BundesratStenographisches Protokoll700. Sitzung / Seite 253

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Sie haben Recht, Herr Kollege, die sozialdemokratische Bundesratsfraktion – vertreten durch mich – hat heute bei der Staatsanwaltschaft Wien eine Sachverhaltsdarstellung hinterlegt – ich kann sie Ihnen gerne zeigen –, in der die uns bekannten Ver­dachts­momente – und das sind jene, auf die wir gestern bereits hingewiesen haben – ent­halten sind. Ich gehe davon aus, dass die Staatsanwaltschaft Wien das ernst genug nimmt, um zumindest einmal Vorerhebungen einzuleiten. Wenn Sie es in der Zwi­schenzeit auch getan haben – was wir Sie fragen –, dann wäre das für mich eine Beruhigung.

Meine Damen und Herren! Es ist eine weitere Feststellung zu treffen: Wir sprechen hier von der Prüfung eines Beschaffungsvorganges durch den Rechnungshof, und ich weiß nicht, ob allen in diesem Saal klar ist, was eigentlich der Prüfgegenstand und der Prüfzeitraum war. Was da vom Rechnungshof geprüft wurde – womit ich es nicht abwerten will –, ist sozusagen ein Beschaffungsvorgang, der nicht stattgefunden hat. Der damalige Bundesminister Scheibner, der im Herbst um diese Prüfung ersucht hat, hat den Zeitraum bis zum 2. Juli 2003 als Prüfgegenstand genannt. – Das ist nicht unlogisch, weil zu diesem Zeitpunkt in der Bundesregierung der Beschluss über die Beschaffung von damals noch 24 Flugzeugen gefasst wurde.

Trotzdem: Aus heutiger Sicht – mehr als zwölf Monate nach Ende dieses Prüf­zeit­raums; weil Kollege Himmer gestern so geschrien hat, das sei eine Ex-post-Prüfung; natürlich!, zwölf Monate ist ja auch relativ lange her – ist in dieser Sache ja eine Menge passiert: Am 12. Juli des Jahres 2002 hatte es noch nicht geregnet, da waren der Kamp und die Donau noch in ihren Flussbetten, und all das, was dann – wie uns die Bundesregierung erklärt hat – die Entscheidung ausgelöst hat, nicht 24, sondern nur 18 Flugzeuge zu kaufen, war noch nicht passiert. Am 2. Juli 2002 hat noch jeder, der auf Regierungs- oder Bundesheerseite mit diesem Beschaffungsvorgang irgendwie befasst war, der Öffentlichkeit erklärt: 24 müssen es sein und keiner weniger, weil sonst die Luftsicherheit Österreichs nicht gewährleistet ist.

Jetzt bin ich nicht einer, der mit großen Zweifeln gegenüber der Notwendigkeit von Überwachungsflugzeugen argumentieren kann, dass ich böse darüber bin, dass es zuletzt 18 und nicht 24 werden, aber Hochwasserkatastrophen – so schrecklich sie in einem anderen Bereich sind – haben mit der Frage der Luftsicherheit sachlich über­haupt nichts zu tun, sie haben allenfalls mit der Frage der zur Verfügung stehenden Budgetmittel etwas zu tun. Und wenn all jene, die uns bis zum Beginn des Hoch­wassers erklärt haben: Wenn wir nicht 24 kaufen, dann brauchen wir gar keine, weil dann die Luftsicherheit nicht gegeben ist!, hier einmal „auftanzen“ und sagen würden, wie sie das erklären, dass jetzt 18 genug sind und für die Übergangszeit überhaupt fünf Flugzeuge reichen werden, dann würde mich das wirklich interessieren.

Ich füge an dieser Stelle ein – Herr Bundesminister, auch das ist eine Einladung an Ihre Adresse –: Der Stand vom 2. Juli 2002 war, dass die Bundesregierung beschlos­sen hatte, 24 derartige Flugzeuge vom Typ EADS zu kaufen, was erwiesenermaßen nicht effektuiert wurde. Sie haben am 1. Juli 2003, bedingt auf den 7. August – also Annahme 7. August – des Jahres 2003, einen Vertrag unterzeichnet, in dem zu interes­santerweise ganz anderen Preisen – aber auf das komme ich noch – 18 Flugzeuge bestellt wurden.

Wie aus 24 18 wurden, wie sich in diesen zwölf Monaten Preise verändert haben, das wäre ein in hohem Maße interessantes Thema, das eine Rechnungshofprüfung wohl erfordern würde. Ich lade Sie ein, Herr Bundesminister, dem Beispiel Ihres Amts­vorgängers Scheibner zu folgen und nunmehr für den Zeitraum 2. Juli 2002 bis 1. Juli 2003 eine gleichartige Prüfung durch den Rechnungshof anzuregen. Hier ist so viel Un­erklärbares geschehen, dass es für den Rechnungshof gute Gründe gäbe, sich das mit der notwendigen Sorgfalt und mit der notwendigen Tiefe anzuschauen.

 


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