schule und Kosten durchaus auch Fragen gestellt hat. Aber das Gesamtergebnis wird von Frau Ministerin Gehrer und dem Bildungsressort voll mitgetragen.
Ich halte es für sinnvoll, dass man eine derart innovative Maßnahme befristet legistisch gestaltet und trotzdem noch in der Zwischenzeit eine Evaluierung vornimmt. Wir wollen ja gemeinsam sehen, wie sich das entwickelt.
Ich meine – und auch das wurde gesagt –, dass wir kein besseres Jahr für diese Maßnahme hätten finden können als dieses Europäische Jahr für Menschen mit Behinderung. Das ist ein sehr wichtiges, ein sehr schönes Projekt, das von den politischen Kräften in Österreich breit und einhellig getragen wird, wofür ich mich nochmals bedanke. (Beifall bei der ÖVP, den Freiheitlichen und den Grünen.)
13.11
Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Die Debatte ist geschlossen.
Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Danke, dies ist auch nicht der Fall.
Die Abstimmung über die vorliegenden Beschlüsse erfolgt getrennt.
Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Berufsausbildungsgesetz, das Bundesgesetz über die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen 1987 und das Bäckereiarbeiter/innengesetz 1996 geändert werden.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Wir kommen weiters zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulpflichtgesetz 1985 geändert wird.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
38. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Musterschutzgesetz 1990 geändert wird (Musterschutzgesetz-Novelle 2003) (65 und 169/NR sowie 6839/BR der Beilagen)
Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen zum 38. Punkt der Tagesordnung.
Die Berichterstattung hat wieder Herr Bundesrat Ing. Klamt übernommen. Ich bitte ihn darum.
Berichterstatter Ing. Gerd Klamt: Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Musterschutzgesetz 1990 geändert wird.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich verzichte daher auf dessen Verlesung.
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite