Rechtsstellung ihrer Truppen samt Erklärung der Republik Argentinien (73 und 155/NR sowie 6835/BR der Beilagen)
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Über die Punkte 29 bis 34 der Tagesordnung wird die Debatte unter einem abgeführt.
Die Berichterstattung über die Punkte 29 bis 34 hat Herr Bundesrat Fasching übernommen. Ich darf um die Berichte bitten.
Berichterstatter Paul Fasching: Frau Präsidentin! Sehr verehrte Frau Bundesminister! Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Konsulargebührengesetz 1992 geändert wird:
Der Inhalt liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.
Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juli 2003 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Bericht zu TOP 30 über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2003 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich, den Vereinten Nationen, der Internationalen Atomenergieorganisation, der Organisation der Vereinten Nationen für Industrielle Entwicklung und der Vorbereitenden Kommission für die Organisation des Vertrages über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen zur Änderung des Abkommens zwischen der Republik Österreich, den Vereinten Nationen, der Internationalen Atomenergieorganisation und der Organisation der Vereinten Nationen für Industrielle Entwicklung über die Errichtung und Verwaltung eines Gemeinsamen Fonds zur Finanzierung größerer Reparaturen und Erneuerungen in deren Amtssitzen im Internationalen Zentrum Wien:
Der Inhalt liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.
Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juli 2003 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
TOP 31: Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2003 betreffend ein Abkommen über Handel, Entwicklung und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Südafrika andererseits samt Anhängen und Protokollen sowie Schlussakte und Erklärungen.
Der Inhalt liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.
Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juli 2003 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
TOP 32: Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2003 betreffend eine Änderung von Artikel 1 des Übereinkommens über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können.
Der Inhalt liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.
Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juli 2003 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
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