BundesratStenographisches Protokoll700. Sitzung / Seite 174

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Rechtsstellung ihrer Truppen samt Erklärung der Republik Argentinien (73 und 155/NR sowie 6835/BR der Beilagen)

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Über die Punkte 29 bis 34 der Tages­ordnung wird die Debatte unter einem abgeführt.

Die Berichterstattung über die Punkte 29 bis 34 hat Herr Bundesrat Fasching über­nommen. Ich darf um die Berichte bitten.

 


Berichterstatter Paul Fasching: Frau Präsidentin! Sehr verehrte Frau Bundesminis­ter! Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Konsu­largebührengesetz 1992 geändert wird:

Der Inhalt liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juli 2003 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Bericht zu TOP 30 über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2003 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich, den Vereinten Nationen, der Inter­nationalen Atomenergieorganisation, der Organisation der Vereinten Nationen für In­dustrielle Entwicklung und der Vorbereitenden Kommission für die Organisation des Vertrages über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen zur Änderung des Ab­kommens zwischen der Republik Österreich, den Vereinten Nationen, der Inter­nationalen Atomenergieorganisation und der Organisation der Vereinten Nationen für Industrielle Entwicklung über die Errichtung und Verwaltung eines Gemeinsamen Fonds zur Finanzierung größerer Reparaturen und Erneuerungen in deren Amtssitzen im Internationalen Zentrum Wien:

Der Inhalt liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juli 2003 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den Beschluss des Na­tionalrates keinen Einspruch zu erheben.

TOP 31: Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2003 betreffend ein Abkommen über Handel, Ent­wick­lung und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mit­gliedstaaten einerseits und der Republik Südafrika andererseits samt Anhängen und Protokollen sowie Schlussakte und Erklärungen.

Der Inhalt liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juli 2003 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den Beschluss des National­rates keinen Einspruch zu erheben.

TOP 32: Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2003 betreffend eine Änderung von Artikel 1 des Über­einkommens über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter kon­ventioneller Waffen, die übermäßige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können.

Der Inhalt liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juli 2003 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den Beschluss des National­rates keinen Einspruch zu erheben.

 


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