BundesratStenographisches Protokoll700. Sitzung / Seite 173

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Der Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates, soweit dieser dem Einspruchsrecht des Bundesrates unterliegt, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

29. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Konsulargebührengesetz 1992 geändert wird (96 und 150/NR sowie 6830/BR der Beilagen)

30. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2003 betreffend ein Abkommen zwi­schen der Republik Österreich, den Vereinten Nationen, der Internationalen Atom­energieorganisation, der Organisation der Vereinten Nationen für Indust­rielle Entwicklung und der Vorbereitenden Kommission für die Organi­sation des Vertrages über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen zur Änderung des Abkommens zwischen der Republik Österreich, den Vereinten Nationen, der Internationalen Atomenergieorganisation und der Organisation der Vereinten Nationen für Industrielle Entwicklung über die Errichtung und Verwaltung eines Gemeinsamen Fonds zur Finanzierung größerer Reparaturen und Erneuerungen in deren Amtssitzen im Internationalen Zentrum Wien (11 und 151/NR sowie 6831/BR der Beilagen)

31. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2003 betreffend ein Abkommen über Handel, Entwicklung und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemein­schaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Südafrika anderer­seits samt Anhängen und Protokollen sowie Schlussakte und Erklärungen (14 und 152/NR sowie 6832/BR der Beilagen)

32. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2003 betreffend eine Änderung von Artikel 1 des Übereinkommens über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßige Leiden verur­sachen oder unterschiedslos wirken können (21 und 153/NR sowie 6833/BR der Beilagen)

33. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2003 betreffend das Protokoll über die Privilegien und Immunitäten der Internationalen Meeresbodenbehörde (62 und 154/NR sowie 6834/BR der Beilagen)

34. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2003 betreffend ein Übereinkommen zwischen den an der multinationalen Brigade aus Eingreiftruppen hoher Bereit­schaft für Operationen der Vereinten Nationen teilnehmenden Staaten über die


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