BundesratStenographisches Protokoll700. Sitzung / Seite 149

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Land das Begehren auf Einbringung einer Klage stellen, und dann könnte stellver­tretend für die Republik Österreich der Bundesrat tätig werden.

Man kann – und darauf hat der Präsident auch hingewiesen – auch Behinderungen, die erfolgen, reduzieren. Ich kann mir auch ohne weiteres andere strukturelle Verän­de­rungen vorstellen. Ich kann mir selbstverständlich vorstellen, dass zum Beispiel für Fragen des österreichischen Finanzausgleiches der Bundesrat originär die Zuständig­keit erhält. Dann braucht man nämlich diese Hilfsmittel nicht, dass man Bestimmungen in Verfassungsrang beschließen muss, um zum Beispiel den Stabilitätspakt und den Konsultationsmechanismus zu beschließen, und eigentlich Bundesstaatsaufgaben – ich habe Verständnis dafür, dass das Parlament sich dieser Rechte nicht begeben kann, aber es dann unter einem allgemeinen Konsens aller Parteien getan hat – ab­gibt. Aber wenn man das im Bundesrat anders organisiert und strukturiert, dann müss­te es diese Möglichkeit geben.

Selbstverständlich bin ich auch der Meinung, dass die Landeshauptleute Mitglieder des Bundesrates sein sollten – natürlich ohne Zusatzgage; jeder, der mich kennt, weiß, dass ich für derartige Vorgangsweisen beziehungsweise Kumulierungen überhaupt nichts übrig habe. Dass die Landeshauptleute hier nur regelmäßig an Sitzungen teilnehmen und dass auch eine Verpflichtung besteht, Rechte allein wahrzunehmen, davon halte ich nichts. Das sind oft Privilegien, die wir nicht wollen oder die wir aus guten Gründen nicht zulassen sollten. Wir sollten dafür sorgen, dass jeder, der ein Recht auf Mitwirkung in demokratischen Institutionen hat, auch die Pflicht zur Teil­nahme und Mitwirkung hat.

Das wäre an und für sich eine wichtige Sache, wie man auch etwas erreichen kann. Dann wäre auch die Landeshauptleutekonferenz, deren Vorsitz ich derzeit ausüben darf – das geht parallel mit der Übernahme der Vorsitzführung durch das jeweilige Bundesland im Bundesrat –, verfassungsmäßig integriert, und es gäbe überhaupt kein Problem mehr. Ich habe nämlich im Prinzip Bedenken, wenn einflussreiche öffentliche informelle Gruppierungen vorhanden sind, die nicht in der Verfassung verankert sind und somit keiner Kontrolle unterworfen werden.

Ich habe einige Punkte angesprochen, ich habe eingangs vom kooperativen Bundesrat gesprochen, und ich möchte sagen, ich bin auch der Überzeugung, dass wir ein solidarischer Bundesstaat zu sein haben. Die Situation der österreichischen Staats­finanzen ist zwar besser als in manchen anderen Mitgliedsländern der Europäischen Union, aber schlecht genug, als dass wir es uns nicht leisten müssten, etwas dagegen zu unternehmen, und zwar konsequent.

Wir müssen zwei Reformen durchführen – ob es uns passt oder nicht! Ich sage das ganz bewusst auch in einer Zeit, in der der Tiroler Landeshauptmann in einer Wahlbe­wegung steht. Eine Pensionsreform ist in Österreich ebenso wie eine Gesundheits­reform unverzichtbar, und das wird die Gebietskörperschaften, Länder und Gemein­den, auch in Hinkunft einiges kosten. Wir müssen Flurbereinigungen, Kompetenzbe­reini­gungen durchführen. Wir müssen den Menschen die Wahrheit sagen – die Wahr­heit ist immer und überall zumutbar. Wir müssen so ehrlich sein. (Allgemeiner Beifall.)

Als ich Bürgermeister von Innsbruck wurde, habe ich in einer sehr schwierigen Zeit eine Verwaltungsreform eingeleitet – heftig kritisiert und attackiert insbesondere von der Opposition; das ist auch Aufgabe jeder Opposition. Es hieß: zu rasch, zu über­hastet, husch, pfusch, und was weiß ich noch alles. Das Ergebnis nach einigen Jahren war, dass der Herr Präsident des Rechnungshofes, der jetzt auch unserem Konvent vorsitzt, erklärt hat, er kennt in der großen Diskussion über Verfassungsänderungen nur zwei Verwaltungsreformen, von denen er meint, dass sie die Bezeichnung ver­dienen – und darunter war für die Gemeinden und Städte die Reform in Innsbruck.

 


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