BundesratStenographisches Protokoll700. Sitzung / Seite 224

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

die es erleiden musste, zu diesem Wohlstand geführt haben, den wir heute genießen können – einem Wohlstand, der für uns selbstverständlich geworden ist, wobei wir uns aber dessen bewusst sein müssen, dass diese Tatsache nicht automatisch eine Ze­mentierung für alle Zeiten bedeutet, sondern dass wir über alle Parteigrenzen hinweg bemüht sein müssen, diese Lebensqualität zu sichern und weiterzuentwickeln. Ich werde mich bemühen, auch von meiner Seite einen entsprechenden Beitrag dazu zu leisten.

Sehr geehrte Damen und Herren! Bei dem nun vorliegenden Beschluss des National­rates zum Agrarrechtsänderungsgesetz, welcher die Themen Pflanzenschutz, Gesund­heits- und Ernährungssicherheit, Futtermittelgesetz, Qualitätsklassengesetz und Forst­gesetz beinhaltet, handelt es sich um EU-Anpassungen, deren Umsetzung richtig und wichtig ist und die Zustimmung von uns allen finden sollte.

Bei der Änderung des Pflanzenschutzgesetzes geht es um neue Vorschriften für die Einfuhr von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen aus Drittländern, die zur Umsetzung einer diesbezüglichen EU-Richtlinie notwendig sind. Die Eindämmung der Einschlep­pung und der Ausbreitung von Schädlingen sowie Krankheitserregern ist ein wesent­licher Bestandteil dieser Richtlinie. Es gibt auch eine Gleichstellung im Zusammenhang mit Holzverpackungen und -gütern beim Export, angepasst an die Betriebe der an­deren Mitgliedstaaten. Dies betrifft insbesondere Paletten, Kisten und Staumaterial aus Holz und ist ein wichtiger Beitrag zur Wettbewerbsgleichheit.

Geändert wurde auch das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz, bei dem es hauptsächlich um die Verwaltungsvereinfachung sowie um einheitliche Tarife für land­wirtschaftliche Betriebsmittel geht.

Verwaltungsvereinfachungen erwarten wir uns unbestritten auch beim Futtermittel­ge­setz, ebenso wie Kosteneinsparungen durch die Übernahme sämtlicher Vollzugsaufga­ben im Futtermittelbereich durch die Österreichische Agentur für Gesundheit und Er­nährungssicherheit.

Im Qualitätsklassengesetz geht es um Rechtsanpassungen hinsichtlich der Ein- und Ausfuhrkontrolle.

Beim Forstgesetz werden einerseits EU-Richtlinien umgesetzt, und auf der anderen Seite werden redaktionelle Veränderungen adaptiert.

Sehr geehrte Damen und Herren! Mein Vorredner hat gemeint, auf Grund des Abän­derungsantrages, der im Nationalrat eingebracht wurde, auf Grund der kurzen Zeit, die zur Verfügung stand, konnte die Zustimmung damals nicht erteilt werden. Natürlich ist es nicht so einfach, das in wenigen Minuten zu erfassen; aber wenn ich bedenke, dass seit dem Beschluss dieses Gesetzes am 8. Juli im Nationalrat 16 Tage vergangen sind und Sie genug Zeit gehabt hätten, sich mit der Materie auseinander zu setzen, und eigentlich erkennen hätten können, dass dieser Abänderungsantrag, der dazu einge­bracht wurde, enorm wichtig ist und ein guter und richtiger Schritt ist, dann hätte ich mir erwartet – und ich erwarte es mir noch immer –, dass Sie heute diesem Gesetz zustim­men werden. (Bundesrat Winter: Macht es rechtzeitig! Entschuldigung, bitte! Hättet ihr es rechtzeitig gemacht!)

Kritisiert wurde der Punkt, dass insbesondere der Konsument eigentlich nicht mehr das Recht und die Möglichkeit einer guten Absicherung in diesen Bereichen hat. Da möch­te ich auf eines hinweisen, weil es immer wieder vergessen wird: Es wird immer nur vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft gesprochen. Ich darf daran erin­nern, dass dieses aber auch den Bereich des Umwelt- und Wasserrechts in sich birgt. Dieses Ministerium, das seit vielen Jahren wirklich das „grüne Ministerium“ ist und das sich zu Recht als das Lebensministerium bezeichnet, vertritt mit Vehemenz und


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite