BundesratStenographisches Protokoll700. Sitzung / Seite 255

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Der Rechnungshof stellt weiters fest: „Da das Kampfflugzeug F-16 zwei weitere Muss­kriterien nicht erfüllte, wurde es zu einem späteren Zeitpunkt ausgeschieden.“ – Der Rechnungshof macht dann diesen Punkt ... (Bundesrat Steinbichler: Muss man sich das nach der Geschäftsordnung anhören?) – Nein, laut Geschäftsordnung nicht, aber als politische Erziehungsarbeit ist das für Sie gar nicht schlecht.

Der Rechnungshof stellt außerdem fest, dass die vom Landesverteidigungsministerium errechneten Lebenszykluskosten nicht die Betriebskosten darstellten, weil nicht alle Kos­tenelemente enthalten waren. – Meine Damen und Herren! Das ist ein ganz gewichtiger Punkt. Über Monate hindurch wurde die Öffentlichkeit und bemerkens­wer­ter­weise offenbar auch die österreichische Bundesregierung über die wahren Kosten dieses Deals getäuscht.

Die Bundesregierung hat einen Beschluss gefasst. Auch dazu sagt der Rechnungshof etwas: „Der im Ministerratsvortrag vom 2. Juli 2002“ – Ende der Prüfperiode – „an­geführte Preis von rd. 1,791 Mrd. EUR für den Kauf von 24 einsitzigen Luftraum­über­wachungsflugzeugen bezog sich auf die Barpreisvariante und nicht auf die neunjährige Finanzierungsvariante, welche von der Bewertungskommission für die Bestbieterer­mittlung herangezogen wurde.“

Die Bundesregierung hat also einen Beschluss gefasst, wurde aufgefordert, einen Be­schluss zu fassen, der betragsmäßig – zunächst einmal nicht bei der Typen­ent­scheidung – in absolutem Widerspruch zu den vom Finanzministerium ermittelten Entscheidungsgrundlagen war.

Der Herr Bundeskanzler – ich weiß nicht, ob ihm das damals bekannt war oder nicht – hat nach dieser Ministerratsitzung voller Begeisterung verkündet, dass die Abfangjäger 1,791 Milliarden € und keinen Cent mehr kosten würden, wie er sich ausdrückte. Das war zum Zeitpunkt, als diese Formulierung verwendet wurde, grundfalsch, weil das Bundesministerium selbst mit völlig anderen Zahlen operierte – mit wesentlich höheren nämlich, damit da keine Missverständnisse entstehen!

Welche Zahlen und wie das alles zustande kam, dazu hat der Rechnungshof eine sehr klare und sehr kritische Meinung: „Die für die Bestbieterermittlung vom BMLV ange­wandte Kosten-Nutzen-Vergleichskonfiguration wies methodische Mängel auf, ... Die für die Kosten Nutzwertanalyse herangezogene Aufteilung der möglichen Nutz­wertpunkte in Soll- und Musskriterien war nicht schlüssig nachvollziehbar.“

Anders ausgedrückt: Man hat ein Rechenexempel unternommen, das den Versuch gemacht hat – der Rechnungshof meint, er ist schief gegangen; ich kann das nach­vollziehen –, die Erfüllung von Kriterien irgendwie mit dem geforderten Betrag der Lieferanten in Einklang zu bringen.

Die Bewertungskommission hat in ihrem Endbericht für den Gripen einen Nutzwert von 902,63 – ich nehme an, 1 000 wäre ideal gewesen, aber das steht nicht da – und für den Typhoon einen Nutzwert von 941,94 errechnet. Das ist auch für mich erkennbar mehr.

Sie hat die Kosten für die damals in Rede stehenden 24 einsitzigen Flugzeuge festgestellt. Ich bleibe jetzt bei dem Betrag, der als Beilieferung zu bezahlen dieser Kom­mis­sionsentscheidung zugrunde gelegt wurde. Das waren beim Gripen 1 856 000 000 €, beim Typhoon 2 085 000 000 €. In einer mathematischen Operation, die in dem Endbericht nicht erklärt wird, die aber der Rechnungshof ziemlich merk­wür­dig findet, ergab sich daraus ein Quotient. Bei diesem Quotienten ergab sich – Be­zahlung bei Lieferung –, dass im Bereich der Hundertstel – der Quotient war 1,21 für den Gripen, 1,25 für den Typhoon – der Gripen um einiges besser gelegen wäre.

 


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