Das Land Tirol hat auch mit dem Land Vorarlberg seinerzeit das Föderalismusinstitut in Innsbruck gegründet, ein sehr renommiertes wissenschaftliches Institut, dem in der Zwischenzeit das Bundesland Salzburg beigetreten ist, und gerade letzte Woche hat die Regierung zur Kenntnis genommen, dass die Bundesländer Ober- und Niederösterreich ebenfalls diesem Föderalismusinstitut beigetreten sind.
Es wäre meine Vorstellung, dass wir dort nicht nur den österreichischen Föderalismus wissenschaftlich bearbeiten, sondern darüber hinaus eine internationale Sektion für den Regionalismus und Föderalismus und den Gedanken der Subsidiarität Europas mit einführen, und die Arbeitsgemeinschaft der Alpenländer hat sich sehr interessiert daran gezeigt. Ich bin zurzeit Vorsitzender dieser Arbeitsgemeinschaft, der zwei deutsche Bundesländer, die Lombardei, Verona, Trient und Südtirol angehören, nebst drei Kantonen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Vielleicht können diese punktuellen Anregungen meinerseits auch Anregungen für Sie sein, den Dialog mit uns einerseits über den Präsidenten Hans Ager, andererseits auch über mich als Vorsitzenden der Landeshauptleutekonferenz zu führen.
Ich darf nun zum zweiten Punkt kommen, zur Transitfrage. Die Tiroler Landesregierung hat einstimmig dem Landeshauptmann empfohlen, Maßnahmen zur Einschränkung des Transitverkehrs zu setzen. Die Landesregierung in Tirol muss verfassungsgemäß einstimmig beschließen. Dem vorausgegangen ist eine Willenskundgebung – und nicht nur eine einmalige, sondern eine mehrmalige – aller im Tiroler Landtag vertretenen politischen Parteien. Ich habe diese Verordnung im Einklang mit allen Parteien erlassen, sie wird mit 1. August in Kraft treten.
Ich fürchte mich nicht davor, unter Druck gesetzt zu werden – das gehört im politischen Rahmen dazu und ist auch zulässig –, nehme aber für mich und für die Tiroler Landesregierung in Anspruch, dass wir uns mit Unterstützung des Tiroler Landtages dagegen zur Wehr setzen, und zwar mit aller Entschlossenheit. Das hat man offensichtlich noch nicht ganz begriffen. Notwendige Maßnahmen, Maßnahmen, die für das Wohlergehen, für die Gesundheit der Bevölkerung unverzichtbar sind, können für uns kein Tauschobjekt im politischen Kompromissfindungsprozess sein. (Beifall bei der ÖVP, bei Bundesräten der Freiheitlichen und Bundesräten der SPÖ.)
Wir können nicht akzeptieren, dass wir an die 500 000 LKW-Züge als Umwegtransit haben, weil der Transit, die Transitgebühr über die Schweiz und Frankreich teurer ist als über Tirol. Das muss die Europäische Union abstellen! Und wenn 1 200 Ärzte Tirols, darunter Klinikchefs der berühmten Medizinischen Fakultät, die jetzt Universität wird, erklären, dass da eine Gesundheitsgefährdung vorliegt, dann würde ich doch erwarten, dass sich die Europäische Kommission all diese Unterlagen, die die Republik Österreich zur Erklärung nach Brüssel geschickt hat, zumindest ansieht. In der Kürze der uns eingeräumten Zeit ist es nämlich undenkbar, dass man die 800 Seiten studiert hat, sondern man hat das, ohne ein korrektes Verfahren durchzuführen, an den Gerichtshof gesandt.
Und jetzt kommt etwas, was mich zutiefst erschüttert, nämlich die Erklärung der Pressesprecherin des Präsidenten des Europäischen Gerichtshofes, man wolle noch in einer Sondersitzung vor dem 1. August eine einstweilige Verfügung erlassen, um diese Verordnung aufzuheben! Das ist ein Hohn gegenüber jeder demokratischen Rechtsordnung, gegenüber einem rechtsstaatlichen Verfahren, und das kann nicht zugelassen werden! Das ist dasselbe, was die Europäische Union seinerzeit in der Sanktionenfrage mit Österreich gemacht hat, und die Folgen müssen sie heute noch ausbaden, weil sie keine Chance haben! (Beifall bei der ÖVP, den Freiheitlichen und bei Bundesräten der SPÖ.)
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