt haben. Um nun die Gesamtheit beurteilen zu können, haben wir Sie in dieser Anfrage ersucht, den Rohbericht des Rechnungshofes dem Parlament, in die­sem Fall beiden Kammern, zugänglich zu machen.

Was Sie uns hier als Antwort gegeben haben, ist eine ziemlich mickrige Zusammen­fassung der Rechtspraxis: Das Ressort oder die geprüfte Dienststelle, wenn es um eine Unterbehörde geht, bekommt einen Rohbericht und hat die Möglichkeit, dazu innerhalb von drei Monaten eine Stellungnahme abzugeben. Der Rechnungshof be­rück­sichtigt oder erwähnt zumindest, wenn er dieser Meinung nicht folgen kann, die Einwände der geprüften Dienststelle in seinem Bericht und leitet dann seinen Bericht dem Nationalrat zu.

Herr Bundesminister, wenn das so vorteilhaft für Sie ist, wie Sie es in der Öffentlichkeit behauptet haben: Was spricht dagegen, unter Eliminierung bestimmter Stellen, die die Interessen der Landesverteidigung berühren – darüber brauchen wir nicht zu dis­kutieren –, diesen Bericht dem Parlament, dem Nationalrat, dem Bundesrat, zu über­mit­teln?

Wir wollen uns ein Bild machen können ... (Bundesminister Platter: Er wird kom­men!) – Ja, in einem Jahr! Entschuldigen Sie, Herr Bundesminister, das ist, mit Verlaub gesagt, ein Scherz. Das können Sie überhaupt nicht beeinflussen. Natürlich wird der Rechnungshof seinen Bericht dem Nationalrat übergeben, das hat mit Ihnen nichts zu tun. Wir haben Sie gebeten, den Rohbericht zu übermitteln, damit die Öffentlichkeit und die demokratischen Instanzen eine Möglichkeit haben, Ihre Jubelmeldungen kri­tisch zu überprüfen.

Es gibt ganz offensichtlich einen Grund dafür, dass Sie das nicht wollen. (Bundesrat Bieringer: Weil er es nicht kann!) – Er kann! (Bundesrat Bieringer: Nein! Den Roh­bericht kann er nicht hergeben!) Das hoffe ich doch stark, dass er kann! (Bundesrat Manfred Gruber: Er hat ja schon können!) Der Herr Bundesminister möchte also seine selektive Interpretation dieses Rechnungshofberichtes zur einzigen Meinungsäußerung in der Öffentlichkeit machen.

Ich bin nicht immer mit der „Kronen Zeitung“ einer Meinung, aber wenn diese gestern Folgendes feststellt, dann schon – ich zitiere –:

„Der Rechnungshof-Rohbericht über den Abfangjägerkauf wird Verteidigungsminister Platter (ÖVP) zugestellt. Der schaut sich den Bericht exklusiv an und zieht im Fern-


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite