BundesratStenographisches Protokoll700. Sitzung / Seite 205

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Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Hand­zeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

39. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2003 betreffend Vorbehalt der Republik Österreich zu Anhang III des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (35 und 168/NR sowie 6840/BR der Beilagen)

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen zum 39. Punkt der Tagesordnung.

Die Berichterstattung hat wieder Herr Bundesrat Ing. Klamt übernommen. Ich bitte ihn darum.

 


Berichterstatter Ing. Gerd Klamt: Herr Präsident! Herr Minister! Ich bringe den Be­richt des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2003 betreffend Vorbehalt der Republik Österreich zu Anhang III des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen.

Ich verzichte auf die Verlesung des Berichtes, weil er Ihnen in schriftlicher Form vorliegt.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juli 2003 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke. – Wir gehen in die Debatte ein.

Erster Redner ist Herr Bundesrat Reisenberger. Ich erteile ihm das Wort.

 


13.22

Bundesrat Harald Reisenberger (SPÖ, Wien): Geschätzter Herr Präsident! Herr Minister! Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! Handel mit gefährdeten Arten freile­bender Tiere und Pflanzen: Ich glaube, der Begriff allein hat sich in den letzten Wochen auch tagtäglich in den Medien immer wiederum herumgesprochen, und Kollege Stein­bichler ist ja offensichtlich schon ganz, ganz fest drauf, hintennach zu sein. Ich hoffe, du hast deine Meinung, wie man mit Tieren umgeht, die du ja vor kurzem erst kund­getan hast, ein bisserl abgeändert, denn sonst wäre es schlimm.

Es reizt offensichtlich im Moment sehr viele – auch im privaten Bereich –, Exoten zu halten. Das zeigt sich darin, dass angefangen von Schlangen bis hin zu allen mög­li­chen anderen Exoten Tiere gehalten werden, und zwar in einer Form, die nicht nur wi­der­rechtlich, sondern natürlich auch alles andere als art- und fachgerecht ist. Das ist eine Situation, die alles andere als sinnvoll und gut ist.

Mit diesem Gesetzesvorschlag leisten wir aber meiner Meinung nach einen Beitrag zur Aufweichung des Washingtoner Artenschutzabkommens. Doch es ist, meine sehr verehrten Damen und Herren, noch viel schlimmer, denn mit diesem Gesetz werden Schutzbestimmungen von Ursprungsländern beziehungsweise -staaten ganz einfach übergangen. Das heißt, jedes Land – und das sollte man ihm doch zubilligen – hat sich etwas überlegt, wenn es sagt, dieses oder jenes Tier – das mag in Afrika ein anderes sein als in Österreich, in Finnland ein anderes sein als in Alaska oder sonst irgendwo – ist schützenswert, ist also eine Gattung, die nicht verschickt werden darf, nicht verkauft werden kann, weder tot noch lebendig. Ja, es ist damit die Möglichkeit gegeben, dass Staaten, die vom Export geschützter Tiere betroffen sind und diesen Export in ihren


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