BundesratStenographisches Protokoll700. Sitzung / Seite 206

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Ländern oder Staaten verboten haben, in ihrer Exportverbotskompetenz ganz einfach übergangen werden, und das kann nicht im Sinne des Erfinders sein.

Heute spricht man offen vom Wiesel, vom Rotfuchs und vom Hermelin. Was kommt als Nächstes? (Bundesrat Steinbichler: Vielleicht der Hirsch!) Vielleicht haben wir dann den Elefanten und sein Elfenbein aus Kenia oder Indien – ja, ein Hirsch ist eine Ge­schichte für sich, Kollege Steinbichler, da müssen wir vorsichtig sein – oder vielleicht Robben aus Norddeutschland. Viele werden sagen: Norddeutschland? Robben? Sehr wohl. Bei Langeroge oder Norderney sind Inseln vorgelagert, wo es Robben gibt. Dort lebt sogar ein Wirtschaftszweig davon, der nämlich Ausflüge zu diesen Robbeninseln organisiert. Oder Leguane von den Galapagos. Ich bin überzeugt davon, dass wir alle das nicht wollen, oder ich kann es mir zumindest nicht vorstellen. (Bundesrat Dr. Küh­nel: Wo Sie schon überall waren!) Ja, ich habe in der Welt schon ein bisserl was gesehen. Sie bewegen sich offensichtlich nur in anderen Gefilden.

Sowohl aus tierschutzrechtlicher Sicht als auch aus der Sicht zwischenstaatlicher Ak­zeptanz, Koordinierung und Kooperation in Tierschutzangelegenheiten ist es unver­ständlich, dass man dadurch auf Ursprungszeugnisse und Ausfuhrgenehmigungen des Ursprungsstaates verzichtet. Lebende und tote Tiere sowie auch Felle sollen somit über den Kopf der Ursprungsländer hinweg exportiert werden können. Damit kann ich mich nicht identifizieren, meine sehr verehrten Damen und Herren. Das ist ein großer Schritt zurück im Bereich des Tier- und Artenschutzes.

Österreich soll im Gleichklang mit 13 anderen EU-Staaten einen Vorbehalt einbringen. Eine Frage, die sich hier automatisch stellt, Herr Minister, ist: Welches Mitgliedsland der EU hat bis heute solch einen Vorbehalt auch nicht eingebracht und vor allem warum nicht? Das hat ja sicherlich einen Hintergrund und einen Sinn. Es sind weder wirtschaftliche noch andere Interessen Österreichs – die sehr schwerwiegend sein müssten, um mich überzeugen zu können –, die eine Abwägung überhaupt recht­ferti­gen würden, in diesem Regierungsantrag dargelegt.

In diesem unseren Binnenmarkt sind auch in anderen Bereichen abweichende, stren­gere und somit die Mindestanforderungen übersteigende Regelungen einzelner Mit­gliedstaaten durchaus üblich und möglich. Ich sehe es nach wie vor so – ich stehe zur EU, ich stehe zu den Verträgen –, dass die EU-Bestimmungen ein Mindestmaß sind. Das ist das Mindeste, was gefordert wird, und keiner kann und soll daran gehindert werden und wird auch nicht daran gehindert, bessere Regelungen vorzusehen. Wir wollen uns hier in Wirklichkeit in die schlechtere Richtung entwickeln.

Denken wir an den Umweltschutz, der ein Paradebeispiel dafür ist – und darauf sind wir als Österreicher stolz –, dass unsere Bestimmungen heute teilweise weit über die der EU-Richtlinien hinausgehen. Warum soll es dort anders sein als im Bereich des Arten- und Tierschutzes? (Präsident Ager übernimmt den Vorsitz.)

Zu hinterfragen ist für meine Fraktion aber auch, warum die EU bis heute dem Washingtoner Artenschutzabkommen nicht beigetreten ist. Das ist auch eine Frage, die, wie ich meine, einmal auf den Tisch zu legen ist, die einmal sehr klar und deutlich beantwortet werden müsste. Die Bundesregierung sollte auf Ebene der Europäischen Union in dieser Frage aktiv werden und danach trachten, den Artenschutz zu verbes­sern und nicht zu verschlechtern. Da würden Sie meine Fraktion und mich als aktive Mitstreiter sofort auf Ihrer Seite haben, Herr Minister. Aber dieser heute zur Abstim­mung vorliegende Verschlechterungsbeitrag wird die Zustimmung meiner Fraktion nicht finden. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

13.28

 


Präsident Hans Ager: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Steinbichler. Ich erteile es ihm.

 


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