BundesratStenographisches Protokoll700. Sitzung / Seite 203

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Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juli 2003 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke. – Wir gehen in die Debatte ein.

Ich gebe, sozusagen als Zwischenzählung der Redezeitverwaltung, noch bekannt, dass bei der ÖVP von den 90 Minuten 34 verbraucht sind, sodass 56 Minuten ver­bleiben. Bei den Sozialdemokraten sind von den 80 Minuten 26 verbraucht, sodass 54 Minuten verbleiben. Bei der FPÖ sind von den 40 Minuten 12 verbraucht, sodass 28 Minuten verbleiben. Bei den Grünen sind von den 20 Minuten 10 verbraucht, so­dass noch 10 Minuten verbleiben.

Zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Schicker.

 


13.14

Bundesrätin Johanna Schicker (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Soll ich das jetzt so auffassen, dass ich unbeschränkte Redezeit habe? (Heiterkeit.)

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Das müssen Sie mit Ihrer Fraktion ausmachen.

 


Bundesrätin Johanna Schicker (fortsetzend): Die genehmigt es mir. – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie haben vom Herrn Berichterstatter bereits gehört, dass es um die Änderung des Musterschutzgesetzes 1990 geht; das heißt, es geht um die Musterschutzgesetz-Novelle 2003. Die in dieser Musterschutzgesetz-Novelle 2003 enthaltenen Harmonisierungsbestrebungen sind zwar großteils auch von meiner Frak­tion gutzuheißen, es ist aber auch einiges zu befürchten. Deshalb sage ich schon jetzt, dass wir dieser Gesetzesnovelle nicht unsere Zustimmung geben werden, weil einige Änderungen auch zu Verschlechterungen führen könnten, zum Beispiel bei den Schutzvorschriften für Ersatzteile.

Ich möchte jetzt nicht auf die Einzelheiten eingehen; das wird vielleicht mein nach­folgender Redner noch tun, er ist ja Techniker und wird das vielleicht in einer anderen Art und Weise ausführen. Ich möchte Ihnen hier nur sagen, dass es uns vor allem um das Thema Kfz-Ersatzteile geht. Es ist nämlich gemäß Regierungsvorlage nicht so, dass die Reparaturklausel in das österreichische Gesetz mit übernommen wird, wie dies in der EU-Richtlinie vorgesehen ist, sondern die Regierungsvorlage stellt in den Er­läuternden Bemerkungen nur fest, dass bei einer Änderung der Marktverhältnisse eine nochmalige Prüfung der Rechtslage vorgesehen ist.

Nun nur ein Hinweis dazu ganz kurz zur Aufklärung – wir alle wissen das und haben es schon einmal erlebt, weil, so hoffe ich, nicht alle sich jedes Jahr ein neues Auto an­schaffen, sondern auch mit gebrauchten Autos fahren –: Da können auch Frauen mit­reden, Herr Bundesminister. Ich weiß, wie es ist, wenn eine Windschutzscheibe zer­borsten ist, wenn ein Spiegel abgebrochen ist oder wenn ein Auspuff nachzujustieren ist. Wenn wir uns hier mit Originalersatzteilen behelfen, kommt das immer sehr teuer, und wenn das Auto ein älteres Modell ist, dann wird man natürlich darauf achten, kostengünstigst nachzujustieren, ganz egal, um welches Ersatzteil es sich dabei handelt.

Hier befürchten wir, dass dann nicht vorgesehen ist, dass diese Ersatzteile kosten­günstiger nachproduziert werden können, sondern dass sie zum gleichen Preis wie ein Originalersatzteil gekauft werden müssen. Diese Befürchtungen kommen hier bei diesem Gesetz, bei dieser Regierungsvorlage zum Ausdruck. Aus diesen Gründen – und damit bin ich schon am Ende meiner Rede – können wir dieser Gesetzesnovelle nicht zustimmen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

13.17

 


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