BundesratStenographisches Protokoll700. Sitzung / Seite 197

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Die Berichterstattung über beide Punkte hat Herr Bundesrat Ing. Klamt übernommen. Ich bitte um den Bericht.

 


Berichterstatter Ing. Gerd Klamt: Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit über den Beschluss des Na­tionalrates vom 8. Juli 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Berufsaus­bildungsgesetz, das Bundesgesetz über die Beschäftigung von Kindern und Jugend­lichen 1987 und das Bäckereiarbeiter/innengesetz 1996 geändert werden.

Der Antrag liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, sodass ich mir das Verlesen ersparen kann.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juli 2003 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich bringe weiters den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulpflichtgesetz 1985 geändert wird.

Der Antrag liegt Ihnen ebenfalls in schriftlicher Form vor, sodass ich auf die Verlesung verzichte.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juli 2003 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke.

Wir gehen in die Debatte ein, die über beide Punkte unter einem abgeführt wird.

Als erster Rednerin erteile ich Frau Bundesrätin Pühringer das Wort. – Bitte.

 


12.51

Bundesrätin Uta Barbara Pühringer (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Uns liegt nun ein Gesetz­entwurf vor, der die Zustimmung aller vier Fraktionen finden wird. – So ist es zumindest angekündigt worden, und ich entnehme es den Unterlagen. Ich denke, das zeigt uns doch, dass uns die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen, mit Beeinträchti­gun­gen immer mehr bewusst werden und dass wir sie Gott sei Dank auch immer mehr zu unseren Anliegen machen.

Der Kernpunkt dieses Gesetzes ist nämlich die Schaffung der Möglichkeit einer integrativen Berufsausbildung für Jugendliche mit besonderen Handicaps – etwa für Jugendliche, die aus der Sonderschule kommen, die nach dem Lehrplan der Sonderschule unterrichtet wurden oder für Jugendliche, die keinen Hauptschulab­schluss geschafft haben.

Zur Integration von behinderten Menschen hat die Pflichtschule im Vorfeld durch die schulische Integration schon einen sehr wichtigen Beitrag geleistet. Mein Bundesland war dabei ganz vorbildhaft. Es ist in den Bundesländern sicherlich unterschiedlich ge­laufen, aber in Oberösterreich ist es so, dass zurzeit von etwa 4 800 Schülern mit son­derpädagogischem Förderbedarf etwa 65 Prozent in integrativen Schulmodellen unter­richtet werden. Diese Schüler – beziehungsweise ihre Eltern – erwarten, dass sie nach Verlassen der Hauptschule, des polytechnischen Lehrganges Bedingungen vorfinden, die den Weg in die Integration fortsetzen. Da ist natürlich die Arbeitswelt ein ganz wich­tiger Teilbereich.

Das Problem ist oder war zumindest bisher, dass Schüler mit Leistungsbehinderungen oder mit Lernschwächen überwiegend nicht in der Lage waren, einen Lehrberuf zur


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