Gänze zu erlernen, oder ihn nicht in der vorgesehenen Zeit erlernen konnten, ihr geistiges Niveau aber doch über jenem liegt, das die Unterbringung in einer geschützten Werkstätte notwendig macht. Nun wird es möglich werden, dass zumindest manche Lehrberufe – das kann sicherlich nicht für alle und vor allem nicht für die hoch qualifizierten gelten – teilweise erlernt werden können.
Ich habe unsere Berufsschullehrer um Beispiele gebeten, und es ist mir gesagt worden, zum Beispiel in einer Bäckerei könne man sicherlich einem behinderten Jugendlichen zumuten, dass er es lernt, Salzstangerl zu formen oder Zöpfe zu flechten – was ich mir im Übrigen gar nicht so einfach vorstelle –, aber er kann unter Umständen nie lernen, verschiedene Brotteige anzusetzen. – Ich weiß nicht, ob das ein treffendes Beispiel ist. Oder in einer großen Firma könnte er das Lager in Schuss halten, dafür sorgen, dass alle Depots geordnet gefüllt werden.
Künftig wird also ein Lehrherr so einem Jugendlichen auch einen Lehrvertrag geben können, der eine teilweise Berufsausbildung ermöglicht. Damit werden die Chancen der Betroffenen auf Arbeit sicherlich sehr ansteigen.
Auf die Berufsschule kommt jedoch damit eine neue Aufgabe zu, für die sie noch einige Hilfestellung braucht. Mir ist gesagt worden, dass man in Oberösterreich damit rechnet, dass theoretisch 200 bis 300 Jugendliche davon betroffen sein könnten, die aber sicherlich nicht alle auf einmal kommen und nicht alle einen Lehrvertrag bekommen werden.
Welche Hilfestellung braucht die Schule? – Auf jeden Fall einmal einen Hinweis, in welcher Weise Lehrpläne einzuschränken und anzupassen sind. Das ist bereits fertig und zur Begutachtung ausgeschickt.
Ein weiterer Punkt, der mir sehr am Herzen liegt: Berufsschullehrer haben keine sonderpädagogische Ausbildung; diese brauchen sie aber, wenn sie mit behinderten Jugendlichen umgehen müssen.
Ich habe mich im Pflichtschulbereich immer dagegen gewehrt, dass man zu Zeiten, als es nicht genügend ausgebildete Sonderschullehrer gegeben hat, in der Integration auch dafür nicht geprüfte Lehrer eingesetzt hat, die zwar mit Idealismus und Bereitschaft an diese Arbeit herangegangen sind. – Das sind bestimmt zwei wichtige Voraussetzungen, die aber meiner Meinung nach nicht ausreichen. Hier wird es sicherlich im Fortbildungsbereich Angebote geben müssen.
Der letzte Punkt – ich hoffe aber, dass das in den Unterlagen auch so gemeint ist –: Wenn von einer Ausschussfeststellung die Rede ist, dass man sich als Begleitmaßnahme eine Evaluierung vorgenommen hat, so hoffe ich, dass davon auch die Schule betroffen sein wird, um zu sehen, ob es weiteren Regelungsbedarf gibt und wenn ja, welchen.
Die Bedeutung dieser Maßnahme der integrativen Lehrlingsausbildung unterstreicht für mich ein Satz, den unser ÖVP-Behindertensprecher im Nationalrat gesagt hat:
Einen Beruf zu lernen, Arbeit zu haben, bedeutet soziale Anerkennung, bedeutet Bestätigung der eigenen Fähigkeiten, aktives Mitgestalten, Verantwortung zu übernehmen und sozial und gesellschaftlich integriert zu sein. – Zitatende.
Der vorliegende Gesetzentwurf ist ein ganz wichtiger Schritt in diese Richtung, auf dem wir uns aber sicherlich noch nicht ausruhen dürfen. Ich glaube, dass wir uns immer bewusst machen sollen, was alles unsererseits noch getan werden muss. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der Freiheitlichen und der SPÖ sowie der Bundesrätin Kerschbaum.)
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