BundesratStenographisches Protokoll700. Sitzung / Seite 204

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Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Dipl.-Ing. Bogens­perger. Ich erteile ihm das Wort.

 


13.17

Bundesrat Dipl.-Ing. Heribert Bogensperger (ÖVP, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Geschätzte Damen und Herren! Zur Aufklä­rung: Ich bin auch kein Techniker, ich habe Bodenkultur studiert. Das gehört zwar auch zur Technik ... (Heiterkeit. – Bundesrätin Schicker: Entschuldigung! Ich habe das nur aus Ihrem Titel entnommen!) Nicht, dass ich hier falsche Erwartungen wecke! (Bun­desrätin Schicker: Man braucht dazu auch kein Techniker zu sein!)

Wie meine Vorrednerin, Bundesrätin Schicker, erläutert hat, machen eine EU-Richtlinie über den rechtlichen Schutz von Mustern und Modellen und eine EG-Verordnung über die Gemeinschaftsgeschmacksmuster eine Novellierung unseres bestehenden Muster­schutzgesetzes von 1990 notwendig. Bisher konnten die Musteranmeldungen neben dem Patentamt auch bei den Wirtschaftskammern erfolgen. Dort hat es so genannte Annahmestellen gegeben, dadurch ist es hin und wieder zu Zeitverzögerungen gekom­men, da die Wirtschaftskammern dies am 1. und am 16. jedes Monats an das Patent­amt weiterleiten mussten. Durch die neue Regelung kommt es auch zu Verwaltungs­vereinfachungen, da automatisch nur noch beim Patentamt angemeldet werden kann und dadurch keine Fristversäumnisse entstehen.

Im vorliegenden Gesetzentwurf kommt es weiters zu einer Änderung der Definition der Begriffe „Muster“ und „Erzeugnisse“, der Einführung der relativen Neuheit, der Neu­heitsschonfrist und einer Verlängerung der maximalen Schutzdauer eines Musters von 15 Jahren auf 25 Jahre. Hier gibt es Fristen, die man immer wieder verlängern kann: Bisher waren es, wie gesagt, 15 Jahre, und neu ist, dass es auf 25 Jahre verlängert werden kann.

Es ist heute auch im Zuge des ganzen Designs – Design hat ja ein große Bedeutung bekommen – relativ wichtig, diese Anpassungen vorzunehmen, vor allem im euro­päischen Raum, dass das abgestimmt ist und dass es da einen Gleichlauf gibt.

Angepasst werden außerdem die Bestimmungen über die Nichtigkeitserklärung eines Musters.

Für diese Reparaturklausel, die Sie angesprochen haben, ist vorgesehen, in abseh­barer Zeit eine EU-weite Regelung zu treffen, vor allem im Bereich des Gemein­schafts­geschmackmusters. Wenn Sie sagen, diese Nachbauteile seien relativ günstig zu erwerben, dann muss ich schon dazusagen, dass man bedenken muss, dass die Ori­ginale eine relativ lange Entwicklungszeit brauchen, die Forschung sehr viel Geld kostet. Es bestehen daher gewisse Bedenken, dass die Verwendung dieser Nachbau­teile zunehmen wird und verstärkt werden wird.

Die mit der EU-Richtlinie und der EG-Verordnung beabsichtigte Angleichung der Rechtsvorschriften in den Mitgliedstaaten erachten wir als sehr sinnvoll, daher stimmen wir der Änderung und Anpassung des Musterschutzgesetzes zu. – Danke (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

13.21

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Ebenfalls nicht. Danke.

Wir kommen nun zur Abstimmung.

 


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