BundesratStenographisches Protokoll700. Sitzung / Seite 172

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auch diesbezüglich sind die Argumente, die von Ihnen gebracht werden, einfach nicht schlagend!

Es ist auch nicht richtig, dass die NGOs eingeschränkt werden. Ganz im Gegenteil: Wie erwähnt wurde, sind die NGOs immer wieder zu uns gekommen und haben alles versucht, um von den Geldern für die Entwicklungszusammenarbeit, die in Brüssel liegen, Rückflüsse zu erlangen. Mit Recht! Ich habe sie immer dabei unterstützt. Aber damit sie wirklich mehr abholen können, brauchen wir eine ausgegliederte Organi­sa­tion, wie das übrigens in ganz Europa üblich ist. Fast alle anderen europäischen Staa­ten haben solche Organisationen. Es besteht also überhaupt kein einsichtiger Grund, warum wir das nicht tun sollten.

Ich freue mich auf der anderen Seite, dass Sie sagen, dass unsere Strukturen so gut funktioniert haben, dass man daran eigentlich nichts ändern sollte. Das zeigt, wie ich glaube, dass das Außenministerium insgesamt gute Beamte hat und gut arbeitet. Aber viele von den Beamten werden auch in die Agentur gehen und dort weiterhin gute Arbeit machen.

Ich möchte auch sagen: Wir haben das keineswegs durchgepeitscht, sondern erst in dem Moment, als die klare Entscheidung der Regierung fiel, dass wir nächstes Jahr diese 30 Millionen mehr haben können, habe ich gesagt: Gut, dann bin ich bereit, dass mit Wirksamkeit 1. Jänner 2004 die Ausgliederung stattfinden soll. Wir mussten dann schnell reagieren, denn wir brauchen die gesamte zweite Jahreshälfte für die Errich­tung des Gesellschaftsvertrags, wir müssen die Stelle des Geschäftsführers ausschrei­ben, und wir müssen die Dinge so vorbereiten, dass wirklich gut gearbeitet werden kann und dass dann – wie ich sage – Gelder abgeholt werden können.

Im Übrigen ist es so, dass die NGOs aus der österreichischen Entwicklungs­zusam­men­arbeit wesentlich mehr an Geldern bekommen, als dies in den meisten EU-Mit­gliedstaaten der Fall ist, nämlich insgesamt zirka 50 Prozent. In den anderen Staaten beträgt dieser Anteil nur zirka ein Drittel.

Ich möchte also noch einmal sagen: Die Klagen, die immer wieder kommen, sind un­berechtigt! Ich möchte das hier ganz klar sagen, denn ich beschäftige mich schon seit über acht Jahren mit diesem Thema. Es ist dies ein Thema, das mir am Herzen liegt und das auch wichtig ist.

Ich freue mich, dass, nachdem wir das EZA-Gesetz letztes Jahr ins Parlament ge­bracht haben, jetzt ein weiterer Schritt in Hinblick auf Modernisierung und gute zukünf­tige Arbeit für die Welt, aber auch für Österreich gesetzt wird. – Danke, Frau Präsi­dentin. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der Freiheitlichen.)

11.18


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist ebenfalls nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates, soweit dieser dem Einspruchsrecht des Bundesrates unterliegt, keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit.

 


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